Die Linke versus die Demokratie
SPÖ und Neos wollen kein Kopftuchverbot in der Verfassung. Nicht einmal eines für Kinder. Das bestätigt, dass diese beiden Parteien – und die Grünen – klare Förderer des Islams sind. Sie nehmen dabei sogar in Kauf, als verlogen und undemokratisch entlarvt zu werden. Diese Haltung beziehen ausgerechnet jene beiden Parteien, die sich täglich verbal als Schützer der Demokratie ausgeben. Das ist nur noch als grauslich zu bezeichnen. Ganz ähnlich ist die Opposition der europäischen Linken gegen jede Änderung der Menschenrechtskonvention zu bewerten, obwohl die Judikatur zu dieser völlig aus dem Ruder gelaufen und in eine völlig andere Richtung gegangen ist als die, die ihre Schöpfer ursprünglich gewollt haben.
Seit der Bundesverfassung gilt nur noch das gesatzte Recht. Nur noch das, was die Gesetze festhalten, kann Recht sein. Zugleich hält die Bundesverfassung fest, dass das gesamte Recht vom Volk ausgeht, welches gesetzgebende Körperschaften wählt, welches in Referenden direkt abstimmt. Damit ist eindeutig klargestellt, dass es nichts darüber gibt.
Inzwischen ist diese grundlegende und auch in vielen anderen europäischen Ländern geteilte Auffassung heimlich, still und leise ausgehebelt worden. Inzwischen gilt nicht mehr ausschließlich das gesatzte Recht, das vom Volk (meist über das von ihm gewählte Parlament) beschlossene Recht, sondern auch jenes Recht, wie es von ein paar Dutzend privilegierten Menschen gestaltet wird. Diese Neuentwicklung hat viele Ähnlichkeiten mit der einstigen Adelsherrschaft.
Das ist jedoch genau das, was die linken Parteien heute wollen. Dabei waren es einst sie, die jede Vorstellung von Naturrecht, von einem göttlichen Recht, von einer abstrakten Gerechtigkeit bekämpften und den Rechtspositivismus mit Erfolg durchdrückten.
Doch heute, da das Volk etwas anderes will als die Linke, wird plötzlich wieder eine höhere Instanz aus dem Hut gezaubert. Diesmal ist es freilich nicht der Adel oder der liebe Gott. Diesmal sind es die abgehobenen und niemandem Rechenschaft schuldigen Richter einiger europäischer und nationaler Höchstgerichte, die nach Ansicht der Linken über dem Volk stehen. Zugleich sind die Richter dieser Gerichte voll der (tendenziell jedem Menschen innewohnenden) geilen Begeisterung für die Akkumulierung der persönlichen eigenen Macht. Sie schaffen seit einigen Jahrzehnten begeistert – "dynamisch", wie sie es nennen, – immer neues Recht. Sie handeln dabei ohne jede Demut vor der Demokratie und vor der Verfassung. Denn diese kennt nur das Volk und eben nicht Richter als Schöpfer von neuem Recht. Sie sehen damit das Volk wieder genauso geringwertig, genauso als bloßes Objekt richterlicher Willkür an, wie einst ein Feudalherr über "meine" Bauern geredet und verfügt hatte.
Der einzige Unterschied: Heute sind es nicht die Strukturkonservativen, die ein solches System verteidigen, sondern die Linken, die es einst bekämpft haben:
- Nicht anders als mit dem Ziel einer solchen Richterdiktatur lässt sich erklären, dass diese Richter und die Linke jeden Versuch einer direkteren Mitsprache der Bürger etwa durch Referenden ablehnen.
- Nicht anders lässt sich erklären, dass diese Richter und die Linke jede Reform der Europäischen Menschenrechtskonvention bekämpfen, mit der das willkürlich von Richtern geschaffene Recht der illegalen Migranten wieder abgeschafft würde, ihre gesamte Familie nach Europa nachholen zu können.
- Nicht anders lässt sich erklären, dass diese Richter und die Linke jede Reform der Europäischen Menschenrechtskonvention bekämpfen, mit der es wieder möglich gemacht würde, illegale Migranten zurück in ihre Heimat abzuschieben, was derzeit oft nur deshalb nicht möglich ist, weil Richter der Ansicht sind, dass dieser Heimatstaat nicht die gleichen rechtlichen Standards wie Europa (also islamisches Recht) hat.
- Nicht anders lässt sich erklären, dass diese Richter und die Linke mit der gleichen Begründung eine Reform der Europäischen Menschenrechtskonvention bekämpfen, mit der wenigstens verurteilte Straftäter in ihre Heimat abgeschoben werden könnten.
- Nicht anders lässt sich erklären, dass diese Richter und die Linke es ablehnen, das islamistische Kopftuch für Frauen und Mädchen zu verbieten.
Dabei ist es – um beim letzten Punkt zu bleiben – eindeutiger Wille eines großen Teils der österreichischen Bürger, dass Frauen und Mädchen an Schulen, Universitäten und in allen öffentlichen Gebäuden kein Kopftuch tragen, weil dieses eindeutiges Kampfinstrument einer bedrohlichen Eroberungsideologie ist, weil dieses überdies mit einer Demütigung der Frauen verbunden ist, weil diese dadurch auf den Status eines bloßen Sexualobjekts reduziert werden (das nur dessen Besitzer zu sehen bekommen soll).
Dabei geben auch Rote und Pinke vor, – offenbar als Folge einer koalitionären (Schein-)-Konzession an die ÖVP – für dessen Verbot zu sein, freilich nur für Kinder.
Dabei beweist schon diese Einschränkung, dass sie die wahre negative Rolle des Kopftuchs nicht durchschaut haben.
Dabei war das Kopftuch sogar in der Türkei in deren liberalen Epoche jahrzehntelang auch an Universitäten und vielen anderen Orten verboten, weil es der große türkische Reformer Atatürk in seiner ganzen undemokratischen und rückständigen Gefährlichkeit erkannt hatte.
Dabei ist das Kopftuch in der islamischen Welt erst durch die islamistischen Terrorfreunde der Muslimbrüder und der schiitischen Mullahs wieder durchgesetzt worden.
Bei ihrem Kampf für das Kopftuch, der sich hinter einer bloß scheinbaren Ablehnung des Kopftuchs im Bereich von Kindern tarnt, nehmen Rot und Pink die Entscheidungen der seit einigen Jahren sehr linken Richter des Verfassungsgerichtshofs zum Vorwand, der bisher dem Kopftuch die Mauer gemacht hat.
Dabei ist es mehr als fragwürdig, wie weit die Verteidigung des Kopftuchs durch die österreichischen Verfassungsrichter durch irgendeine Bestimmung der Bundesverfassung gerechtfertigt ist. Denn es ist schlicht absurd, im Kopftuch bloß ein Symbol der Religionsfreiheit zu sehen, aber nicht seine gesamte demonstrative Sieges-Bedeutung einer Eroberungsideologie erkennen zu wollen.
Dabei könnte diese absurde Judikatur des VfGH ganz einfach durch eine parlamentarische Zweidrittelmehrheit ausgehebelt werden.
Aber genau das wollen Rot und Pink nicht. Sie tun irgendwie so, als ob die Judikatur der Verfassungsrichter noch über den Zehn Geboten stünde. Sie ignorieren die Verfassung, die nur Parlament und Volk als Rechtssetzer kennt.
Ihre Zustimmung zu einem Kopftuchverbot wenigstens für Kinder ist nichts als verlogene Heuchelei. Denn es ist absolut nichts Neues, sondern ehernes Grundprinzip der positivistischen Rechtsordnung, dass der Verfassungsgesetzgeber den Verfassungsrichtern sagt, wo es lang zu gehen hat. Richter haben nicht Recht zu schaffen, sondern nur die vom Gesetzgeber geschaffene abstrakte Norm auf einen konkreten Fall anzuwenden.
Das Verhalten der Linksparteien ist daher nichts anderes als Bejahung einer die Demokratie aushebelnden Richterdiktatur. Oder ist es gar schon bewusste Mithilfe zur Islamisierung der Republik?
PS: Sollte aber das Verhalten der Linksparteien in Wahrheit nur damit zu tun haben, dass sie im Sinne der deutschen Brandmauerei nichts gemeinsam mit der FPÖ beschließen wollen, dann sollen sie das offen sagen. Das würde ihnen zwar parteipolitisch noch mehr schaden. Das wäre aber wenigstens ehrlich und kein solcher Frontalschaden für die Verfassung.
PPS: Wie zynisch Rot und Pink in Wahrheit bei ihrem angeblichen Respekt vor Gerichtsentscheidungen sind, sieht man an ihrem erbitterten Kampf gegen die rechtlich jetzt neuerlich geklärte Pflicht, über das geplante Heumarkt-Hochhaus eine Umweltverträglichkeitsprüfung abzuhalten.
