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Sporrer wie Putin und Trump

Sporrer wie Putin und Trump

Wer in Russland Armee, Regierung und Justiz öffentlich kritisiert, der landet im Gefängnis, weil er nach Ansicht von Diktator Putins Schergen deren Ansehen geschädigt hat. Wer in Österreich als Rechtsanwalt die Justiz kritisiert, der soll seine Berufsberechtigung verlieren, weil er nach Ansicht der sogenannten Justizministerin Sporrer das Ansehen von Justiz und Rechtsstaat geschädigt hat. Zunehmend wird der Unterschied zwischen Österreich und Russland mit freiem Auge kaum mehr wahrnehmbar. Auch wenn gewiss ein österreichisches Berufsverbot noch ein wenig netter ist als der russische Gulag. Eine unglaubliche Sauerei und ein Widerspruch zu gleich mehreren Grundrechten ist beides dennoch. 

Nahtlos in diese Reihe kann man auch US-Präsident Trump stellen, der vor ein paar Wochen mehrere Journalisten wegen ihrer kritischen Berichte von seinen Pressekonferenzen ausgeschlossen hat. Allerdings spielt in den USA Meinungsfreiheit noch eine große Rolle: Die drei Ausgeschlossenen bekamen daher sofort totale Solidarität von sämtlichen anderen Medien, auch von denen, die sonst freundlich über Trump berichten. Sie alle haben sofort sämtliche Bild- und Filmberichterstattung über den Präsidenten eingestellt. Das traf Trump voll in seiner Eitelkeit und erreichte rasch, dass wieder alle Medien Zugang zum Weißen Haus bekamen.

In Österreich hingegen gibt es kein einziges Signal, wonach die hiesigen Mainstreammedien endlich begriffen hätten, dass eine solche Attacke auf die Meinungsfreiheit letztlich auch sie trifft. Vermutlich sind ihnen die Maulkorbversuche durch Sporrer sogar sympathisch, treffen sie doch mit dem Rechtsanwalt Dieter Böhmdorfer einen ehemaligen FPÖ-Politiker, der einen ehemaligen ÖVP-Politiker, nämlich Karl-Heinz Grasser, verteidigt. Beide Faktoren machen den Mann sowohl in den Augen der roten Justiz, wie auch der subventionsgierigen Medien automatisch zum Schuldigen.

Zu ihrem Glück haben die österreichischen Rechtsanwälte eine bisher allen Anfeindungen widerstehende Selbstverwaltung. Daher kann nur ein Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer eine Bestrafung oder Suspendierung Böhmdorfers beschließen. Daher bleibt stark zu hoffen, dass sich die dort judizieren Rechtsanwälte ebenso solidarisch und anständig vor ihren vom Justizministerium denunzierten Kollegen Böhmdorfer stellen werden, wie es die US-Medien gegenüber ihren von der Staatsmacht diskriminierten Kollegen gemacht haben.

Böhmdorfers ganzes "Delikt": Er hat in einem Interview auf die Frage, warum er eine Anzeige im Interesse Grassers gleich bei der Oberstaatsanwaltschaft und nicht bei den unteren Instanzen eingebracht hat, so geantwortet: "Wir wissen, dass sehr viele Akten sofort an die Medien gehen, und genau das wollten wir verhindern."

Dieser Verdacht ist nach Ansicht des Justizministeriums völlig falsch: "Derartige pauschale und haltlose Unterstellungen untergraben das Vertrauen in den Rechtsstaat und bedürfen aus Sicht des Ministeriums einer disziplinarrechtlichen Prüfung." Diese verlangt das Sporrer-Ministerium von der Wiener Rechtsanwaltskammer, beziehungsweise deren Disziplinarrat.

Jedoch kann in einem Rechtsstaat mit Meinungsfreiheit und Rechtsanwaltsfreiheit nie die Benennung eines Missstandes zum Delikt werden. Das kann nur der Missstand selber sein.

Jedenfalls sind solche Informationsflüsse von der Staatsanwaltschaft an bestimmte Journalisten seit langem bekannt. Ein hoher Funktionär der Staatsanwaltschaft hat mir das in einem Gespräch einmal damit begründet, dass man dadurch Waffengleichheit mit der sogenannten "Litigation-PR", also der Medienarbeit von Beschuldigten und Rechtsanwälten, herstellen wolle.

Wie um Böhmdorfers Aussage zu bestätigen, fand sich fast gleichzeitig ganz typisch im SPÖ-nahen "Standard" ein großer Bericht aus der Staatsanwaltschaft unter der Überzeile "EXKLUSIV". In diesem waren detailliertest Inhalte des auf dubiosem Weg an die Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA gekommenen und von dieser nun offenbar ausgelesenen Computers des ums Leben gekommenen Sektionschefs Christian Pilnacek zu lesen. Diese Inhalte fanden sich davor in keinem anderen Medium und in keiner offiziellen Mitteilung. Sie sind daher offensichtlich illegal an den "Standard" gekommen.

Die solcherart veröffentlichten Inhalte des Computers zeigen im Wesentlichen freilich lediglich, dass Pilnacek nach seiner von der WKStA betriebenen und – jedenfalls zum Teil, aber höchstwahrscheinlich zur Gänze – rechtswidrigen Suspendierung durch das Justizministerium mehreren ihn aufsuchenden Personen als gleichsam zur Untätigkeit verurteilter Strafrechtsexperte rechtliche Ratschläge gegeben hat. Diese gingen oft an ÖVP- oder FPÖ-nahe Personen, die von der WKStA in ihrer ideologischen Treibjagd ins Visier genommen worden waren.

Sollte also der Disziplinarausschuss der Wiener Rechtsanwaltskammer das mehrfach grundrechtswidrige Begehr des Justizministeriums nicht gleich vorweg an den Absender zurückschicken, so braucht Böhmdorfer zum Beweis der Richtigkeit seines Vorwurfs an die Justiz wohl nur noch diese Zeitungsseite vorzulegen.

Die Ähnlichkeiten zwischen Frau Sporrers Staatsanwälten und Donald Trump gehen aber auch noch weiter. Trump hat in amerikanischen Medien ganz offensichtlich in Hinblick auf die bevorstehenden Zwischenwahlen flächendeckend Inserate und Video-Sujets geschaltet, in denen er seine Politik bejubelt und die Opposition beschimpft hat. So sagt er darin: "Wir werden die kranke politische Klasse hinauswerfen, die unser Land hasst. Wir werden die Fake-News-Medien vernichten, und wir werden Amerika ein für alle Mal von diesen Schurken befreien."

Trump hat diese schon an sich fragwürdigen Inserate noch dazu auf Steuerzahler-Kosten finanziert. Das löst nun in den gesamten USA einen Aufschrei und den Ruf nach einem Korruptionsverfahren aus. Das kann Trump zwar ignorieren – aber nur solange er in Kongress und Gerichtshof eine Mehrheit hat, die ihn deckt. 

Ganz ähnlich ignorieren die österreichischen Staatsanwälte schon seit Jahr und Tag die Inseratenkorruption insbesondere ihrer Wiener Genossen. Aber auch das wird nur solange gehen, solange eine rote oder grüne Justizministerin dieses nach Amtsmissbrauch riechende Verhalten der Staatsanwälte deckt.

Ich schreibe bisweilen Kolumnen auf der Nachrichten- und Meinungsplattform Exxpress.