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Die nächste linke Attacke auf die Ehe

Die nächste linke Attacke auf die Ehe

Neuerlich spielt der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte", diesmal zusammen mit Radikalfeministinnen, eine unheilvolle Rolle. Das ist jener Gerichtshof, der durch seine willkürliche (die Richter selbst nennen es euphemistisch "dynamische") Uminterpretation der Menschenrechtskonvention schon die eindeutige Hauptschuld an der Katastrophe der illegalen Massenmigration trägt. In einer seiner jüngsten Entscheidungen hat er nun die sogenannten ehelichen Pflichten für irrelevant erklärt.

Zumindest wird diese Entscheidung von einer Assistenzprofessorin namens Susanne Kissich von der Universität Graz ganz begeistert in diesem Sinne aufgegriffen. Ohne Rücksicht darauf, dass dieses Urteil wahrscheinlich auch von den Aspekten des konkreten Einzelfalls (wie Alter oder Gesundheitszustand) beeinflusst worden ist. Aber die offensichtlich einschlägig begeisterte Frau Kissich jubelt schon: "Damit kompensiert die Judikatur – in dem ihr möglichen Rahmen – die grundrechtlich bedenklichen Folgen der gesetzgeberischen Untätigkeit."

Damit haben wir einen weiteren Fall, wo nicht der demokratisch legitimierte Gesetzgeber – der aus nachvollziehbaren Motiven keinen Grund gesehen hat, am Eherecht etwas zu ändern – neues Recht geschaffen hat, sondern ein völlig ungebunden agierendes elitäres Gremium, das absolut niemandem gegenüber rechenschaftspflichtig ist.

Das hat dieser EGMR ja schon öfter so gemacht. So hat er einst auch zum Beispiel das in der Menschenrechtskonvention festgehaltene Recht auf Familie so stark uminterpretiert, dass daraus de facto das Gegenteil des von den Vätern der Konvention Beabsichtigtem entstanden ist. Dieses Recht war einst zum Schutz der europäischen Familien gegen Eingriffe der staatlichen Macht in die Konvention geschrieben worden. Wörtlich: "Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs."

Das geschah aus der sehr konkreten europäischen Erfahrung, dass die Familie (neben der Religion) der weitaus stärkste Gegenpol zu einem übergriffigen, einem totalitären Staat ist. Daraus hat eine Richtermehrheit im EGMR völlig willkürlich – wenn auch aus einer klaren linken Gesellschafts-Veränderungsambition heraus – ein völlig anderes Recht geschaffen. Er hat de facto allen, die es illegal nach Europa geschafft haben und die nicht abgeschoben werden können, das Recht verschafft, dann auch ihre gesamte angebliche oder wirkliche Familie nachzuholen. Das hat zu einer Vervielfachung der Zahlen von Migranten aus dem afrikanischen und islamischen Raum geführt, die auf diesem Weg dann ganz legal nach Europa kommen konnten. Das ist unter anderem Hauptschuld dafür, dass in etlichen Städten das Schulsystem kollabiert.

Zwar haben in den letzten Wochen sowohl die neue deutsche wie auch die neue österreichische Koalition ein Aussetzen dieses Familiennachzugs angekündigt. Juristen sind sich aber ziemlich einig: Wie auch immer sie diesbezügliche Gesetze drechseln, die Wahrscheinlichkeit ist extrem hoch, dass dieser EGMR oder nationale Richter unter Berufung auf den EGMR dann gegen den österreichischen Gesetzgeber dennoch weiterhin den Familiennachzug ermöglichen werden, sofern die Staaten nicht auf gesamteuropäischer Ebene endlich die Menschenrechtskonvention ändern.

Zurück zu den "ehelichen Pflichten". Dabei geht es keineswegs darum, sexuellen Verkehr mit Gewalt oder Drohungen durchzusetzen. Solche Durchsetzungsversuche sind vom Gesetzgeber schon längst strafrechtlich verboten worden. Deshalb wird sogar in manchen Ländern schon allen Ernstes den Männern empfohlen, sich schriftlich vorher die Zustimmung zum Geschlechtsverkehr bestätigen zu lassen.

Jetzt geht es vielmehr um die Frage, ob ein Ehepartner einen Scheidungsgrund geliefert hat, wenn er sich diesen "Pflichten" beharrlich entzieht.

Wenn aber künftig der Sexualkontakt kein wesensbestimmender Teil der Ehe mehr ist, so stellt sich logischerweise die ganz grundsätzliche Frage: Wozu ist die Institution Ehe denn dann überhaupt sonst noch gut und notwendig?

Das christliche Wesen einer Ehe, nämlich die grundsätzliche Bereitschaft, Nachkommen zu zeugen, gebären und aufzuziehen, ist ja vom staatlichen Recht ohnedies schon längst abgeschafft worden. Diese Bereitschaft – zu der nun auch einmal der Geschlechtsverkehr gehört – bildet aber in Wahrheit gesellschaftlich die einzige Berechtigung, warum die Institution Ehe ethisch Anspruch auf staatlichen Schutz hat.

Alles andere sollte den Staat eigentlich nichts angehen. Nichts rechtfertigt dann noch, dass der Staat Standesämter betreibt, das Eingehen einer Ehe oder einer "eingetragenen Partnerschaft" streng formalisiert hat und teure Scheidungsgerichte betreibt. Alle anderen Gründe für einen Eheabschluss sind nämlich in Wahrheit für die Allgemeinheit irrelevant. Wie etwa:

  • die emotionale Verliebtheit zweier Menschen (die in sehr vielen Fällen ohnedies nur eine befristete Angelegenheit ist),
  • der Wunsch eines Ehepartners, ähnlich wie durch einen Blumenstrauß die Zuneigung des anderen durch eine schöne Zeremonie bestätigt zu bekommen,
  • der Wunsch eines Ehepartners, an das Vermögen oder Einkommen des anderen heranzukommen,
  • der Wunsch, einen gut klingenden Namen oder eine attraktive Begleiterin oder gesellschaftliches Prestige zu erwerben,
  • die Wahrscheinlichkeit, dass das Zusammenleben zu zweit billiger ist als das Alleineleben.

All das sind mehr oder weniger ehrenhafte Motive. Aber all das kann man aber auch ohne den Staat einfach tun oder durch einen schlichten zivilrechtlichen Vertrag erreichen. Nichts von diesen Motiven macht ein Aktivwerden des Staates notwendig. Ehe hat dann endgültig nur noch im religiösen Umfeld einen Sinn. Und sie ist nur noch in Hinblick auf Kinder schützens- und regelungswert.

Gewiss: Einer bestimmten Gattung von Menschen graust vor allem, was mit heterosexuellen Beziehungen zu tun hat. Das ist ihr gutes Recht als Teil der Meinungsfreiheit. Es sollte aber nicht ihr Recht sein, alle anderen ihnen wichtige Institutionen wie Ehe und Familie zu zerstören. Und schon gar nicht sollte jemand das Recht haben, solche fundamentalen Veränderungen der gesellschaftlichen Werte ohne demokratischen Konsens hinter den Polstertüren einiger Richter in ihrem elfenbeinernen Turm durchzusetzen.

Freilich ist genau die Gesellschaftsveränderung ein Hauptziel der gesellschaftspolitischen Linken: Es geht ihr seit Karl Marx darum, gezielt alles zu zerstören, was den Menschen über das rein Materielle hinaus wertvoll ist, was ihnen seit Generationen Orientierung und Sinn gibt, was Gemeinschaft ohne politische Kontrolle schafft. Nur wenn das alles auf eine Fußnote reduziert worden ist, haben der Staat und seine Politfunktionäre volles Durchgriffsrecht auf die Menschen, wie es schon George Orwell so grauenvoll beschrieben hat.

Daher gilt ihr Kampf nicht nur Ehe und Familie, sondern auch allem, was mit Heimatliebe, christlichem Erbe, Tradition, Muttersprache, Leistung und Verantwortung oder gar Treue, Ehre und Anstand zu tun hat. Daher erklären sie aus dem sicheren Hinterzimmer einer von den Steuergeldern (der Familien) finanzierten Universität diesen Werten den Kampf, um all das Scheibe für Scheibe zu zerstören.