Die schlimmen Folgen einer Erbschaftssteuer
Es wäre eine gute Investition, dem Finanzminister eine Reise nach Großbritannien zu spendieren. Dort könnte der begeisterte Anhänger einer Erbschaftssteuer viel für ihn Ernüchterndes lernen.
Jetzt wurden die Steuergrenzen signifikant geändert. Während bisher die Steuerpflicht bei einer Erbschaft von 1 Million Pfund eingetreten ist (1,15 Millionen Euro), wurde sie nun auf 2,5 Millionen hinaufgesetzt (für Paare: 5 Millionen). Das bedeutet, dass bisher 75 Prozent der Farmen erbschaftssteuerpflichtig waren, während es künftig nur noch 15 Prozent sind. Die Steuer macht aber nicht weniger als 20 Prozent des Betriebswertes aus, welche die Erben binnen zehn Jahren abstottern müssen. Für anderes Eigentum macht sie gar 40 Prozent aus.
Der Schaden bleibt trotz der Milderung groß. Denn erstens sind die schon eingetretenen Folgen, also vor allem die Aufgabe von Farmen, irreversibel. Denn zweitens sind die großen Farmen gerade die für die Versorgung wichtigsten. Denn drittens hat die Einführung der Erbschaftssteuer zu einem Rückgang der Investitionen des Erblassers geführt. Denn viertens kann Grundbesitz im Gegensatz zu vielen anderen Eigentumsformen nicht verheimlicht werden, daher kann er nicht schon in Raten lange vor dem Zeitpunkt des Erbfalls übertragen werden. Und fünftens lassen sich viele Betriebe ganz schlecht auf mehrere Eigentümer aufteilen.
Das ist tragisch für die Theorien, die sich in marxistischen Hörsälen so nett anhören. Sie vergessen nur, dass man oft froh sein muss, wenn ein neuer Eigentümer die Bereitschaft besitzt, ein mittelständisches Unternehmen weiterzuführen. Sie vergessen, dass Eltern und Großeltern ihren Besitz möglichst ungeschmälert den Erben zukommen lassen möchten, dass sie nur dann investieren, wenn ihre Erben den Betrieb auch wirklich übernehmen können.
Ich schreibe in jeder Nummer von Österreichs einziger Finanz- und Wirtschafts-Wochenzeitung "Börsen-Kurier" die Kolumne "Unterbergers Wochenschau".
