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Was kümmert uns der Rechtsstaat, wenn wir Angst vor Kurz haben

Was kümmert uns der Rechtsstaat, wenn wir Angst vor Kurz haben

Gleich an drei verschiedenen Fronten haben sich in den letzten Stunden grundsätzliche Diskussionen rund um den österreichischen Rechtsstaat entwickelt, die an Grundprinzipien der Verfassung rühren. Sie geben zum Teil auch Anlass zu berechtigter Kritik an Regierung und Bundeskanzler – die Linke, und damit den ORF interessiert aber nur etwas ganz anderes: Sie haben alle, so wie die WKStA, ganz offensichtlich panische Angst davor, dass Sebastian Kurz in die Politik zurückkehrt.

Das merkt man an der Art der Kommentierung über den nun rechtskräftigen Freispruch für Kurz in der SPÖ-nahen Rundfunkanstalt. Kaum ist Kurz die Last des Prozesses los, so wird wieder mit vollen Rohren gegen ihn gestänkert. Man hört die Formulierungen und erkennt sofort, welches Motiv dahintersteckt:

  • Da spricht ein ORF-Kampfredakteur wörtlich davon, dass sich Kurz "als reflektierter Beobachter inszeniert", als dieser aus gutem Grund einige Bemerkungen zum Zustand der Strafjustiz macht. Noch nie ist im ORF so verächtlich über einen SPÖ-Politiker geredet worden. Oder hat schon jemand den ORF davon reden gehört, dass sich ein Andreas Babler neuerdings "als reflektierter Kulturexperte inszeniert"?
  • Da formuliert der nächste Kampfredakteur höhnisch über Kurz: Sein Freispruch "beschäftigt den Altkanzler sichtlich".
  • Da wird ständig von einer "ÖVP-Inseratenaffäre" gesprochen – obwohl es gar keine ÖVP-Inserate gibt, obwohl die Partei keines der fraglichen Inserate bestellt hat, obwohl es nur um Finanzministeriums-Inserate gehen kann, die der Kronzeuge der WKStA, Thomas Schmid, inkorrekt in Auftrag gegeben hat, ohne dass dort ein Wort über die ÖVP vorkommt.
  • Da wird ausgerechnet die Neos-Politikerin Irmgard Griess als ehemalige OGH-Präsidentin ins Frühjournal eingeladen, um ihre kritische Meinung zum Kurz-Freispruch zu sagen. Aber natürlich wird sie nicht als Neos-Politikerin vorgestellt; natürlich wird nicht gesagt, dass das ganze jahrelange Verfahren nur wegen des extrem unfairen Verhaltens einer Neos-Abgeordneten im Ibiza-Ausschuss überhaupt in Gang gekommen ist; natürlich wird nicht gesagt, dass Griess immer nur Zivilrichterin gewesen ist, die von einem Strafverfahren so viel versteht wie ein Augenarzt von einer Knieoperation; natürlich wird ignoriert, dass es gleich zwei ehemalige OGH-Präsidenten gibt, die zum Unterschied von Griess Strafrechtsexperten sind, die keinen Parteistempel haben, die man also mit viel mehr Sachkunde und Objektivität zu einer Stellungnahme einladen hätte können.

Dabei gibt es in Österreich derzeit gleich drei rechtliche Riesenthemen von fundamentaler Bedeutung, mit denen man sich viel eher beschäftigen sollte und müsste, wenn einem über solche untergriffige Stänkerei hinaus der österreichische Rechtsstaat ein Anliegen wäre:

1. Menschenrechtsverletzung und Geldverschwendung durch Staatsanwälte

Das erste Thema müsste zweifellos das von Kurz zu Recht angesprochene "systemische Problem" sein, dass ständig die Staatsanwaltschaft in aufgeblasenen Verfahren mit unglaublichem Aufwand unschuldigen Menschen jahrelang schweren finanziellen, beruflichen und menschlichen Schaden zufügen kann, ohne dafür jemals Rechenschaft ablegen zu müssen.

Das ist ganz eindeutig ein fundamentales Menschenrechtsproblem, wie jeder objektive Beobachter erkennen kann. Das beweist ja gerade auch – aber längst nicht nur – die Causa Kurz, die wegen einer missverständlichen Bemerkung Tausende Seiten, zwölf Verhandlungstage und Hunderttausende, wenn nicht Millionen Euro an sinnlos vergeudetem Steuergeld gekostet hat (und Kurz selber fast ebensoviel). Dabei hätte ein sachkundiger Staatsanwalt die parteipolitisch gesteuerte Strafanzeige gegen Kurz nach kurzer Prüfung eigentlich sofort in der Rundablage entsorgen müssen, weil es gar keine Falschaussage geben kann, wenn es keine ordentliche Fragestellung gegeben hat.

Aber das alles wird Richter, Staatsanwälte und Justizministerin nicht daran hindern, bald wieder laut zu jammern, dass sie doch viel, viel mehr Budget und Personal brauchen …

2. Die demokratiewidrige Bundesanwaltschaft

Ein ebenso fundamentales Verfassungsproblem hat jetzt völlig zu Recht der freiheitliche Abgeordnete Harald Stefan angeschnitten: Die von der Koalition geplante Bundesstaatsanwaltschaft, die unkontrolliert Strafprozesse gegen wen auch immer lostreten kann, unterliegt im Gegensatz zum Justizminister keinerlei parlamentarischer und damit demokratischer Rechenschaft und Kontrolle. Damit ist die politische Verantwortung für einen wichtigen Teil der Verwaltung im Widerspruch zur Bundesverfassung fundamental ausgehebelt.

Hinzuzufügen ist, dass solche Superstaatsanwaltschaften in anderen Ländern wie etwa Spanien zu so etwas wie eine Oberregierung geworden sind, die nach Belieben ideologische Verfolgungen veranstalten.

3. Der Migrationsvorstoß von neun EU-Staaten

Bundeskanzler Stocker und acht andere Regierungschefs aus EU-Ländern haben in einem gemeinsamen Brief den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dazu aufgerufen, die Spruchpraxis in Migrationsfragen zu ändern, damit insbesondere die Familienzusammenführungen eingebremst werden können. Das ist an sich ein völlig richtiges Anliegen, auf das dieses Tagebuch immer wieder hingewiesen hat. Es darf auch kein Problem darstellen, dass der Bundeskanzler nicht zuvor SPÖ und Neos gefragt hat, ob er einen solchen Brief schreiben darf. Lässt sich doch kein Regierungsmitglied vorher von der ganzen Regierung eine Aussage oder einen Brief absegnen oder genehmigen. Das ist höchstens ein klimatisches Problem in der Regierung.

Freilich ist das Ganze sowieso rechtlich irrelevant.

Das wahre Problem: Die Neun haben das Problem zwar richtig erkannt, aber den völlig falschen Weg beschritten, es zu lösen. Denn es ist absolut undenkbar, dass ein Gericht auf Zuruf von Politikern seine Judikatur ändert. Und auch schon der Versuch eines solchen Zurufs ist eigentlich ungehörig. Das ist zwar in Moskau und Peking üblich, gehört aber nicht in ein Rechtsstaat-System.

Das ändert jedoch nichts daran, dass das Anliegen dringend und richtig ist. Es kann und darf aber nur einen einzigen Weg geben, Gerichte zu einer Änderung eines Fehlverhaltens zu bewegen: Dieser besteht in einer Änderung der Gesetze, beziehungsweise der internationalen Konventionen auf dem jeweils von den Verfassungen vorgeschriebenen Weg.

Es gibt keinen anderen Weg zum richtigen Ziel, wollen wir nicht in die politische Willkür abstürzen. Es sei aber wiederholt: Dieser Weg soll und muss in der Tat beschritten werden. Und zwar dringend. Und zwar besser heute als morgen. Sollten jedoch die letzten Linksregierungen in Europa eine solche Änderung ablehnen (was sie können, solange sie nicht abgewählt sind), dann bleibt für die übrigen Staaten nur der Weg einer kollektiven Kündigung der Menschenrechtskonvention.

Ein gewiss mühsamer Weg – aber er ist der einzige rechtsstaatlich mögliche und der einzige korrekte, der wirklich zum überlebenswichtigen Ziel einer drastischen Reduktion von Immigration und Islamisierung führen kann.