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Ein Gerichtshof zertrümmert die eigene Existenzberechtigung

Ein Gerichtshof zertrümmert die eigene Existenzberechtigung

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist seit langem ein Toröffner für die Massenmigration nach Europa gewesen. Er hat weit über den Wortlaut der Flüchtlingskonvention hinaus immer neue Möglichkeiten eröffnet, weshalb Menschen nach Europa kommen und bleiben dürfen, weshalb Menschen trotz fehlendem Asylgrund nicht abgeschoben werden dürfen. Dennoch hat es lange einen klaren Grund gegeben, weswegen man ihn trotz allem für notwendig und wichtig halten musste. Aber jetzt hat dieser EGMR selbst diesen Grund vernichtet. Das ist absolut tragisch.

Das reiht sich in die Autodestruktionen vieler anderer einst wertvoll gewesener europäischer Institutionen im angelaufenen Jahrhundert ein: Dazu gehören vor allem die Europäische Union und die Europäische Zentralbank samt dem ihr anvertrauten Euro. Der Europarat hingegen hat überhaupt schon länger seine eigene Überflüssigkeit in Stein gemeißelt.

Der Grund, weshalb man so lange den Menschenrechtsgerichtshof trotz seiner unheilvollen Rolle als Pate der Völkerwanderung für unverzichtbar halten musste, war sein Engagement für die Meinungsfreiheit. Er war lange ein Gegengewicht zum üblen Drang von Staaten, Bürokratien und nationalen Gerichten, unerwünschte Meinungsäußerungen zu verbieten, zu zensurieren, zu bestrafen. Oder gar Menschen dafür umzubringen, wie es keineswegs nur in Saudi-Arabien Mode geworden ist.

Das ist nunmehr Vergangenheit. Nun ist der EGMR in einem grundlegenden Urteil von der bisherigen Verteidigung der Meinungsfreiheit abgewichen und auf die den Weg zum Totalitarismus öffnende Political Correctness eingeschwenkt. Er hat damit freilich auch seine eigene Existenzberechtigung in Frage gestellt. Erstmals kann es nicht mehr ausgeschlossen werden, dass auch der EGMR von den Erdbeben und Tsunamis zum Einsturz gebracht wird, die die Zukunft von EU und Euro immer stärker bedrohen.

Konkret zu dem Fehlurteil dieses Gerichts, das man als historisch bezeichnen muss, unabhängig davon, dass es eine Österreicherin betrifft. Diese Publizistin hatte über die Ehe zwischen dem Gründer des Islams, Mohammed, und einem sechsjährigen Mädchen referiert, die laut Gericht "angeblich vollzogen wurde, als es neun Jahre alt war", und gesagt: "Ein 56-Jähriger und eine 6-Jährige? (…) Wie nennen wir das, wenn es nicht Pädophilie ist?" Sie ist dafür von österreichischen Gerichten "wegen Herabwürdigung religiöser Lehren" zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt worden sowie zum Ersatz der (natürlich viel höheren) Verfahrenskosten. Der EGMR hat nun diese Entscheidung für gerechtfertigt erkannt.

Wer sich von seiner Fassungslosigkeit erholt und den Wortlaut der Veröffentlichung des Gerichtshofs durchliest, kommt zu mehreren schockierenden Erkenntnissen:

  1. Der EGMR verlangt nicht die Verurteilung der Frau, er sagt vielmehr: Österreich "kann" sie verurteilen. Das heißt, die Hauptverantwortung für die Verurteilung liegt also bei österreichischen Richtern. Das heißt aber auch: Der Europäische Gerichtshof schützt nicht mehr die Freiheit der Meinungsäußerung, die 1950 im Artikel 10 der Menschrechtskonvention als eherne Grundlage der europäischen Menschenrechte – scheinbar – einbetoniert worden ist (und die es in Österreich gar schon ab 1867 gegeben hat).
  2. Besonders absurd ist im Schlussabsatz dieser Veröffentlichung der Verweis auf die Geringfügigkeit der Geldstrafe. Heißt das nicht im Klartext: Die Frau soll sich nicht aufregen, in anderen Ländern wäre sie ob dieser Aussage umgebracht worden? Jedenfalls signalisiert der Hinweis auf die geringe Strafhöhe, dass sich zumindest ein Teil der Richter unwohl gefühlt hat bei dieser Entscheidung. Sozusagen: Der Frau sei ja kein schlimmes Unrecht durch die Verurteilung zugefügt worden. Als ob Unrecht in geringem Ausmaß jemals zu Recht werden könnte.
  3. Das Gleiche gilt für den gewundenen und peinlich herumeiernden Hinweis, dass es um einen Gegenstand "besonders sensibler Natur" ginge. Und "dass die (möglichen) Auswirkungen der strittigen Aussagen zu einem gewissen Grad sowohl von der Situation im jeweiligen Land, als auch vom Zeitpunkt und Kontext, in dem sie getroffen wurden, abhängen". Das ist wohl die ungeheuerlichste Aussage in der ganzen Entscheidung. Denn damit ist die Relativierung der Grundrechte eingeleitet.
    Man nehme etwa nur das Folterverbot (das ja keineswegs einen höheren Rechtsrang hat als das Verbot der Einschränkungen der Meinungsfreiheit!): Auch das gilt dieser Logik entsprechend also nur noch "zu einem gewissen Grad". Auch das ist halt "von der Situation im jeweiligen Land" abhängig, "vom Zeitpunkt" und vom "Kontext", in dem gefoltert wird. Je mehr man sich das alles durchdenkt, umso übler könnte einem werden.
  4. Hanebüchen ist auch das Herumreden über die Pädophilie. Für die Richter ist durch den "angeblichen" Geschlechtsverkehr mit einer Neunjährigen keine "allgemeine sexuelle Präferenz von Mohammed" nachgewiesen. Wahrscheinlich hat Mohammed den Geschlechtsverkehr also voller Widerwillen vollzogen.
  5. Enthüllend ist auch, wie der Text des Gerichtshofs formuliert: Er spricht von "dem Propheten Mohammed", nicht etwa vom "islamischen Propheten". Es gibt nach dieser Formulierung ganz eindeutig nur einen einzigen Propheten, womit mit einer einzigen Formulierung alle jüdischen und christlichen Propheten des Alten Testaments gekübelt worden sind.
  6. Die wahrscheinlich unbewusste Infamie dieser Formulierung stimmt ja auch mit der bisherigen Judikatur dieses famosen Gerichtshofs überein, derzufolge sich Christen praktisch alles gefallen lassen müssen, etwa auch in Hinblick auf sexuelle Aktivitäten von Jesus Christus – obwohl es zu diesen keinen einzigen biblischen Hinweis gibt.
  7. Auch das Wort "angeblich" ist interessant: Was wollen die Richter damit eigentlich sagen? Stimmen die islamischen Quellen plötzlich nicht?
  8. Und was meinen sie mit der Forderung, die Publizistin hätte "auf objektive Art" und "auf neutrale Art über den historischen Hintergrund" informieren müssen? Seit wann gibt es eine gesetzliche Neutralitätsverpflichtung, wenn man etwas zu kritisieren hat? Gehen Richter davon aus, der liebe Gott – oder vielmehr Allah – zu sein, und allwissend sagen zu können, was die Wahrheit sei? Nichts anderes als der Wahrheits-Anspruch verbirgt sich ja in diesen Formulierungen.
  9. Es lohnt sich zum Schluss auch ein Blick auf die Richterbank. Dort sitzt aus Österreich eine Juristin, die einst auf Vorschlag der SPÖ in den Verfassungsgerichtshof gekommen war – was lebhaft an das gebrochene Verhältnis der SPÖ zu Meinungs- und Medienfreiheit erinnert.
  10. Noch viel demaskierender ist, dass dort auch ein Richter aus Aserbaidschan sitzt! Ganz abgesehen von der Absurdität, dass solche islamische Unrechtsstaaten überhaupt über uns zu Gericht sitzen, möchte ich mir gar nicht vorstellen, wie es diesem Richter bei einer Heimkehr ergangen wäre, wenn die EGMR-Entscheidung anders ausgefallen wäre.
    Zu diesem Land, über das man ja hierzulande nie etwas liest, einige Zitate der Schweizer Menschenrechtsplattform humanrights.ch (zu der ich mir erlaube, etwas mehr Vertrauen zu haben als zu diesem EGMR (wobei ich die Gendersprache der Lesbarkeit halber ins Deutsche rückübersetzt habe): " Aktivisten leiden unter politisch motivierten Verfolgungen und werden aufgrund von konstruierten Anklagen in Gewahrsam genommen. Kritische Journalisten und Blogger werden mundtot gemacht und die Medienfreiheit auf Gesetzesstufe eingeschränkt. Alle führenden Medien stehen unter staatlicher Kontrolle. Die Polizei löst friedliche Versammlungen und Demonstrationen in der Regel gewaltsam auf. NGOs berichten aus den Gefängnissen und aus dem Polizeigewahrsam von menschenunwürdigen Verhältnissen, Folter und Misshandlungen. Die Behörden schrecken auch nicht davor zurück, Familienangehörige von Regierungskritikern zu bedrohen und zu verfolgen."
    Danke, es reicht.

Fazit: Die Aufklärung hat für eine solche Richterbank nicht stattgefunden. Und alle in den letzten 200 Jahren erlassenen Grundrechtskataloge werden zynisch vom Tisch gewischt und ins Gegenteil uminterpretiert. Das ist bitter und traurig. Solche Richter haben zumindest das vorweggenommen, was Thilo Sarrazin mit sehr präzisen Zahlen schon fürs laufende Jahrhundert vorausberechnet: die Übernahme der Mehrheit durch die Moslems.

Offen bleiben nur zwei Fragen: Warum sind wir in einem solchen Gerichtshof noch dabei? Warum erregen sich die drei Linksparteien so laut über das saudische Dialogzentrum, aber überhaupt nicht über den EGMR? Wobei man dem Zentrum nur vorwerfen kann, dass es nichts tut, während man dem Gericht das Gegenteil vorwerfen muss.

PS: Wer erinnert sich noch an den lauten Aufschrei, als ein sehr linkes Karikaturen-Magazin den gleichen Propheten Mohammed verhöhnt hat? Da haben alle Europäer – nicht zuletzt die linken – angesichts der blutigen Rache von radikalen Moslems noch aufgeschrien: Das muss erlaubt sein, das gehört zur Meinungsfreiheit. Heute sagen sie das nicht mehr.
Tempora mutantur …