
Die grausliche Instrumentalisierung der Justiz
Es umhüllt die Justiz mit einem mehr als üblen Geruch: In Frankreich wie auch in Brasilien ist ein Ex-Präsident unter merkwürdigen Begleitumständen zu einer mehrjährigen Strafe verurteilt worden. Aber in keinem österreichischen Medium fand ich auch nur den Hauch einer Kritik oder zumindest der Frage, ob es sich da nicht um eine massive und immer ärger werdende Rache- und Politjustiz linker Richter handelt. Gleichzeitig sind die Medien aber voller Erregungs-Schaum, weil in den USA die Administration von Präsident Trump gegen den früheren FBI-Chef ein Strafverfahren betreibt und weil dieser sich öffentlich gefreut hat, als ein total einseitiger "Comedian" – also beweisfrei hetzender Linksagitator – von seinem Fernsehsender vorübergehend abgesetzt worden ist.
In die absolut gleiche Marschordnung ist der gesamte Politkampf der WKStA gegen schwarze und blaue Politiker, sowie bürgerliche Beamte aus dem eigenen Land zu reihen, ob sie nun Kurz oder Strache, Graf oder Blümel, Grasser oder Pilnacek, Löger oder Steinacker heißen.
Um beim Fall Frankreich anzufangen: Es ist aus der Ferne zwar schwierig, die aktuelle Verurteilung von Nicolas Sarkozy und die überaus magere Beweislage juristisch im Detail zu beurteilen. Politisch ist es aber ganz eindeutig: Das Charisma von Sarkozy war auch nach seinem Funktionsende die letzte Chance, dass das gemäßigte bürgerliche Lager in Frankreich in Zukunft noch reüssieren kann. Linke Juristen haben Mitte-Rechts gekillt – und damit aber für den endgültigen Sieg der Rechten gesorgt. Jetzt wird der nächste Präsident Frankreichs mit absoluter Sicherheit Marine Le Pen heißen – beziehungsweise einer ihrer Gefolgsleute, wenn es der linken Hassjustiz wirklich gelingen sollte, auch Le Pen aus dem Verkehr zu ziehen, wie sie es ebenfalls forsch versucht. Mit absoluter Sicherheit wird jedenfalls keiner der einstigen Sarkozy-Wähler jetzt eine Linkspartei wählen, wie es sich die linken Zerstörer des französischen Rechtsstaates vielleicht vorgestellt haben.
Die international renommierte französische Qualitätszeitung "Le Figaro" kritisiert die Verurteilung von Sarkozy zu fünf Jahren Haft wegen illegaler Finanzierung eines 18 Jahre zurückliegenden Wahlkampfs ganz offen als "absurd und unverständlich". Sarkozy wird dabei absurderweise wegen Fahrlässigkeit verurteilt, weil er nicht gewusst habe, dass seine Mitarbeiter mit dem damaligen libyschen Staatschef Gadhafi etwas Unrechtes vereinbart haben. Es gibt hingegen keinerlei Beweise dafür, dass Sarkozy selbst persönlich etwas Unrechtes getan hat.
Trotzdem hat die Richterin Sarkozy wegen "außergewöhnlicher Schwere" zur Höchststrafe verurteilt. Sie begründet das einfach damit, dass Sarkozys Fahrlässigkeit "das Vertrauen der Bürger beeinträchtigen kann". Die Richterin hat sogar die sofortige Vollstreckung des Urteils angeordnet, obwohl Sarkozy noch berufen kann. Obwohl er zweifellos weder in der Lage wäre zu fliehen, seine angebliche Fahrlässigkeit zu wiederholen oder gar die öffentliche Ordnung zu stören.
Das französische Qualitätsblatt lässt keinen Zweifel daran, was das beweisfreie Urteil bedeutet: "Höchste Demütigung!" Und es bringt das zentrale demokratiepolitische Problem präzise auf den Punkt: "Unsere Politiker sind gegenüber einer schwer diskreditierten Justiz verwundbar geworden."
Auch der republikanische Innenminister sieht weiter die "Unschuld" Sarkozys, "des "Staatsmannes, der unserem Land so viel gegeben hat". Ähnlich der Bürgermeister von Nizza: "Keine Gerichtsentscheidung wird den Staatsmann auslöschen, der er war und bleibt, insbesondere in den Herzen der Franzosen." Daniel Fasquelle, ein weiterer Bürgermeister und Vizepräsident der Republikaner: Das Urteil ist "sehr demütigend, sehr gewalttätig und irgendwie sehr unfair". Der Europaabgeordnete François-Xavier Bellamy hält fest, dass die Entscheidung des Gerichts "weder Korruption, Veruntreuung oder illegale Wahlkampffinanzierung" gefunden hat. Er sieht in der "außergewöhnlichen Behandlung" Sarkozys daher ein eindeutig "politisches Urteil".
Der Österreicher fragt sich da, wäre es nicht auch hierzulande den bürgerlichen Parteien gut angestanden, solche Übergriffe der Justiz klar zu verurteilen, seit sie auch im eigenen Land stattfinden? Statt sie sogar zu begrüßen, wenn sie einmal scheinbar nur gegen die andere bügerliche Partei gerichtet sind ...
Zusammen mit den Vorgängen in anderen Ländern, insbesondere den Umtrieben eines wichtigen Teils der österreichischen Staatsanwaltschaft, sowie des Wiener Straflandesgerichts muss man massive Angst um die Institution der rechtsstaatlichen Demokratie haben. Es sind diesmal nicht die Panzer und Schergen eines Hitler und eines Stalin, es sind auch (noch) nicht die blutrünstigen Mörder, die sich auf den Koran berufen.
Es sind ganz eindeutig schwer politisierte Akteure einer längst nicht mehr um Objektivität bemühten Justiz, die trunken sind von der Entdeckung, wie leicht sie die politische Macht an sich reißen können. Gewiss: Die Lust an der Macht ist auf allen Ebenen und in allen politischen Richtungen unglaublich verlockend und verführerisch. Aber bisher hat in westlichen Ländern die Gewaltenteilung, die im amerikanischen System als "Checks and Balances" konstruiert worden ist, die Lust einzelner Akteure an der Überschreitung der Grenzen der einzelnen Staatsgewalten immer bremsen können. Diese Sicherheit ist verloren gegangen. Und diese Akteure stehen ganz überwiegend links – und damit ganz tief in Regierungen und Justizapparaten.
Es war in früheren Jahrzehnten der persönliche Charakter der Justiz-Akteure, in vielen Fällen auch ihre echte Religiosität oder tiefe Staatstreue, welche die Spitzen der Justiz davon abgehalten haben, der individuellen Machtgier alle Zügel freizulassen. Es war aber auch der Kalte Krieg bis 1989, der im Grund im Westen alle Justiz-Akteure bewusst oder unbewusst an einen gemeinsamen inneren Konsens gebunden hat: "Wir sind anders, wir sind besser, wir sind disziplinierter als die da drüben, wo eine totalitäre Willkürherrschaft der kommunistischen Machtspitzen herrscht." Dieser Geist hat als gleichsam kollektives Standesdenken noch nach Zusammenbruch des Kommunismus viele Richter und Staatsanwälte etliche Jahre innerlich dazu angehalten, Zurückhaltung zu üben und Regeln einzuhalten. Inzwischen ist er verweht.
Es fällt mehr als deutlich auf, dass praktisch all die Exzesse vieler Richter und Staatsanwälte von einem linksradikalen Ungeist angetrieben worden sind. Sie haben klare ideologische Ziele, sind zumindest zutiefst von einschlägigen Vorurteilen geprägt. Ziele wie Vorurteile sind weit weg von jeder Suche nach Gerechtigkeit, von jedem Respekt für die Demokratie, die einzig zur Setzung von Gesetzen berechtigt ist: Das gilt sowohl für die jahrelangen beweisfreien Verfahrensführungen von Staatsanwälten, wie auch die richterlichen Urteile, wie auch ihre Anmaßung, nicht nur rechtssuchend, sondern auch willkürlich rechtserfindend tätig zu sein (man denke nur an die unerträglichen und massiv demokratiewidrigen Urteile der Höchstgerichte, welche damit die illegale Migration verschuldet haben!).
Jetzt werden Linke sofort auf die jüngsten Aktionen des Donald Trump verweisen. Dieser versucht ja anscheinend ähnliche Sauereien, nur diesmal von rechts. Jedoch: Wenn ein Amerikaner Unrecht begeht, dann rechtfertigt das keineswegs das Unrecht anderer; und schon gar nicht die ungeheuerliche Berichterstattung einst bürgerlicher Zeitungen, die rund um die Uhr in den USA Unrecht erblicken. Und zwar nur dort.
Zweifellos ist das, was Trump versucht, Rache unter Missbrauch des Präsidentenamtes, Rache für die vielen Prozesse, mit denen er einst selbst wegen großteils lächerlicher Vorwürfe verfolgt worden ist (etwa weil er vor Jahrzehnten in einem Kaufhaus eine Frau belästigt haben soll …).
So problematisch auch Trumps Brutalität im Umgang mit den illegal eingereisten Lateinamerikanern ist (ebenso wie die linken Versuche, auf der Straße Abschiebungen zu verhindern), so wenig auch Rache als legitim angesehen werden kann, so ist doch eindeutig, dass umgekehrt auch in den USA linke Richter und Staatsanwälte mit der Führung rein politisch motivierter Prozesse begonnen haben.
Ebenso eindeutig ist, dass Trump in seinen ersten Amtsjahren die Justiz nicht als Waffe eingesetzt hat. Ebenso eindeutig ist, dass im letzten Jahr linke Einzelrichter, die von demokratischen Präsidenten eingesetzt worden waren, rund um die Uhr verfassungsrechtlich eindeutig legitimierte Beschlüsse von Präsident oder Kongress mit bundesweiter Wirkung aufgehoben haben. Diese Wirkmacht einzelner regionaler Richter, etwas zu tun, was bei uns nur der Verfassungsgerichtshof tun kann, ist nicht nur im internationalen Vergleich eine juristische Skurrilität. Diese Entscheidungen der Einzelrichter werden mit großer Sicherheit letztlich vom obersten Gerichtshof aufgehoben werden, dem einzig wirklich bundesweiten Gericht der USA. Die Aufhebung der Einzelrichter-Urteile wäre aber auch dann legitim, wenn der Supreme Court nicht – was ebenfalls sehr bedauerlich ist – parteipolitisch geprägt wäre. Denn Richter sollten generell nicht von der Rechtsprechung zur Rechtsetzung übergehen dürfen.
Auf der anderen Seite ist Donald Trump aber zweifellos auch jener Spitzenpolitiker, dem wirklich strafrechtlich Bedenkliches anzulasten ist. Nämlich die jetzige Vermischung politischer Entscheidungen mit üppigen Geschäften seines persönlichen Finanzimperiums, das er pro forma seinen Söhnen übertragen hat. Wenn die Führer arabischer Staaten die Genehmigung zum Kauf von modernsten amerikanischen Flugzeugen bekommen und gleichzeitig bei einer Trump-Firma in großem Umfang Bitcoins kaufen, dann stinkt das zum Himmel, auch wenn es formal vielleicht nicht direkt gegen amerikanische Gesetze verstößt. Das ist moralisch und wirtschaftlich Korruption in Reinform. Das ist ernster zu nehmen als eine sexuelle Belästigung, die dem "Opfer" erst nach Jahrzehnten einfällt.
Nur: Diese wirklich problematischen Aktionen Trumps werden mit Sicherheit nicht zu einer Anklage führen. Denn die ach so mutigen Juristen sind nur dann mutig, wenn sie ihren Hass und Größenwahn an ehemaligen Spitzenpolitikern ausspielen können. Bei aktiven verlieren sie hingegen schlagartig jedes Interesse.
Nun mögen manche einwenden: Aber Sebastian Kurz wurde doch sehr wohl schon als aktiver Regierungschef von den Staatsanwälten abgeschossen, nicht erst als "Ex". Das ist gewiss richtig. Das ist aber nur darauf zurückzuführen, dass die ÖVP zwei Mal zugestimmt hat, dass das Justizministerium von einer Linksradikalen besetzt wird, welche die linksradikalen Staatsanwälte schützt und jeden aus dem Weg räumt wie den Sektionschef Pilnacek oder den Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft Fuchs, die beide die Umtriebe dieser Staatsanwälte zu stoppen versucht haben.
Damit hat sich die ÖVP den Feind ins eigene Regierungsbett gelegt. Damit steht sie jetzt gegen die Umtriebe etlicher Justizexponenten wehrlos da. Damit hat die ÖVP – sowohl unter Parteichef Kurz wie auch unter Stocker – besondere juristische Dummheit demonstriert, die man wohl auch als Naivität bezeichnen kann. Man mache sich nur bewusst: Vor fast genau vier Jahren haben diese Staatsanwälte mit Unterstützung des Wiener Straflandesgerichts in einer fast als politischer Terror und jedenfalls als massiver Einschüchterungsversuch zu bezeichnenden Aktion Hausdurchsuchungen in der ÖVP-Zentrale und in Ministerien durchgeführt, die bisher zu keiner einzigen Verurteilung geführt haben.
Und jetzt ist sie dabei, diese Dummheit ein drittes Mal zu begehen, indem sie der sogenannten Bundesstaatsanwaltschaft zustimmt. Durch diese wollen die linken Staatsanwälte auf Dauer ihre jetzt schon zu große Macht ohne jedes politische, parlamentarische und demokratische Gegengewicht an sich reißen, damit sie dann hemmungslos Politik machen und alle ihr nicht genehmen Gegner abschießen können.
Einen ähnlichen Fehler hat die ÖVP schon bei der Gründung der Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA gemacht: Sie hat damals akzeptiert, dass deren erster Chef ein – höflich ausgedrückt: ideologisch durchaus gefestigter – früherer grüner Abgeordneter geworden ist. In der Folge wurde die WKStA – Überraschung, Überraschung – fast nur mit roten oder grünen Staatsanwälten besetzt. Und wenn sich einmal ein bürgerlicher Kollege hineinverirrt hat, wurde der sehr bald hinausgebissen.
Kurzer persönlicher Einschub: Ich hatte – vor vielen Jahren – Sebastian Kurz ein einziges Mal einen Rat gegeben, den er zu seinem eigenen späteren Schaden prompt ignoriert hat: "Die Volkspartei ist juristisch in den beiden zentralen Bereichen Verfassung und Strafrecht seit den Zeiten Michael Graffs und Andreas Khols katastrophal schlecht aufgestellt."
Global gesehen stellt die Entwicklung der Justiz aber in vielen Ländern ein geradezu historisches Problem dar. Wir stehen vor der Bedrohung durch eine epochale Zeitenwende. Eine linke Klasse von Richtern und Staatsanwälten dünkt sich immer mehr erhaben über den demokratischen Gesetzgeber, etliche von ihnen geben sich der Lust an der Macht hin, kennen keine Grenzen mehr und betreiben aus parteipolitischer Motivation oder bisweilen auch aus persönlichem Hass Jagd auf die demokratisch bestellten Spitzenpolitiker. Und die Justiz wird damit extrem antiliberal, auch wenn sie sich in einer dialektischen Umkehrung der Begriffe gern "liberal" nennt.
Das ist historisch durchaus vergleichbar mit der Entwicklung der Aristokratie, die auch nur deshalb im Laufe der Jahrhunderte so unerträglich anmaßend und übergriffig werden konnte, weil sie neben der militärischen und gesetzgeberischen auch die richterliche Macht besessen hat. Die meist blutigen Revolutionen – von 1776 über 1789 und 1848 bis 1917 – waren die Antwort der Bürger auf die sich vor allem in der total einseitigen Justiz zeigenden Machtanmaßung und Machtanmassung eines Standes.
Heute drohen ebenso schlimme Folgen. Das positive Echo, das Diktatoren wie ein Putin oder Xi oder Erdogan bei erschreckend vielen finden, wenn sie die westliche Demokratie lächerlich machen und bekämpfen, hängt zweifellos mit den katastrophalen Fehlentwicklungen in der Justiz zusammen. Nicht nur, aber auch.
Gibt es einen anderen Ausweg außer der kleinen Hoffnung, dass in den machtbesessenen Juristenkreisen wieder Mäßigung und Vernunft einkehrt?
Eine kleine, aber vielleicht wirksame und jedenfalls notwendige Besserungsmöglichkeit würde darin bestehen, wenn man Staatsanwälte ganz persönlich zumindest finanziell haftbar macht, wenn sie Verfahren zu lange führen, wenn sie weit öfter als zu den eigentlich vom Gesetz erlaubten 50 Prozent Menschen verfolgen, die dann nie rechtskräftig verurteilt werden.
Eine weitere institutionelle Besserungsmöglichkeit besteht in der direkten Demokratie der Schweiz. Dort sind die Bürger, also die Mehrheit der Köpfe und Kantone, nicht nur der oberste Gesetzgeber, sondern sie ersetzen auch einen Verfassungsgerichtshof. Dort gibt es daher viel weniger richterliche und staatsanwaltliche Machtanmaßung. Es kann überhaupt keinen Zweifel geben, dass das Schweizer Modell sich besser bewährt hat als alle anderen, die real irgendwo umgesetzt worden sind.
Es ist umgekehrt auch kein Zufall, dass sich ausgerechnet die machthabenden Richter so gegen die direkte Demokratrie wehren. Es ist völlig logisch, dass sie ihre Macht mit Zähnen und Klauen verteidigen.