
Ausgelagert an NGOs
Aufgaben, die eigentlich Staatsaufgaben sind, die eigentlich Teil der staatlichen Hoheitsverwaltung sein und von Staatsbehörden nach strengen Kriterien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit unter Befolgung der staatlichen Verwaltungsverfahrensgesetze verrichtet werden müssten, die der Kontrolle durch die gewählten Vertretungskörper und die behördlichen Kontrollorgane unterliegen sollten, für die grundsätzlich die Steuern ja eingehoben und zur Verfügung gestellt werden, sind in Österreich zu einem guten Teil an privatrechtliche Organisationen, also an praktisch weitgehend selbstständige Vereine und Stiftungen, übertragen worden. Vom Bund und von den Ländern, voran von der Stadt Wien.
Und mit den Aufgaben natürlich auch die entsprechenden Budgetmittel in Form von Förderungen und Subventionen. In Österreich gar zu rund 20 Prozent – eine einmalige Höhe in der EU –, und Wien geht sogar noch darüber hinaus. Denn dort ist sogar Soziales (Sozialmaßnahmen) fast zur Gänze an einen "Fonds" ausgelagert (Budget 2,4 Milliarden jährlich).
Was ist der Vorteil bzw. die Auswirkung davon? Das Fehlen von Kontrolle durch die Organe, die normalerweise die staatliche Verwaltung auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überwachen. Einschau haben nur die jeweiligen Machthaber, also vor allem nicht die Opposition und auch nicht unabhängige neutrale Prüforgane. Ja oft nicht einmal der Koalitionspartner, wenn der Bereich in der Verantwortung nur eines Koalitionärs liegt. Und natürlich ist bei NGOs auch, vor allem im sozialen Bereich, nicht Sparsamkeit das oberste Gebot, sondern eher Großzügigkeit. Großzügigkeit natürlich auch gegenüber den eigenen internen Interessen und in Richtung auf Tätigkeitsausweitung.
Es ist schon zu einer Frage der Mentalität geworden: Steuergelder nicht für die öffentliche Verwaltung, sondern zur Verstreuung an wie Schwammerln aus dem Boden wachsende NGOs zu verwenden, die angeblich die staatlichen Aufgaben übernehmen (aber in ihrer Großzügigkeit noch viel mehr tun).
Also, wenn auf diesem Gebiet keine grundsätzliche Kehrtwendung eintritt – bisher herrscht auf diesem Sektor ja das Schweigen im Walde –, wird wohl eine Budgetsanierung und eine Staatsschuldenreduzierung sehr, sehr lange auf sich warten lassen.
Dr. jur. Peter F. Lang, Ex-Richter, Ex-Diplomat (Gesandter i.R. des österr. Auswärtigen Dienstes).