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Was macht die WKStA mit der Strafanzeige gegen Gewessler-Entscheidung?

Was macht die WKStA mit der Strafanzeige gegen Gewessler-Entscheidung?

Jetzt gibt es auch eine – öffentlich bisher geheim gehaltene – Strafanzeige wegen der Versorgung einer Kabinettmitarbeiterin von Leonore Gewessler mit einem wichtigen Führungsposten in dem von ihr einst geleiteten Umweltministerium. Durch diese Postenbesetzung ist eine andere, deutlich besser qualifizierte Bewerberin leer ausgegangen. Diese hat nun Schadenersatzansprüche gegen die Republik. Die Strafanzeige sorgt bei der sogenannten Korruptionsstaatsanwalt WKStA für ziemliches Bauchweh. Denn geht sie der auf ein sehr klares und 32 Seiten langes Gutachten der Bundesgleichbehandlungskommission gestützten Anzeige nicht nach, gerät sie selbst in den Verdacht des Amtsmissbrauches.

Führt sie doch derzeit wegen des haargenau gleichen Delikts gegen den ÖVP-Klubobmann August Wöginger mit großer Intensität einen Strafprozess, der dessen Politikerkariere zu beenden droht. Genauer gesagt: Dem ÖVP-Politiker kann nur (lediglich auf die Aussagen des umstrittenen WKStA-"Kronzeugen" Thomas Schmid gestützt!) eine Anstiftung vorgeworfen werden, während die grüne Ex-Ministerin als unmittelbare Täterin des inkriminierten Postenschachers in Frage kommt.

Das Verhalten der WKStA in den nächsten Wochen wird nun endgültig beweisen, wie weit sie – wie ihr schon seit Jahren vorgeworfen wird, etwa auch von dem dann später von ihr (aus Rache?) gestürzten Sebastian Kurz, – eine schwere linke Schlagseite hat. Diese hat sich ja zweifellos schon daran gezeigt, dass sie den weitaus schwersten Korruptionsskandal der letzten Jahre, die hunderte Millionen Euro ausmachende vermutliche Medienbestechung durch das Imperium der Gemeinde Wien, bis heute nie vor einen unabhängigen Richter gebracht hat.

Die Vorgänge im einstigen Klimaministerium im Detail: Die von Gewessler vorgenommene Besetzung der Leitung einer Abteilung stellt laut der obersten Gleichbehandlungskommission des Bundes eine "Diskriminierung" einer anderen Bewerberin "auf Grund des Alters und der Weltanschauung beim beruflichen Aufstieg" gemäß Paragraph 13 des Gleichbehandlungsgesetzes dar.

Besonders pikant ist, dass die Gleichbehandlungs-Gesetzgebung nicht zuletzt einst auf Drängen der Grünen zustandegekommen ist. Es ging im Grund schon 2004 vor allem um den Wettbewerb zwischen den linken Parteien, welche die schärfste Kampffeministin ist. Diesmal geht es aber nicht um die Diskriminierung auf Grund des Geschlechts, die sonst immer fast automatisch behauptet wird, wenn doch noch einmal auch ein Mann befördert wird, da es ja im konkreten Fall um zwei Frauen geht.

In jenem Gesetz werden aber auch mehrere andere Diskriminierungstatbestände aufgezählt. Im konkreten Fall geht es um eine gesetzlich ebenso verbotene Diskriminierung auf Grund der "Weltanschauung" und des "Alters". Im konkreten Fall haben gleich beide Gründe zugetroffen.

Während von der unterlegenen Kandidatin keine Weltanschauung bekannt ist, hat die Gleichbehandlungskommission bei der Kabinettmitarbeiterin eine eindeutige politische Nähe zur grünen Ministerin gesehen. Und in Hinblick auf das Alter weist die Unterlegene langjährige Erfahrung bei der Personal-Führung und -Kenntnis, insbesondere bei der schon vertretungsweise oft ausgeübten Leitung der betreffenden Abteilung auf. Die schließlich von Gewessler betraute Frau hat hingegen davor keine vergleichbare Führungsverantwortung gehabt. Sie hat sogar selbst zugegeben, dass sie sich diesbezüglich noch weiterbilden müsse.

Daher ist auch für die Gleichbehandlungskommission nicht nachvollziehbar gewesen, wieso die Besetzungskommission des Umweltministeriums dennoch beide Frauen "im höchsten Ausmaß" gleich bewertet und für gleich geeignet erklärt hat. Das sei "unsachlich und nicht nachvollziehbar", hat sie ausdrücklich festgehalten. Diese Besetzungskommission habe sich "nicht mit der gebotenen Sorgfalt, Genauigkeit und Objektivität mit der Eignung" auseinandergesetzt. Die Gleichbehandlungskommission kommt daher zum Ergebnis, "dass bei der Auswahlentscheidung sachfremde Motive in hohem Maß ausschlaggebend gewesen waren".

Damit steht so wie im Fall Wöginger die jeweilige Besetzungskommission im Visier. Im Falle Gewessler aber eindeutig auch die Ministerin selber. Denn sie hat sich dann persönlich – Überraschung, Überraschung – dafür entschieden, die eigene Kabinettmitarbeiterin mit der Abteilungsleitung zu betrauen und nicht die besser qualifizierte Beamtin. Gewessler konnte kein objektives Kriterium nennen, warum sie diese vorzieht.

Nur eine juristische Detailfrage ist dabei: Ob es sich bei den Entscheidungen von Gewessler,  beziehungsweise Besetzungskommission um "Untreue" oder um einen "Missbrauch der Amtsgewalt" gehandelt hat (das hängt davon ab, ob die Bevorzugte dienstrechtlich eine Beamtin oder Vertragsbedienstete ist, was bisher unbekannt ist).

Der politisch hochbrisante und zentrale Aspekt ist aber, dass es zwischen den Fällen Wöginger und Gewessler keine Unterschiede gibt – genauer gesagt: nur solche Punkte, die für Wöginger sprechen:

  • Wöginger wird einzig nur durch den umstrittenen und eindeutig von Hass auf die ÖVP getriebenen "Kronzeugen" der WKStA, Thomas Schmid, belastet (der zuletzt überdies selbst in Verdacht geraten ist, nicht korrekt ausgesagt zu haben);
  • Gewessler hingegen wird durch die unabhängige Gleichbehandlungskommission in einem ausführlichen Gutachten belastet;
  • Wöginger hat rechtlich nicht dem Ministerium, in dem die inkriminierte Besetzung stattgefunden hat, angehört und ist daher dort natürlich auch in keiner Weise weisungsberechtigt gewesen;
  • Gewessler hingegen ist sogar die Ministerin des betreffenden Ministeriums gewesen;
  • Bei Wöginger geht es nur um eine geleugnete Anstiftung;
  • bei Gewessler hingegen geht es um eine aktenkundige und persönliche Entscheidung.

Jenseits des eindeutigen rechtlichen Aspekts ist politisch zu all diesen Vorfällen freilich hinzuzufügen: Die Politik hat sich seit 30 Jahren aus Political correctness durch ein von ihr selbst gestricktes Gewirr aus Gleichbehandlungsvorschriften und Kommissionitis immer mehr selbst gefesselt. Es gibt keinerlei objektive Beweise, dass dadurch die Verwaltung heute besser funktionieren würde als davor, dass deswegen besser regiert würde als zu Zeiten, da bis zum Portier praktisch alle die Farbe des Ministers hatten (es sei denn, es hat einen der seltenen Parteiwechsel in der Führung eines Ressorts gegeben). Damals haben Minister eindeutig alle Personalia selbst entscheiden können, haben sich deshalb einerseits auch automatisch auf alle Beamten verlassen – waren aber andererseits immer auch selbst für alle Fehler des Ministeriums verantwortlich.

Was aber heute politisch, rechtlich und moralisch völlig inakzeptabel ist, ist, dass die Justiz zwei im juristischen Kern völlig gleiche Sachverhalte ungleich behandelt. Denn eigentlich hätte die WKStA schon von sich aus seit Monaten aktiv sein müssen, noch bevor Anzeigen eintrudeln.

Ich schreibe bisweilen Kolumnen auf der Nachrichten- und Meinungsplattform Exxpress.