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Der VfGH als Schlepperhelfer

Der VfGH als Schlepperhelfer

Fast schon täglich wird Europa von Messerattentaten jugendlicher islamischer "Flüchtlinge" erschüttert. Warum nur konnten sie alle nach Europa kommen? So fragen sich immer mehr Menschen. Hat es doch bis vor wenigen Jahrzehnten in Europa bis auf Bosnien und den europäischen Zipfel der Türkei keine nennenswerte Zahl von Moslems gegeben. Heute zählen sie hingegen in der EU schon eine zweistellige Millionenzahl. Gewiss sind bei weitem nicht alle von ihnen potenzielle Messerstecher. Aber dennoch steigt nach mehreren Geheimdienstberichten die Zahl der Islamisten und Gefährder. Daher wird die Frage immer lauter und berechtigter, was an dieser Entwicklung schuld ist.

Das ist in manchen Ländern die Nachwirkung der einstigen Kolonialreiche. Das ist – insbesondere in deutschsprachigen und skandinavischen Ländern – die "Welcome"-Hysterie der linken Parteien (nicht aller, siehe etwa Dänemark), aber auch einiger anderer Parteien wie der deutschen CDU. Aber immer mehr wird auch die Mitwirkung von Institutionen deutlich, denen Europas Bürger eigentlich die Fundamente ihrer eigenen Grundrechte und des Rechtsstaats anvertraut haben. Die aber lieber im Dunkeln als im Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit agieren.

Tatsache ist dennoch: Ein hohes Ausmaß an Verantwortung für den Zuzug so vieler illegaler Migranten aus Asien und Afrika tragen die Höchstgerichte, obwohl sie eigentlich primär dazu da sind, die Grund- und Freiheitsrechte der eigenen Bürger zu schützen. Statt dessen reißen sie aber die Tore für die Migranten immer noch weiter auf und schränken damit, aber auch durch ihre sonstige Judikatur die Menschenrechte der europäischen Bevölkerung immer mehr ein.

Diese Entwicklung findet auch in Österreich statt, und das noch dazu ganz dramatisch, hat doch Österreich nachweislich vielen Migrantennationalitäten – etwa den Tschetschenen – weit großzügiger Asyl verliehen als andere Staaten, hat doch Österreich eine der höchsten "Flüchtlings"-Belastungen. Daher sollte man in Österreich auch viel genauer nach den Ursachen der übergroßen Freizügigkeit forschen. Bei dieser Suche stößt man sehr bald auf die Judikatur des österreichischen Verfassungsgerichtshofs.

Denn dieser hat sich in Sachen Migration zunehmend nach links verschoben. Dieser wird daher massenhaft von den Migrantenanwälten angerufen. Dieser gewährt in großer Zahl Asyl oder eine fast aufs Gleiche hinauslaufende "Duldung" der Zuwanderer, obwohl beides in den Unterinstanzen noch abgelehnt worden war.  

Diese Judikatur hat natürlich auch Vorauswirkungen. Und das ist eine Demotivation aller Asylbehörden. Dort haben viele Beamte inzwischen innerlich den Kampf für Österreich aufgegeben.

De facto steht der VfGH ja sogar über den Gesetzen. Der demokratisch gewählte Gesetzgeber könnte ihn zwar mit Zweidrittelmehrheit einbremsen (was allerdings dennoch sehr schwer wäre, denn auch bei den europäischen Gerichtshöfen herrscht ein ähnlicher Ungeist). Das Zustandekommen einer Zweidrittelmehrheit aber können die drei Linksparteien problemlos verhindern, obwohl es seit 37 Jahren in Österreich eine Wählermehrheit rechts der Mitte gibt.

Der VfGH wird seit jeher nach parteipolitischen Gesichtspunkten besetzt, auch wenn klar ist, dass jeder Höchstrichter unabhängig ist, sobald er im Amt ist, und dass ihre Abstimmungen vertraulich sind. Die Wahlergebnisse der letzten 37 Jahre hätten jedenfalls zu einer klaren Mehrheit der von ÖVP und FPÖ entsandten Richter führen müssen. Jedoch deutet viel daraufhin, dass ein von der ÖVP entsandter Richter mitschuld an der katastrophalen Entwicklung ist, der einst unter Mitterlehner Karriere gemacht und dann von Kurz in den VfGH abgeschoben worden ist. Überdies hatte die ÖVP einmal auf das ihr nach den internen Regeln eigentlich zustehende Nominierungsrecht verzichtet, weshalb ein SPÖ-Mann zum Zug gekommen ist (vermutlich war halt im koalitionsinternen Abtauschen wieder einmal ein Interesse der Wirtschaftskammer wichtiger …). Und jetzt wurde überhaupt gleich eine Grüne inthronisiert, also eine Exponentin der viertgrößten Parlamentspartei.

Donald Trump ist jedenfalls schlauer und weiß, wie wichtig die Besetzung des Höchstgerichts für die Zukunft eines Landes ist. Er setzt daher konservative Richter ein, solange es eine konservative Mehrheit gibt. Wie umgekehrt bei linker Mehrheit immer sehr linke Richter ins Höchstgericht gekommen sind.

Wie auch immer: Das Ergebnis ist eindeutig. Diese Aussage kann aus einer Arbeit der Linzer "Johannes Kepler Universität" abgelesen werden, wo dankenswerterweise zwei Universitätsprofessoren monatlich die VfGH-Urteile (und einige sonstige öffentlich-rechtlich relevante Dinge) zusammenstellen. Dabei dominiert jedes Mal eine lange Liste von Entscheidungen zur Migration. Und alle VfGH-Entscheidungen in dieser Liste sind solche zugunsten von Zuwanderern und konterkarieren jene Linie, wegen der Sebastian Kurz zweimal Wahlen gewonnen hat. Dabei sind wohl zwei Richter für diese Entscheidungen ausschlaggebend, die unter seiner Kanzlerschaft ins Gericht gekommen sind.

Es findet sich hingegen keine einzige Entscheidung, in der das Höchstgericht bestätigen würde, dass einem illegalen Immigranten von den unteren Entscheidungsebenen zu Recht der Verbleib in Österreich versagt worden ist. Ein Spitzenjurist kommentiert das erzürnt mit: "Anscheinend will der VfGH mit aller Gewalt jedem Ausländer ein dauerndes Bleiberecht eröffnen. Egal mit welcher Begründung, nie scheint es zu passen, was entschieden worden ist."

Im September haben davon Staatsangehörige aus Bangla Desh, Somalia, Sudan, Irak, Afghanistan, Moldawien und Nigeria profitiert, also bis auf das europäische Moldawien lauter Staaten mit 50 bis 100 Prozent islamischer Bevölkerung. Am häufigsten haben Afghanen die Gunst der Verfassungsrichter erfahren.

Und fast immer lautet die Begründung der Hermelinträger, warum jemand nicht abgeschoben wird: "Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander". Eine solche Begründung aber muss schon von ihrer inneren Logik her ganz automatisch zu einer ständigen Steigerung der Aufenthaltsgewährungen führen. Denn sie vergleicht ja immer nur mit irgendwelchen Menschen, die schon Asyl bekommen haben (oder "subsidiären Schutz", was genauso auf einen dauerhaften Verbleib in Österreich hinausläuft). Es wird ja nie ein Fall vor das Höchstgericht gebracht, bei dem jemand dagegen klagen würde, dass ihm der Aufenthalt zu Unrecht gewährt worden ist!

Diese Formulierung der VfGH-Urteile und das dahinterstehende Denken zeigen, dass sich die dortigen Juristen in ihrem Elfenbeinturm völlig verstiegen haben. An diesem kritischen Urteil ändert die Tatsache nichts, dass zumindest manche der Richter eigentlich keine böse Absicht haben oder dass sie gar gezielt Österreichs Identität zerstören wollten. Aber wenn jemand als ständige Grundlage seines Handelns das absurd-utopische Ziel hat, (zu Lasten der 7,5 Millionen Österreicher) alle übrigen 7,5 Milliarden Erdenbürger gleichbehandeln zu wollen, dann ist das krachende Scheitern unausweichlich.

Die detaillierten Argumentationen unter dieser Generalklausel sind dann schon ganz nach Beliebigkeit austauschbar. Einmal behauptet der VfGH halt, diese "Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander" sei durch widersprüchliche Begründung in einer Entscheidung der Asylbehörde erfolgt; dann tadelt er wiederum die mangelnde Berücksichtigung "aktuellerer Länderberichte"; oder "floskelhafte Passagen ohne Begründungswert"; oder eine Mangelhaftigkeit der "Feststellungen zur Lage im Herkunftsstaat"; oder wieder ein andermal, dass "keine Klärung des Sachverhalts auf Grund der Aktenlage" erfolgt ist.

Nun weiß aber jeder Jurist, dass man Begründungen dieser Qualitätsklasse locker formulieren kann, sobald man sich einmal entschieden hat, wie das Urteil ausfallen soll. Im Juni fand ich zwei noch absurdere Begründung: "keine Berücksichtigung der Tätigkeit für ein amerikanisches Unternehmen" (was eigentlich nur die USA angehen sollte, aber nicht Österreich) und "mangelhafte beweiswürdigende Auseinandersetzung mit dem Vorbringen der Misshandlung durch einen Verwandten" (nach einer solchen Judikatur könnten auch viele Österreicher Aufenthalt in einem anderen Land ihrer Wahl wählen).

Hinter der ganzen Judikatur steht unausgesprochen die provozierende und präpotente Anmaßung: Die Behörden hätten es aus Faulheit, Böswilligkeit oder Ignoranz unterlassen, herauszufinden, was sich im Heimatstaat des jeweiligen Aufenthaltswerbers abspielt. Das ist jedoch ein völlig absurdes Verlangen, wie ich aus eigener Lebenserfahrung weiß.

Ich war immerhin 21 Jahre Auslandsjournalist, hatte also ständig Vorgänge in allen anderen Ländern zu bewerten. Dabei wurde mir von Jahr zu Jahr klarer, wie schwierig, ja unmöglich es oft ist, gerade in solchen Ländern herauszufinden, was nun wirklich wahr ist. Dabei habe ich durch meine Recherchen in dieser Zeit wohl mehr internationale Erfahrungen angesammelt als ein Verfassungsrichter, der immer nur in Akten Wahrheiten zu finden glaubt. Dabei habe ich beruflich – also ohne Urlaubsreisen – über 70 Staaten in allen Erdteilen besucht (und bin übrigens etliche Male in sehr konkrete Gefahr geraten).

Aber zurück zum VfGH: Wenn nicht der Verfassungsgesetzgeber oder ein im VfGH plötzlich ausbrechender Weisheitsschub dafür sorgt, dass diese Judikatur zu einem raschen Ende kommt, dann ist es um die Zukunft Österreichs (wie auch West-, Süd- und Nordeuropas, wo es ähnlich zugeht) geschehen. Ein solches Ende müsste schlicht in einer Rückkehr zum Wortlaut und zur Absicht der Flüchtlingskonvention bestehen. Laut dieser wäre die einzige Möglichkeit, in Österreich Aufnahme zu finden, der Nachweis persönlicher(!) Verfolgung aus politischen, religiösen oder rassischen Gründen.

Diese Konvention hatte hingegen ganz sicher nicht die "Misshandlung durch einen Verwandten" als Grund dafür gemeint, dass jemand dauerhaft nach Österreich einwandern darf.

Vor wenigen Tagen hat der VfGH mit viel Weihrauch den hundertsten Geburtstag der Verfassung gefeiert. Hinter dem Weihrauch blieb freilich völlig die brüchige Realität verborgen. Brüchig ist nicht das, was vor 100 (beziehungsweise 91 beziehungsweise 75) Jahren als Verfassung in Kraft getreten ist, sondern das, was seither daraus gemacht worden ist. Durch eine Fülle problematischer Zusatzgesetze zur Verfassung. Und noch mehr durch die Entwicklung der Judikatur.

Noch brüchiger und empörender wird die Gesamtbilanz über die "Schützer" der Verfassung, wenn man gleichzeitig mit ihrem ununterbrochenen Kampf für die "Gleichbehandlung von Fremden untereinander" das offensichtliche Desinteresse des Gerichtshofs am im 19. Jahrhundert so hart erkämpften und so zentralen Grundrecht der Meinungsfreiheit der Bürger konstatieren muss. Obwohl dieses vom Gesetzgeber immer mehr eingeschränkt wird; obwohl die Meinungsfreiheit ganz eindeutig 1848 die oberste Forderung der Bürger gewesen ist, als sie gegen den Absolutismus des Vormärz revoltiert haben.

Aber freilich: Wer Kritik am VfGH (oder der Staatsanwaltschaft) zu üben wagt, dem wird es nicht gut gehen, wenn er einmal vor ihm (oder vor ihr) stehen sollte. Daher übt in diesem Land voller Anpassler gleich von vornherein niemand mehr Kritik …