
Die Macht der Politiker und die NGOs
NGOs bzw. gemeinnützige Vereine erhalten viele Millionen vom Staat (Bund, Länder, Gemeinden, Stadt Wien), damit sie Aufgaben übernehmen, die im staatlichen Interesse liegen bzw. überhaupt staatlichen Zielen dienen. Diese werden dabei aus der öffentlichen Verwaltung herausgenommen, ausgelagert, obwohl sie aber eigentlich staatliche Aufgaben sind. Schon der Name ist verräterisch: "Nicht-Regierungs-Organisationen".
Dabei wird bewusst in Kauf genommen, dass das im Widerspruch zu den Grundsätzen der Verfassung geschieht. Diese verlangen nämlich, dass die gesamte staatliche (d.h. auch staatlich finanzierte) Verwaltung (Tätigkeitsbereich nach Art. 10 bis 15 B-VG) nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf. Und das ist bei den NGOs gerade nicht der Fall, denn die agieren aufgrund ihrer eigenen Statuten. Und das heißt: Großzügigkeit statt Sparsamkeit, vor allem im sozialen Bereich, und keine angemessene Kontrolle durch staatliche Institutionen.
Dazu kommt die politische Abhängigkeit: Es sind staatliche Funktionsträger, vor allem die Ressortchefs in Bundes- und Landesregierung, die die Entscheidungsmacht haben und – auch wenn oft nicht formal, so doch faktisch – derartige Entscheidungen fast im Alleingang treffen (oft koalitionär im gegenseitigen Austauschgeschäft so abgesprochen). Und dann ist nicht auszuschließen, dass für die Mittelvergabe auch parteipolitische und ideologische Momente ins Spiel kommen, die natürlich meist auch Großzügigkeit bei Ausgaben bedeuten.
Die Folge dieser Entwicklung ist ein fast unüberschaubares Anwachsen von NGOs und gemeinnützigen Vereinen und eine mehr und mehr unkontrollierbare und unkontrollierte Ausgabe staatlicher Finanzmittel. Dabei gehen Konzept und Übersicht für den Staat und staatliche Kontrollinstanzen verloren.
Und der Status des Staates Österreich als Rechtsstaat muss mehr und mehr in Zweifel gezogen werden.
Was da im Gange ist, ist eine Entstaatlichung: die Übertragung staatlicher Aufgaben an private Institutionen, NGOs, gemeinnützige Vereine, an hunderte davon, mit Milliarden an Steuergeldern und hunderttausenden Beschäftigten. Die Tätigkeit wird nicht mit privaten Geldmitteln finanziert, Mitgliedsbeiträgen odeer Spenden, sondern fast ausschließlich mit staatlichen Zuschüsse, Förderungen und Subventionen, und das weitgehend, ohne dass es Kontrollen der Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit wie bei staatlicher Verwaltungstätigkeit gibt.
Dr. jur. Peter F. Lang, Wien, Ministerialrat i.R. bzw. Gesandter i.R. (pensionierter Beamter des Außenministeriums).