Die Hausbesetzung und das Recht
Zur von der Polizei durchgeführten Räumung der Hausbesetzung fallen gleich vier Aspekte auf, die der grün-mediale Komplex überwiegend verschweigt.
Zweitens: Viele Medien nennen nicht die Quellen, wo sie ihre angeblichen Informationen her haben. Das spricht meist gegen die Quellen.
Drittens: Wenn ein Hauseigentümer notwendige Baumaßnahmen nicht trifft, kann die Gemeinde diese vornehmen und von ihm einklagen. Das ist aber nicht geschehen. Also ist die mediale Aufregung über den angeblich vom Eigentümer und nicht den Besetzern verursachten Zustand des Hauses nicht zu verstehen. Entweder die Gemeinde hat geschlafen oder es sind die Besetzer schuld.
Und viertens: Die Bezahlung des Polizeieinsatzes nach Gewalttaten kann nur von Rechtsbrechern, also den Hausbesetzern verlangt werden. Nicht vom Hauseigentümer. Denn selbst wenn dieser wie behauptet wird die Besetzer einst sechs Monate gratis dort wohnen ließ, liegt heute ein rechtskräftiges Gerichtsurteil zum Verlassen des Hauses vor. Das trotz ordnungsgemäßer Zustellung ignoriert wurde. Urteile gelten in Österreich aber überraschenderweise auch für Grüne und Hausbesetzer – selbst wenn das manche Medien nicht glauben wollen und ihr eigenes Recht zimmern.