AfD doch nicht „rechtsextrem“ – Ohrfeige für Verfassungsschutz
Der deutsche Verfassungsschutz ist vor Gericht mit der Behauptung gescheitert, dass die "Alternative für Deutschland" "gesichert rechtsextrem" sei. Dieses – vorläufige – Urteil hat große Bedeutung, auch weit über Deutschland hinaus. Diese ständige Behauptung des Verfassungsschutzes, eines weisungsgebundenen Geheimdienstes, war immer wieder als Begründung für die Brandmauer gegen die AfD herangezogen worden, aber auch für den Plan der österreichischen Regierung, um Steuergeld einen "Aktionsplan gegen den Rechtsextremismus" zu starten. Die Argumentationskette, warum der Verfassungsschutz das behauptet hat, hat sich aber als brüchig erwiesen. Dem Gerichtsurteil ist voll zuzustimmen. Die AfD und ihre Schwestern sind nicht rechtsextrem, sondern konservative Parteien mit einem kräftigen Schuss sozialdemokratischen Populismus – aber auch einem überaus gefährlichen und für die große Mehrheit inakzeptablem Politik-Element, welches jedoch in keiner Weise Thema der "Rechtsextremismus"-Kampagne gewesen ist. Und auch rechtlich ist die AfD jedenfalls noch nicht am trockenen Ufer.
Über die wahre Ursache dieser russland-freundlichen Positionierung gehen die Spekulationen auseinander. Die einen meinen, dass es da Geldflüsse gegeben habe; andere sehen ein emotionales Wiederaufflackern des Antiamerikanismus aus Kriegszeiten; wieder andere glauben eine alte Russlandliebe mancher Deutscher wiedererkannt zu haben, die schon bei der gemeinsamen Aufteilung Polens im 18. Jahrhundert oder dem Ribbentrop-Molotow-Pakt im 20. sichtbar geworden war; wieder andere sehen darin eine psychologisch verständliche Reaktion darauf, dass Parteien wie die AfD in Europa sonst überall geschnitten und diffamiert werden, während sie von den Russen immer geschickt hofiert worden sind.
Politische Tatsache ist jedenfalls, dass die Russland-Nähe der AfD nun das letzte Hindernis ist, das sie von der Macht fern hält. Denn diese Nähe schreckt sowohl die Wählermehrheit von der AfD ab wie auch die anderen Parteien – bis auf die linksaußen stehenden, die immer schon russlandnahe waren.
Die "Achtung, Rechtsextremismus!"-Inszenierung hat der AfD jedenfalls in Wahrheit immer nur genützt. Denn:
- Diese Inszenierung ist beweislos erfolgt, wie jetzt auch ein Obergericht festgestellt hat;
- Sie ist für die Wähler ganz eindeutig immer als verlogen erkennbar gewesen;
- Sie hat zu einem parteipolitischen Missbrauch des Verfassungsschutzes geführt (der erst möglich geworden ist, nachdem Angela Merkel den früheren Chef Hans-Georg Maaßen mit unfairen Methoden entfernt hatte).
- Sie hat erkenntlich undemokratischen Zwecken gedient, nur um den Erfolg einer Partei bei den Wahlen unwirksam zu machen.
- Sie ist auch mit vielen sonstigen Schweinereien verbunden gewesen (wie etwa der inkorrekten Besetzung von Funktionen im Bundestag zum Schaden der AfD oder der Nicht-Finanzierung der AfD-Parteiakademie).
Die Argumentationskette des Verfassungsdienstes gegen die AfD hat sich weniger auf Einzelaussagen irgendwelcher Randfiguren bezogen – auch wenn die Berichte darüber publizistisch immer empört aufgeblasen worden sind –, sondern primär auf den Vorwurf eines "ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriffs". Das Gericht ist in dem Eilverfahren aber nun zu dem Schluss gekommen, dass dieser Volksbegriff bei der AfD keineswegs "programmatische Stringenz" habe.
Egal, ob er das vielleicht doch hat, ob spätere Verfahren das vielleicht eines Tages doch anders sehen sollten, ist dazu Fundamentales festzuhalten:
- Einen falschen "Volksbegriff" zu haben, ist ein lupenreines Meinungsdelikt, das zu sanktionieren dem Grundrecht der Meinungsfreiheit widerspricht.
- Die Attacken des deutschen Verfassungsschutzes gegen die AfD wegen eines falschen "Volksbegriffes" bestätigen damit auch voll die Vorwürfe des amerikanischen Vizepräsidenten Vance, dass in Europa und speziell Deutschland die Meinungsfreiheit fundamental eingeschränkt sei, was die – für Europa lebenswichtige – Bereitschaft der USA in Frage stelle, solche Länder verteidigen zu wollen, die nicht mehr die gleiche Wertebasis haben.
- Der der AFD vorgeworfene Volksbegriff deckt sich weitestgehend mit Artikel 116 des Deutschen Grundgesetzes. Dort heißt es wörtlich: "Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat." Kurz: Es gibt also für das Grundgesetz eine deutsche Volkszugehörigkeit auch ganz unabhängig von der Staatsbürgerschaft, die mit der Abstammung ("Abkömmling") zu tun hat. Es ist daher absurd, einer Partei einen Extremismus-Vorwurf zu machen, weil sie einen vom formaljuristischen Besitz der Staatsbürgerschaft abweichenden Volksbegriff hat (die österreichische Verfassung kennt einen solchen Volksbegriff übrigens nicht; weitgehend vergleichbar ist er hingegen mit Israel, wo Juden aus aller Welt sowie ihre Nachfahren bevorzugt die israelische Staatsbürgerschaft erwerben können).
Dieses Urteil ist nun zweifellos ein großer Erfolg für die AfD, die seit Monaten bei den Umfragen Kopf an Kopf mit CDU/CSU an der Spitze liegt, wobei beide jeweils bei rund rund 25 Prozent liegen. Es wird der AfD zweifellos weiteren Auftrieb verleihen und sollte auch – nach Beendigung der Russlandhörigkeit – die Widerstände in der CDU gegen ein Zusammengehen mildern.
Allerdings ist die AfD rechtlich noch keineswegs aus dem Schneider. Im Grund kreist dabei alles um das Wort "Remigration", das insbesondere vom österreichischen Identitären Martin Sellner geprägt worden ist. Rund um diesen Begriff wird sich die AfD sehr genau vor zwei Positionierungen hüten müssen, die den Extremismus-Vorwurf doch noch bestätigen könnten, die auch intensiv an die einstige Verfolgung der deutschen Juden durch die Nazis erinnern würden:
- Das wäre die Unterstützung von Aktionen außerhalb der Gesetze zu einer Remigration, zu einer Abschiebung von Ausländern welcher Art immer.
- Das ist die Frage: Wer genau soll abgeschoben werden? Soll es dabei auch um die Abschiebung von eingebürgerten Staatsbürgern mit Migrationshintergrund gehen?
Das einzige, was verfassungsrechtlich wohl legitim wäre, wäre die Forderung nach der Möglichkeit einer Aberkennung der Einbürgerung im Einzelfall bei ganz klaren und definierten Delikten durch Gerichte; und ebenso die nach regelmäßiger Überprüfung, ob die Gründe für ein zuerkanntes Asyl weiterhin überhaupt zutreffen (was ja beispielsweise bei syrischen Islamisten nicht mehr der Fall sein kann, seit dort die Islamisten die Macht übernommen haben).
Geht es aber um die Abschiebung von Nicht-Staatsbürgern, muss auch der AfD jede Forderung erlaubt sein, haben Ähnliches doch auch schon zahllose andere, auch christ- und sozialdemokratische Parteien in Europa gefordert.
Für Deutschland wächst die Hoffnung, dass sich die Parteien wieder einen fairen demokratischen Wettkampf liefern, auf den leichtfertigen Missbrauch rechtsstaatlicher Machtinstrumente zur Ausschaltung der Konkurrenz verzichten und einen sachlichen Dialog aufnehmen. Endlich.
