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Wenn der Amtsschimmel lauthals wiehert

Wenn der Amtsschimmel lauthals wiehert

Es ist etwas passiert, also muss etwas geschehen! So das ewig gleiche Motto des Gesetzgebers, wenn bei einer Bluttat eine Schusswaffe im Spiel war. Presse, Funk und Fernsehen machen Druck und die Politik sieht sich unter Zugzwang. Erfolgt mit Hinweis auf die harten Fakten nicht augenblicklich eine anlassbezogene Restriktion des Legalwaffenbesitzes, ist beim nächsten Zwischenfall die mediale Hinrichtung der verantwortlichen Politiker und Bürokraten zu erwarten. Daher setzt man lieber untaugliche Maßnahmen, als gar nicht zu handeln. Dabei werden 80 Prozent aller Bluttaten mit Blankwaffen verübt; und in den verhältnismäßig wenigen Fällen, in denen Schusswaffen im Spiel sind, wurden sie großteils illegal beschafft.

Anlass für die ab November 2025 in Umsetzung befindliche Verschärfung des Waffengesetzes bildet ein am 10. Juni verübtes Schulmassaker in Graz, bei dem ein 21-jähriger Täter neun Schüler und eine Lehrerin ermordet hat, ehe er Suizid begangen hat. Wie sich herausstellte, war der Mann wegen "psychischer Instabilität" bei der Musterung zum Wehrdienst für untauglich befunden worden, was Grund genug gewesen wäre, ihm die Ausstellung eines waffenrechtlichen Dokuments (einer WBK) zu verweigern und ein Waffenverbot auszusprechen. Allerdings wurde die für den Vollzug des Waffengesetzes zuständige Behörde (Stichwort Datenschutz!) vom Militär nicht informiert. So konnte sich der Mann seine Tatmittel auf legale Weise besorgen. Die Folgen dieses Staatsversagens tragen nun diejenigen Bürger, die sich gesetzeskonform verhalten und die die waffengesetzlichen Bocksprünge des Gesetzgebers stets brav mitgemacht haben.

Die aktuellen Änderungen entbehren jeder Logik. Die willkürliche Anhebung der Altersschranke für den Erwerb von Waffen der Kategorie B (Pistolen, Revolver und halbautomatische Gewehre) auf 25 Jahre – eine derartige Altersgrenze existiert in keinem anderen zivilisierten Land – erscheint im Lichte der Tatsachen grotesk, dass 16-Jährige das Wahlrecht genießen und 18-jährige Grundwehrdiener an vollautomatischen Waffen ausgebildet werden. Ähnliches gilt für die Anhebung des Erwerbsalters für Waffen der Kategorie C von 18 auf 21 Jahre. Was glaubt der Gesetzgeber damit zu erreichen?

Auch das Verbot von Waffenverkäufen von Privat zu Privat ist nicht vernünftig zu begründen. Immerhin musste den Waffenbehörden ja jede derartige Transaktion schon bisher angezeigt und (für Kategorie C-Waffen) ein entsprechender Eintrag im "Zentralen Waffenregister" (ZWR) veranlasst werden. Jetzt aber wird es ohne den Waffenfachhandel nicht mehr gehen, der zur verlängerten Werkbank des Innenministeriums mutiert. Den Waffenbesitzern (privaten Verkäufern und Käufern) entstehen sinnlose Kosten, da die Gewerbetreibenden ihre entsprechenden Dienstleistungen schließlich nicht für Gotteslohn erbringen werden 

Ein ganz besonders perfides Element der Novelle ist die nun geltende WBK-Pflichtigkeit für Waffen der Kategorie C, die bislang lediglich im ZWR gemeldet werden mussten. Per April 2025 belief sich deren Bestand auf rund 830.000 Stück. Ein Teil davon befindet sich in den Händen von Bürgern, die bereits über eine WBK verfügen. Auf den vermutlich größeren Teil trifft dies aber nicht zu. Das wird im Vollzug zu absehbaren Schwierigkeiten führen.

Markus Fritsch, Geschäftsführer des Waffenfachhandels "Austria Arms" stellt in einer Stellungnahme zur Waffengesetzänderung fest: "Für die Ausstellung der Waffenbesitzkarten sind in Österreich 79 Bezirkshauptmannschaften und in den Städten die Polizeiinspektionen zuständig. Verwaltungstechnisch müssten demnach pro Behörde ca. 8.000 Kat. C Waffen in bestehende und neu auszustellende Waffenbesitzkarten eingetragen werden." Wie soll dieser Zusatzaufwand mit dem bestehenden Personal bewältigt werden? Dient die Novelle am Ende als Vorwand für die weitere Aufstockung unproduktiver Dienstposten in der Staatsverwaltung?

Aber ganz abgesehen davon, dass nun plötzlich zehntausende zusätzliche WBK ausgestellt werden müssen, ist mit der Neuregelung – und das ist eine echte Chuzpe – ein rückwirkender Eingriff in bestehende Rechte verbunden. Denn wie soll mit unter 21-Jährigen verfahren werden, die bereits legal Waffen der Kategorie C besitzen? Sollen die am Ende zur Abgabe ihrer Waffen genötigt werden? Eher nicht, denn das würde wohl verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen. Falls aber für diese Personen eine Ausnahmeregelung getroffen werden sollte – führte das die ganze Chose nicht völlig ad absurdum?

Fest steht, dass mit keiner der nun anstehenden Gesetzesverschärfungen etwas anderes bewirkt wird, als gesetztreue Bürger zu schikanieren und mit unnötigen Kosten zu belasten. Ein konsequenter Vollzug des bisher geltenden Gesetzes und die Kooperation von Behörden, die verschiedenen Ministerien unterstehenden, hätte ausgereicht, um das Grazer Schulmassaker zu verhindern, das jetzt als Vorwand für diesen Anschlag auf die Interessen der Legalwaffenbesitzer dient. Die Sicherheit im Lande wird damit garantiert nicht befördert!

Man darf darauf gespannt sein, wie der Gesetzgeber auf die nächste Bluttat reagiert, sofern diese mit einer illegal beschafften Waffe ausgeführt wird. Kommt es dann – in Fortsetzung der Logik der aktuellen Novelle – zu einem totalen Waffenverbot à la UK?

 

Andreas Tögel, Jahrgang 1957, ist Kaufmann in Wien.