Herr Hafenecker hat einen Abenteuerroman gelesen
Gleich zwei Rechtsverfahren beschäftigen in diesen Stunden gleichzeitig das politische Österreich. Und beide Male ist es geradezu unglaublich, wie da aus Dummheit oder Bösartigkeit versucht worden ist und weiter versucht wird, den wahren Sachverhalt zu verdrehen und von den wirklichen Schuldigen abzulenken. Das trifft sowohl auf den sogenannten Wöginger-Prozess der WKStA zu wie auch auf den parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Dabei ist in beiden Fällen der Sachverhalt seit den letzten Stunden eindeutiger denn je.
Wer aber hat da rechtswidrig gehandelt? Das sind primär einmal die Mitglieder der Kommission, die bei ihrer Entscheidung formal unabhängig und frei gewesen wären, und dennoch wider besseres Wissen den offenbar nur zweitbesten Kandidaten genommen haben. Sie haben nicht das Ethos gehabt, das man österreichischen Beamten gerne nachsagt. Sie haben auch nicht den Mut gehabt, zu Schmid das zu sagen, was standfeste Beamte tun, wenn sie bedenkliche Wünsche oder Weisungen bekommen; das wäre eindeutig der Satz gewesen: "Geben Sie uns das bitte schriftlich."
Genau aus diesem Zusammenhang haben in Österreich Beamte ja auch einen besonderen Rechtsschutz. Dennoch handeln sie sehr oft nicht nach den Buchstaben des Gesetzes, sondern nach den Wünschen ihrer jeweiligen Obrigkeit. Nicht nur in diesem Fall, sondern auch in vielen anderen.
Noch mehr Schuld hat aber eindeutig Schmid auf sich geladen. Denn er ist einer Bitte, einem Wunsch eines Menschen, der eindeutig in keiner Weise sein Vorgesetzter ist, eilfertig nachgekommen und hat dabei rechtswidrig gehandelt. Ganz offensichtlich, um sich in seiner Karrieregeilheit auch bei Wöginger beliebt zu machen, aber ganz eindeutig ohne Zwang. Es gibt jedenfalls keinerlei Beweise, dass Wögingers Anruf auf eine Rechtswidrigkeit abgezielt hätte. Er hat als Volksvertreter, wie viele andere Volksvertreter, eine Bitte eines Angehörigen des von ihm vertretenen Volkes unterstützend, aber ohne Drohung, ohne Weisungsrecht weitergeleitet.
Es ist daher jedenfalls absolut krank und absurd, dass ausgerechnet Schmid, der zusammen mit den Kommissionsmitgliedern der eindeutige Haupttäter ist, straffrei davonkommt, weil ihn die Staatsanwälte der WKStA vom Haupttäter zum sogenannten "Kronzeugen" und damit in die totale Straflosigkeit befördert haben. Ohne dass je ein unabhängiges Gericht diesen "Kronzeugen"-Trick beurteilen hätte können.
Noch kränker und noch absurder ist, dass diese "Kronzeugen"-Konstruktion weiterhin Rechtslage bleibt, und dass die sogenannte Justizministerin absolut nichts unternimmt, um diese völlig fehllaufende Konstruktion wieder abschaffen zu lassen. Obwohl sie Österreich ein gravierendes Stück von der Qualifikation als Rechtsstaat entfernt.
Damit kommen wir zur nächsten Chuzpe: Aus Wögingers Bitte (oder Wunsch) eine Anstiftung zum Amtsmissbrauch zu machen, hat – höflich ausgedrückt – sehr viel juristische Kreativität der WKStA erfordert. Denn Wöginger hat gar nicht gewusst, dass es da eine besser qualifizierte Kandidatin gegeben hat. Und vor allem und jedenfalls sollte klar sein: Wenn es für die Besetzung eine unabhängige Kommission gibt, dann trägt diese die Verantwortung und deren Chef, aber nicht einer, der von außen einen Wunsch äußert.
Wenn das aber neuerdings anders sein sollte, dann ist völlig klar, dass gemäß dem Offizialprinzip die WKStA eindeutig die Pflicht hätte, von sich aus in all jenen Fällen einen Prozess einzuleiten, wo jemand überzeugt ist, dass er aus parteipolitischen Gründen einen Beamtenposten, eine Förderung oder eine Wohnung nicht gekriegt hat. Und zwar müsste dieser Prozess sowohl gegen die Kommission wie auch gegen jeden, der da eventuell bei einem Kommissionsmitglied oder einem Vorgesetzten angerufen hat, gerichtet sein. Dann freilich müsste die Zahl der österreichischen Gerichte verdoppelt werden.
Wenn das aber nicht geschieht, dann sollte man den aufwendigen und zeitraubenden Zirkus mit Kommissionen auch wieder abschaffen und es sollte einzig der jeweils zuständige Leiter der vorgesetzten Behörde entscheiden.
Wechsel zum parlamentarischen Untersuchungsausschuss, einem noch viel aufwendigeren und zeitraubenderen Zirkus, mit dem sich seit einigen Jahren in regelmäßigen Abständen einige Abgeordnete als Möchtegern-Kollektivrichter versuchen, die schon am Morgen vor den Vernehmungen in die Kameras hinein verkünden, was dann angeblich tagsüber passieren wird – was ein besonders übler Gegensatz zur Rechtsstaatlichkeit ist.
Dabei ist spätestens jetzt endgültig klar, was beim und nach dem Tod des von der grünen Justizministerin Zadic skandalöserweise und entgegen einem Gerichtsurteil jahrelang grundlos auf Steuerzahlerkosten suspendierten Sektionschefs Christian Pilnacek passiert ist. Wobei es ja schon ein Skandal im Skandal ist, dass den Ausschuss diese Suspendierung überhaupt nicht interessiert.
Zwei (vielen Beobachtern von Anfang an suspekt gewesene) Frauen haben sich, wie sie jetzt voll zugeben, mit erfundenen und erlogenen Geschichten interessant machen wollen. Jetzt haben sie diese alle vor dem Ausschuss aber unter Wahrheitspflicht zurückzogen. Das Gschichtln-Erfinden ist offensichtlich nach Kontaktaufnahme durch den grünen Verschwörungstheoretiker Peter Pilz erfolgt – auch wenn vorerst nicht direkt beweisbar ist, dass dieser sie dazu angestiftet hat.
Tatsache ist nun wohl eindeutig:
- Es hat offensichtlich niemand von den beiden Frauen eine Rechtswidrigkeit verlangt.
- Sie haben auch keine solche beobachtet.
- Die Rückgabe der Gegenstände aus Pilnaceks Eigentum an dessen Frau war eindeutig rechtens (woran die Tatsache nichts ändert, dass Pilnacek seine Frau betrogen hat).
- Es steht kein einziges Fehlverhalten der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mehr im Raum.
Damit ist das ganze Konstrukt von Pilz und der sich auf ihn stützenden Blauen und Grünen kollabiert. Damit müsste der Untersuchungsausschuss eigentlich beendet und zugesperrt werden, um wenigstens ab jetzt weitere Kosten einzusparen.
Dennoch wird er weitergehen. Das war schon am Beginn des U-Ausschuss-Tages an einer mehrfachen Falschaussage Hafeneckers zu erkennen: Er hatte behauptet, dass die Behörden deswegen nicht das von ihm offenbar Erwünschte getan hätten, weil sie erklärt haben, dass Pilnacek "Suizid" begangen hat. Das ist eine der typischen Verdrehungen Hafeneckers. Denn behördlich war nie von Suizid die Rede, sondern einzig davon, dass Pilnacek "ohne Fremdeinwirkung" ums Leben gekommen sei. Was ein großer Unterschied ist, weil durch diese Formulierung auch ein Tod durch Unfall erfasst ist. Und nach wirklich allem, was man inzwischen nach Obduktion, Lokalaugenschein und sonstigen Erhebungen weiß, ist der alkoholisierte und (ob des Führerscheinverlustes und der Zadic-Hetzjagd) deprimierte Pilnacek durch einen Sturz in den finsteren Donauauen ums Leben gekommen. Also durch einen Unfall.
Das entschuldigt freilich nicht das Foul der ÖVP an der Pilnacek-Freundin Wurm, nämlich die Aufforderung an die Finanzprokuratur, die Kosten für den gesamten Ausschuss bei ihr einzuklagen, weil ja nur durch ihre Unwahrheiten der ganze Ausschuss in Gang gekommen ist. Das kann durchaus als Versuch der Druckausübung interpretiert werden. Da steckt auch ein gravierender Denkfehler dahinter: Frau Wurm hat nämlich ebenso wie jeder Politiker und sonstige Staatsbürger das Recht auf Lügen. Unter Wahrheitspflicht steht man nur vor Gericht oder eben vor einem solchen Untersuchungsausschuss. Wo sie dann aber auch ganz anders geredet und frühere Interviews bedauert hat.
Die wohl mindestens sechsstelligen Kosten für einen solchen Ausschuss können den beiden Frauen nicht angehängt werden. Sie sind durch den Pilnacek-Tod, aber auch durch die plötzliche Berühmtheit ihres bisher eher bescheidenen Lebens zweifellos schwer verwirrt und aufgeregt gewesen. Die Kosten werden wohl auch dem Berufsintriganten Peter Pilz, beziehungsweise seinen Abgesandten nicht angehängt werden können, auch wenn Pilz die Frauen mit großer Wahrscheinlichkeit in bestimmte Aussagerichtungen gedrängt hat.
Die Verantwortung, den Ausschuss ausgelöst zu haben, hat vielmehr ganz eindeutig der FPÖ-Scharfmacher Hafenecker, der sich als Amateur-Detektiv zu Größerem berufen fühlt. Denn er war es, der den Pilz-Wurm-Gschichteln geglaubt und den Riesenaufwand eines Untersuchungsausschusses auf die Steuerzahler losgelassen hat. An dieser schweren – zumindest politischen – Verantwortung ändert die Tatsache gar nichts, dass Hafenecker als Abgeordneter bei seinem parlamentarischen Verhalten an sich immun ist.
An seiner moralisch-politischen Schuld ändert auch die Möglichkeit gar nichts, dass Hafenecker die Wurm-Pilz-Geschichtln vielleicht wirklich geglaubt hat. Er hat grob fahrlässig so agiert, als ob Österreich keine größeren Sorgen hätte. Als ob nicht gerade die FPÖ geradezu die Pflicht hätte, solche Untersuchungsausschüsse ganz und ständig auf die wirklichen Probleme des Landes hin zu lenken. Und die sind ganz eindeutig rund um die illegale Massenmigration zu finden und nicht in der Frage, warum man Pilnaceks Witwe (deren Namen noch dazu in die Öffentlichkeit getragen wurde, ohne dass sie diese gesucht hätte) sein Handy zurückgegeben hat.
Freilich hätte zu einem europarechtlich, wirtschaftlich, soziologisch, kriminologisch fundierten Migrationsausschuss mehr Vorbereitung gehört, als einen Abenteuerroman von Peter Pilz zu lesen.
Freilich ist auch die ÖVP zu tadeln: Einerseits wegen des Eindrucks, dass eine solche Klagsandrohung unmittelbar vor der Vernehmung Zeugen einschüchtern könnte, selbst wenn der Hinweis auf die Klagsmöglichkeit an sich legitim ist. Und andererseits hat einst auch die ÖVP der Schaffung des Instituts solcher Untersuchungsausschüsse zugestimmt und dadurch zusammen mit den anderen Parteien der parlamentarischen Demokratie und dem zentralen Prinzip einer Trennung von Justiz und Legislative einen schweren Schaden zugefügt.
So wie beim Kronzeugen wäre auch bei den Ausschüssen eine Abschaffung oder eine sinnvolle Reform richtig, wichtig und dringend.
