
Der Spion in deinem Handy
Man muss extremes Bauchweh haben bei dem, was jetzt zumindest auf Koalitionsebene vereinbart worden ist und was bald Gesetz werden soll.. Der österreichische Verfassungsschutz DSN soll künftig die Möglichkeit bekommen, Spähsoftware auf Geräten von Verdächtigen zu installieren (natürlich ohne dass diese es wissen). Es ist zwar kaum zu bestreiten, dass das im Kampf gegen potenzielle Terroristen hilfreich und vielleicht auch notwendig sein kann. Nur: Diese Möglichkeit kann technisch auch gegen politische Oppositionelle eingesetzt werden, sobald man um ein paar Millionen die nötige Spionagesoftware zur Verfügung hat. Und zugleich ist in den letzten Jahren das Vertrauen in die österreichischen Behörden rapid geschwunden, sodass wir uns keineswegs sicher sein können, ob da nicht Missbrauch stattfinden wird. Es wären daher unbedingt vier konkrete Maßnahmen nötig, bevor man eine solche Messenger-Überwachung beschließt.
- Als ob beim 31. Handy die Problematik anders sein wird.
- Als ob wir bei der letzten Justizministerin nicht gesehen hätten, wie skandalös diese mit einer anderen Rechtsschutzbeauftragten umgegangen ist, wie die Ministerin deren Weisungsfreiheit ignoriert und wie sie diese Beauftragte de facto zum Aufgeben gezwungen hat, nur weil die Rechtsschutzbeauftragte den Skandalen der WKStA nachzugehen begonnen hatte.
- Als ob wir nicht schon zahllose Male gesehen hätten, wie blind Richter ihnen vorgelegte Hausdurchsuchungsbefehle abstempeln, die dann lange nach ihrer Durchführung von einem Obergericht als rechtswidrig aufgehoben werden müssen.
- Als ob Verwaltungsrichter nicht noch problematischer wären als echte Richter.
Was also tun?
Die vier weitaus wichtigsten Dinge, die den letztlich einzig sinnvollen Ausweg aus dem Dilemma eröffnen könnten, dass es einerseits diese gewaltigen Gefahren gibt, dass man aber andererseits glaubt, die Messenger-Software trotzdem unbedingt zu brauchen, um Terroranschläge verhindern zu können, ohne erst auf die notwendigen Hinweise der US-Geheimdienste warten zu müssen, wären zweifellos:
- Das Gesetz sollte nur befristet gelten, um eine regelmäßige Überprüfung zu erzwingen.
- Der Verfassungsschutz muss alljährlich dem Parlament einen genauen Bericht geben, ob damit wirklich die Sicherheit erhöht worden ist und Terroristen erwischt werden.
- Es muss im Parlament regelmäßig ein faires Hearing geben, bei dem alle Kritiker gleichberechtigt zu Wort kommen und vom Verfassungsschutz Antworten verlangen können (das wäre jedenfalls tausend Mal wichtiger als die lächerlichen Untersuchungsausschüsse).
- Und absolut jeder Verdacht eines Missbrauchs der Überwachungsmöglichkeit ist durch unabhängige Experten zu untersuchen. Die Täter sind mit strengen unbedingten Haftstrafen und Amtsverlust zu belegen, und nicht bloß mit Disziplinar- oder Verwaltungsstrafen.
Denn:
- Man erinnere sich nur, wie in anderen Demokratien elektronische Spionage-Techniken schon gegen Oppositionspolitiker eingesetzt worden sind.
- Man erinnere sich nur an den Staatsanwalt, der zum Nachteil eines verfolgten ÖVP-Politikers eine klare Verletzung seiner Dienstpflichten begangen hat. Das hat ihm aber bloß eine harmlose Disziplinarstrafe eingebracht. Und das hat die Justizministerin Zadic dann nicht gehindert, den Mann offenbar als "Belohnung" für gute Dienste im Kampf gegen die bösen "Rechten" in den Richterstand zu übernehmen, wo er dann – gleichsam um den Justizskandal auf die Spitze zu treiben – ganz "zufällig" sehr bald den Prozess gegen den früheren Bundeskanzler Kurz zu führen bekommen und ihn prompt verurteilt hat. Zu Unrecht, wie dann das Obergericht klar gemacht hat.
- Man erinnere sich nur, wie Internet-Dialoge nach Handy- oder Computer-Beschlagnahme nicht nur in den WKStA-Verfahren rund um Sebastian Kurz, sondern auch in vielen anderen Fällen reihenweise an die Öffentlichkeit gespielt worden sind, obwohl sie mit einem Strafdelikt absolut nichts zu tun gehabt haben. Jetzt weiß ganz Österreich etwa um die homosexuelle Veranlagung eines involvierten Spitzenbeamten.
- Man erinnere sich nur, dass es bisher keine einzige unabhängige Untersuchung gegen die Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA gegeben hat, die wie eine Spinne im Netz der ganzen Anti-Kurz-Aktionen, der vielen Ungereimtheiten, der illegalen Veröffentlichungen und der zahllosen unberechtigten, gegen den Himmel nach politischen Hexenjagden stinkenden Verfahren sitzt. Diese können ja theoretisch auch deren Unschuld und Professionalität herausfinden.
Es sind aber nicht nur WKStA und ihre Umtriebe, die einen zutiefst misstrauisch machen, wenn der Staat noch schärfere Mittel in der Strafverfolgung in die Hand bekommt. Das tut auch der Verfassungsschutz selber (wie auch immer er gerade heißt), der ja direkt über dieses Instrument verfügen wird.
Denn dieser Verfassungsschutz hat viel zu leichtfertig ohne Beweise öffentlich Österreicher, die keinerlei Gewalttat begangen oder geplant haben, als Extremisten bezeichnet, nur weil sie die Islamisierung und Massenmigration scharf kritisiert und Rechtsänderungen verlangt haben, damit mehr Abschiebungen stattfinden. Bei solcher Infamie des Verfassungsschutzes ist es problemlos möglich, jemanden, der schärfere Gesetze oder vielleicht auch eine Novelle von Verfassung oder Menschenrechtskonvention verlangt, auch als Verfassungs-Feind hinzustellen und zu verfolgen.
PS: Das Ganze hat etliche Ähnlichkeit mit der neuesten amerikanischen Anordnung, dass es Studentenvisa nur noch gibt, wenn diese ihre Konten auf Sozialen Medien den US-Behörden offenlegen. Wer sich dort "antiamerikanisch" geäußert hat, soll keine Einreise mehr bekommen. Die Vereinigten Staaten wollen damit ganz offensichtlich die antisemitischen und islamistischen Umtriebe an US-Universitäten unterbinden, so wie sie schon vor Jahrzehnten bei der Einreise eine Unterschrift verlangt haben, dass man nicht Mitglied einer Kommunistischen Partei ist. Das ist ganz eindeutig eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit – mit dem großen Unterschied, dass die USA dies "nur" bei Ausländern versuchen, während Österreich keinen diesbezüglichen Unterschied macht.