Das dürfte es für Thomas Schmid gewesen sein
Trotz sichtbar einseitiger Sympathie der nicht gerade durch Neutralität auffallenden Linzer Richterin bringt ein Randaspekt des sogenannten Wöginger-Prozesses den "Kronzeugen" der WKStA, Thomas Schmid, in eine extrem heikle Situation. Denn Schmid muss jedenfalls seinen – bisher noch von keinem unabhängigen Richter beurteilten – Kronzeugenstatus verlieren, sobald ihm auch nur eine einzige nicht richtige oder vollständige Aussage nachgewiesen worden ist. Und das droht als Folge der Linzer Aussagen.
Inhaltlich geht es dabei nämlich darum, was Ex-Finanzministeriums-Generalsekretär Schmid bisher ausgesagt hat und was andere Zeugen zum gleichen Thema ausgesagt haben.
Weitgehend unbestritten ist, dass der ÖVP-Klubobmann August Wöginger bei Schmid, dem obersten Beamten des Hauses, interveniert hat (laut Schmid habe ihm Wöginger sogar einen diesbezüglichen Befehl gegeben, Wöginger will hingegen nur ein Bürgeranliegen an Schmid weitergeleitet haben). Ziel der Intervention: Der Finanzbeamte L., ein ÖVP-Bürgermeister einer oberösterreichischen Gemeinde, solle Leiter des Finanzamtes in Braunau werden. Daraufhin hat Schmid die Besetzungskommission in diesem Sinn mit Erfolg unter Druck gesetzt. Das dürfte stimmen – abgesehen von der unterschiedlichen Sichtweise zur Intensität der Bitte oder des Befehls Wögingers.
Es sind jedoch bei dem Linzer Prozess gravierende Differenzen zwischen der Darstellung Schmids und einer Zeugenaussage der pensionierten Sektionschefin Reinweber sichtbar geworden. Diese sagte (als ebenfalls zur Wahrheit verpflichtete Zeugin), dass Schmid auch schon vor der Besetzung von Braunau bei der Besetzung der Leitung des Finanzamtes Freistadt aktiv gewesen sei, um die sich der Finanzbeamte und Bürgermeister L. ebenfalls beworben hatte. Als L. damals nicht zum Zug gekommen ist, habe es laut Reinweber im Finanzministerium sofort, wie der "Standard" in seinem Live-Ticker berichtet, "Aufregung und Unmut", sowie ein "deutliches Getöse" gegeben. Schmid sei verärgert gewesen, weil "sein Kandidat" – also L. – nicht zum Zug gekommen ist. In der Folge sei im dichten und konkreten Flurfunk des Finanzministeriums die Rede davon gewesen, dass als Entschädigung dem Bürgermeister "bei der nächsten Besetzung" ein Posten "versprochen" worden sei.
Die Zeugin Reinweber ist umso glaubwürdiger, als sie schon damals die Empfehlung der Besetzungskommission, Braunau an L. zu vergeben, heftig als "Tabubruch" kritisiert hat. Ihr war die Bedeutung ihrer Linzer Aussage für Schmid vermutlich gar nicht bewusst gewesen. Es dürfte sehr schwer sein, die Glaubwürdigkeit der pensionierten Sektionschefin zu erschüttern.
Ihr Bericht über die Vorgänge rund um die Besetzung des Finanzamtes Freistadt samt Schmids wilder Reaktion widerspricht jedenfalls komplett der Version Schmids, in der vom Finanzamt Freistadt und seiner Rolle dabei keine Rede gewesen ist. Wenn Reinweber Recht hat – wofür alles spricht –, dann hat Schmid keinesfalls die ganze Wahrheit gesagt. Dazu wäre er aber nicht nur als Zeuge und noch viel mehr als Kronzeuge verpflichtet gewesen.
Damit hat Schmid sich selbst in die größten Probleme gebracht. Er ist sowohl in der Causa Wöginger, wie auch in der Causa Kurz der einzige Zeuge gegen die beiden ÖVP-Politiker. Zugleich ist Schmid aber nun vor allem auch selbst strafrechtlich am meisten belastet, auch wenn gewiss die Unschuldsvermutung gilt.
- Denn es herrscht Konsens, dass Schmid als höchster und weisungsbefugter Beamter des Ministeriums die – nur für diese Besetzungssitzung theoretisch weisungsfreie – Besetzungskommission für den Finanzamtsposten in Braunau massiv unter Druck gesetzt und sogar für die (in seinem Sinn) "richtige" Zusammensetzung dieser Kommission gesorgt hat. Das ist wohl eindeutig schwer strafrechtswidrig – wäre Schmid nicht als "Kronzeuge" vorerst im Leo.
- Denn auch im Falle des (seit zehn Jahren von den WKStA unter recht fadenscheinigen Vorwänden hinausgezögerten!) Verfahrens gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz hat ja die Haupttat eindeutig darin bestanden, dass Schmid eine für Kurz erfreuliche Meinungsumfrage in Auftrag gegeben und auf Kosten des Finanzministeriums, also des Steuerzahlers, abgerechnet hat. Das ist wohl eindeutig schwer strafrechtswidrig – wäre Schmid nicht als "Kronzeuge" vorerst im Leo.
Die WKStA behauptet überdies, dass Schmid diese Falschabrechnung auf Anstiftung oder Aufforderung des damaligen Außenministers Kurz vorgenommen habe. Viele andere sind hingegen überzeugt, dass sich Schmid durch Erstellen solcher Umfragen aus eigenem bei Kurz beliebt machen wollte, weil dieser allgemein als der kommende Spitzenmann in der ÖVP gegolten hat und damit als wichtig für Schmids weitere Karriere einzuschätzen gewesen ist.
Nun ist ganz eindeutig: Wenn Schmid auch nur in einem einzigen Fall nachweislich die Unwahrheit gesagt oder wesentliche Teile der Wahrheit verschwiegen hat, dann ist der gesamte Kronzeugenstatus dahin. Auch wenn das Linzer Gericht Wöginger offensichtlich nicht mag, droht das spätestens in der zweiten Instanz zur Katastrophe für Schmid zu werden. Denn dann hat er seine Straffreiheit verspielt. Denn dann sitzt er wegen beider Delikte selbst auf der Anklagebank.
Zur noch größeren Katastrophe droht diese Entwicklung für die WKStA zu werden. Denn sie hat ihre gesamte Kurz-Jagd auf Schmid aufgebaut, seit sie ja schon im ersten Verfahren gegen den jungen Altbundeskanzler in der Oberinstanz jämmerlich gescheitert ist und sich einen schweren Kunstfehler vorhalten lassen musste.
Man darf gespannt sein, ob es in Linz wirklich gelingt, die Tonbänder rechtzeitig zum Verschwinden zu bringen. Inzwischen ist ja vom Gericht auch schon der Live-Ticker abgestellt worden, mit dem ein paar Medien direkt aus dem Gerichtssaal berichtet (und damit für eine den Richtern und Staatsanwälten unangenehme Transparenz gesorgt) haben. Ohne diese Informationen über die Reinweber-Aussage auf der "Standard"-Internetseite hätte man jedenflls wohl nie von der Megapanne für Schmid und die WKStA erfahren.
Man verzeihe den alten Kalauer: Die Rückkehr zum Rechtsstaat – in Linz beginnt's (hoffentlich).
PS.: Mehr als seltsam an der Linzer Richterin ist auch, dass sie entgegen der Strafprozessordnung den Zeugen nicht gestattet, am Beginn ihrer Vernehmung selbst eine Erklärung abzugeben. Das wäre "zu unstrukturiert".
PPS: Überaus bemerkenswertes Detail aus dem Finanzamt Braunau – das sich mit Erfahrungen deckt, die Bürger auch von etlichen anderen österreichischen Ämtern und Gerichten leidvoll kennen: Die Beamten des Amtes (das längere Zeit unter provisorischer Leitung der sich gegenüber L. jetzt benachteiligt zeigenden Kollegin gestanden ist) haben bei Telefonanrufen einfach nicht abgehoben. Dabei sollten die Bürger laut Vorschlag des Ministeriums sogar anrufen, statt die Arbeit des Finanzamtes durch persönliche Vorsprachen zu blockieren …
