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13 Etappen eines Putsches

13 Etappen eines Putsches

Der in Etappen erfolgte politische Absturz des früheren Bundeskanzlers Sebastian Kurz lässt sich auf dreizehn verschiedene Kausalitäten zurückführen. Diese hat er zwar zum Teil auch selbst verschuldet, sie sind aber zum Großteil Etappen eines Juristenputsches, der ohne rechtliche oder demokratische Rechtfertigung zum Sturz eines durch einen klaren Wählerauftrag demokratisch ins Amt gekommenen Regierungschefs geführt hat. Die Analyse dieser Zusammenhänge ist über das Biographische hinaus für die Erfassung einer extrem problematischen Entwicklung der österreichischen Realverfassung wichtig, in der sich einige Staatsanwälte über die Demokratie stellen können. Diese Analyse ist daher auch ganz unabhängig von den Spekulationen über eine Rückkehr des international meistbeachteten österreichischen Politikers seit Wolfgang Schüssel in die Politik wichtig.

Die zentralen Aspekte und Elemente für den 2021 vollendeten Absturz des Sebastian Kurz aus der Politik, den man präziser als Abschuss bezeichnen muss, beginnen mit einer damals noch geheim gehaltenen Aktion schon 2017:

  1. Die Ibiza-Abhörfalle. In einer Villa in Ibiza ist 2017 als Falle für den FPÖ-Obmann H.C. Strache rechtswidrig ein Abhörvideo angefertigt worden. Dieser eindeutig illegale Akt der deutsch-österreichischen Antifa-Szene ist auch nach seinem Bekanntwerden erstaunlicherweise nie ernsthaft gerichtlich verfolgt worden, weil die Staatsanwaltschaft nie den notwendigen Druck zur vollständigen Aufklärung entwickelt hatte. Damit hat sich auch bei diesem Aspekt ihre extrem problematische Einseitigkeit und politische Schlagseite gezeigt.

Das dabei erstellte Video ist aus bis heute ungeklärten Gründen nicht schon im Wahlkampf 2017 eingesetzt worden, für den es zweifellos gedacht gewesen ist. Der Einsatz erfolgte aber sehr wohl dann vor den EU-Wahlen 2019. Vermutlich hat man 2017 in der SPÖ die nicht unverständliche Sorge gehabt, dass das Ibiza-Video nach dem  schon in für sie peinlicher Weise erfolgten Auffliegen der ebenso rechtswidrigen Affäre Silberstein ihr selbst schaden würde (unter falscher Flagge ist damals  von dem internationalen Agenten Silberstein eine Homepage ins Netz gestellt worden, die Kurz als Antisemiten entlarven sollte. Auch dieser kriminelle Akt und vor allem seine Auftraggeber haben die österreichischen Staatsanwälte nie sonderlich interessiert …).

Die verzögerte Veröffentlichung hat 2019 umso mehr Erfolg:

  1. Kurz geht in eine Falle. Der inzwischen Bundeskanzler gewordene Sebastian Kurz lässt sich durch das Bekanntwerden des Videos provozieren und zu einer verhängnisvollen Kurzschlussreaktion verleiten. Auf dem Video ist kein direktes Rechtsvergehen des schwer alkoholisierten Strache festgehalten worden – was in der ersten Reaktion viele angenommen haben –, allerdings seine ungeschminkte und daher politisch untragbare Bereitschaft zur Korruption.

In seinen ersten Regierungsjahren hat Kurz die wöchentlichen "Enthüllungen" von Antifa-Kreisen über die FPÖ (wie die Aufregung über dümmliche Rattengedichte einer Provinzpolitikers oder die "Aufdeckung" alter Liederbücher in Privatbibliotheken) noch elegant ins Leere laufen lassen. Doch bei Veröffentlichung von selektiv ausgewählten Teilen des in Ibiza gemachten Lauschvideos durch zwei deutsche Linksmedien ("Spiegel" und "Süddeutsche Zeitung") verliert er die Nerven, vergisst auf seine Strategie, solche Attacken abperlen zu lassen.

Kurz lässt sich – emotional oder aus Kalkulation? – von der Empörung der Medien über die FPÖ mitreißen und glaubt, er müsse über den ohnedies sofort erfolgten Rücktritt seines Vizekanzlers Strache aus der Regierung hinaus noch weitere Reaktionen setzen. Das hat zum Platzen der Regierung und letztlich aber auch zu seinem eigenen politischen Abschuss einige Jahre später geführt.

  1. Der Abschuss Herbert Kickls. Kurz verlangte einige Stunden nach Straches Rückzugsankündigung auch den Rücktritt von Innenminister Herbert Kickl aus der bis dahin  erfolgreichen Regierung von ÖVP und FPÖ, obwohl dieser in Ibiza nicht involviert gewesen ist. Das erweist sich als schwerer Fehler.

Mehrere Faktoren und Motive führen ihn zu diesem Fehler:

  • Kurz ist juristisch schlecht beraten. Er argumentiert damit, dass es nicht angehe, dass ein FPÖ-Innenminister die (vermeintlichen) Delikte untersuche, die der FPÖ-Parteiobmann in Ibiza begangen hat. Aber da erstens Strache damals noch keine Regierungsfunktion gehabt hat, ist die einstige Bekundung seiner Bereitschaft zur Korruption nach der damaligen Rechtslage gar nicht strafbar gewesen (sondern nur politisch untragbar). Und zweitens kann seit der Reform der Strafprozessordnung die dem Innenminister unterstehende Polizei gar nicht mehr eigenständig agieren; vielmehr ist seither einzig die Staatsanwaltschaft die Herrin des strafrechtlichen Vorverfahrens. Die untersteht aber dem Justizminister. Damit ist das Hauptargument von Kurz gegen Kickl Unsinn.
  • Kickl ist das am wenigsten teamfähige Mitglied der Bundesregierung gewesen. Er hat als einziger der FPÖ-Minister ständig schwere innere Konflikte mit der ihm unterstehenden Beamtenschaft – insbesondere dem Verfassungsschutz. Von dort sind immer wieder Klagen über Kickl an die ehemaligen ÖVP-Chefs des Innenministeriums gegangen.
  • Zwei dieser Ex-Ressortchefs zählen 2019 zu den ÖVP-intern mächtigen Landeshauptleuten, die in der Partei das wichtigste Gegengewicht zum Bundesparteiobmann sind. Es gibt viele Hin-, wenn auch keine Beweise, dass Kurz von dort bearbeitet worden ist, nach Strache gleich auch den unguten Kickl aus der Regierung zu werfen.
  • Kurz begreift nicht, dass sich die FPÖ das keinesfalls gefallen lassen wird, dass ohne echten Grund gleich auch der zweite Spitzenmann abgeschossen wird, noch dazu wo Kickl parteiintern sofort intensiv als Strache-Nachfolger im Gespräch ist.
  • Kurz begreift nicht, dass er mit Kickl gleich auch die ganze FPÖ aus der Regierung schießt.
  • Kurz hofft vielmehr, dass durch sein Manöver statt des schwierigen Kickl der ruhigere und kooperative Norbert Hofer zum starken FPÖ-Mann werden würde.
  • Kurz erreicht damit aber das Gegenteil. Hofer gelangt zwar kurz an die Spitze der FPÖ, ist auch Spitzenkandidat bei der Nationalratswahl 2019, hat dann aber gerade wegen des Märtyrerstatus, den das Kurz-Manöver Kickl verschafft hat, innerparteilich keine Chance mehr gegen diesen.
  • Kurz hat sich durch diese Reaktion auf Ibiza allerdings eine hervorragende Position für die folgende Nationalratswahl geschaffen – was manche sogar für das Hauptmotiv des Kickl-Hinauswurfes halten. Er spürt zweifellos, dass er viele Wechselwähler von den durch Ibiza beschädigten Freiheitlichen zurückgewinnen kann.
  • Er begreift aber nicht, dass sein Politik-Modell eines "Mitte-Rechts" die Freiheitlichen politisch und inhaltlich unabdingbar als Partner braucht – er hat aber damit eine solche Partnerschaft unmöglich gemacht, zumindest solange Kickl an der FPÖ-Spitze steht.
  • Die Kurz-Strategie wäre also nur dann aufgegangen, wenn er die durch seine Reaktion ausgelösten Neuwahlen mit absoluter Mehrheit gewonnen hätte, oder wenn er diese zumindest zusammen mit den damals der ÖVP nicht allzu fern gestandenen Neos errungen hätte.
  1. Kickls Hass. Wegen seines Hinauswurfes aus der Regierung ist im späteren FPÖ-Obmann Kickl ein bis heute lodernder Hass auf die ÖVP und speziell auf Kurz persönlich entstanden.

Dadurch ist nach der Wahl 2019 keine Koalition ÖVP-FPÖ mehr zustandegekommen. Dadurch erklärt sich zum Teil wohl auch Kickls destruktives Verhalten bei den gescheiterten Koalitionsverhandlungen am Beginn 2025. Der persönliche Hass Kickls macht es im Übrigen auch sehr fraglich, ob eine eventuelle Rückkehr von Kurz an die ÖVP-Spitze wirklich zu einer neuerlichen Koalition zwischen den beiden Parteien führen kann.

  1. Das verhängnisvolle Bündnis mit den Grünen. In dem nach der Wahl 2019 folgenden Bündnis mit den Grünen erzielt Kurz zwar 2020 als entschlossener Kämpfer gegen die Pandemie ein paar Monate lang seine absolut besten Umfrageergebnisse. Aber er begreift nicht, dass die Grünen ideologisch so weit entfernt sind, dass eine Regierung mit ihnen sehr bald zu einem ähnlichen Dauerkrampf werden muss, wie es die von ihm kritisierte Koalition mit der SPÖ unter seinem Vorgänger Reinhold Mitterlehner gewesen ist.

Diese Koalition mit den Grünen löst dann auch eindeutig das endgültige Ende von Kurz als Kanzler aus. Denn der Vizekanzler und Grünen-Chef Werner Kogler lässt Kurz eiskalt fallen, als die Intrigen der WKStA diesen scheinbar zu einem Kriminellen machen.

  1. Die Zustimmung zur Kurz-Hasserin Alma Zadic als Justizministerin. Zadic ist in der Legislaturperiode 2017 bis 2019 gar nicht Mitglied der grünen Fraktion gewesen, sondern in jener der ideologisch ähnlichen, aber verfeindeten Konkurrenzpartei des Peter Pilz. Trotzdem wird sie von den Grünen 2019 als Justizministerin vorgeschlagen. Und trotzdem wird sie von Kurz für diese Funktion auch offiziell akzeptiert. Dabei sind sie und Pilz davor seine aggressivsten Feinde gewesen.

Ganz offensichtlich schätzt Kurz damals die Bedeutung eines Justizministers völlig falsch ein. Dessen Macht ist im Hintergrund nämlich durch das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber den Staatsanwälten sehr groß wie auch durch die Pflicht der Staatsanwälte, dem Justizminister über jeden Schritt in "clamorosen" Fällen, also in jenen, die öffentliches Aufsehen erregen, Bericht zu erstatten. Diese Macht muss sich gar nicht immer in formellen Weisungen niederschlagen, sondern wirkt auch auf dem in Österreich sehr breiten Weg des vorweggenommenen Gehorsams und über die Angst vor der Ministerkompetenz bei Personalbesetzungen.

Dass Kurz trotz seines abgebrochenen Jus-Studiums die Bedeutung des Justizministers falsch eingeschätzt hat, hat sich schon vorher zweimal gezeigt:

  • bei seiner oben erwähnten Argumentation, mit der er den Kickl-Rücktritt verlangt hat;
  • bei der Bestellung des Josef Moser zum Justizminister seiner ersten Regierung. Moser ist jedoch ein reiner Verfassungs- und Verwaltungsrechtler, hat hingegen im Bereich jener beiden Rechtsgebiete, für die das Justizministerium zuständig ist, also bei Straf- und Zivilrecht, keinerlei spezifische Vorerfahrungen. Moser hat sich daher auch als glatte Fehlbesetzung erwiesen.

Der Kurz-Fehler, der Bestellung von Zadic zuzustimmen, lässt sich bestenfalls durch die Hoffnung erklären, dass Strafsektionschef Christian Pilnacek wie schon bei vielen Ministern davor trotz oft problematischer Staatsanwälte für korrektes Vorgehen in Strafrechtssachen sorgen würde. In der ÖVP glaubt man, dass Pilnacek jede Einseitigkeit von Zadic verhindern könne.

  1. Kurz lässt sich aber dann die Pilnacek-Kaltstellung widerstandslos gefallen. Die weiterhin auf Peter Pilz hörende Ministerin Zadic entzieht Pilnacek einfach nach wenigen Monaten den wichtigsten Teil seiner Sektion und suspendiert ihn dann später unter einem lächerlichen Vorwand ganz. Das ficht Pilnacek zwar erfolgreich auf mehreren Ebenen an. Diese Suspendierung wird aber von Zadic bis zu seinem Tod nie zurückgenommen (an dem die wegen des unfairen Vorgehens der Ministerin bei Pilnacek ausgelöste Depression zweifellos mitschuld ist).

Der Umgang eines Ministers mit seinen Beamten gehört zwar formalrechtlich nicht direkt zu den Kompetenzen eines Bundeskanzlers. Aber Kurz regiert dennoch beispielsweise ungeniert ins ebenfalls grün geführte Gesundheitsministerium hinein und sorgt für die Absetzung eines dortigen Sektionschefs, der bei der Beschaffung von Corona-Impfstoffen zu wenig engagiert gewesen ist. Gegen Pilnaceks Demontage ist hingegen kein Widerstand von ihm bekannt.

  1. Die kämpferische Linkslastigkeit der WKStA und ihr Hass auf Kurz. Die WKStA ist schon seit ihrer Gründung unter ihrem ersten Chef, dem früheren Grün-Abgeordneten Walter Geyer, sehr links ausgerichtet. Zwar ist Geyer persönlich immer ein korrektes Verhalten attestiert worden. Das ändert sich aber nach ihm substanziell, als überdies auch die juristische Qualität der WKStA nach einhelliger Aussage vieler Experten stark abnimmt.

Tatsache ist, dass diese WKStA unzählige Verfahren gegen Unternehmer und schwarz-türkise oder blaue Politiker eingeleitet hat, dass sie diesen damit finanziell, karrieremäßig und psychologisch schwer geschadet, dass sie es aber in blamabel wenigen Fällen zu einer rechtskräftigen Verurteilung gebracht hat. Laut der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage ist ihr das nur in rund zehn Prozent der Fälle gelungen.

Kurz hat daher an sich mit der in einem Hintergrundgespräch mit Journalisten an der WKStA geübten Kritik völlig Recht. Diese Kritik bleibt aber nicht vertraulich und löst als Rache einen speziellen Jagdeifer der WKStA gegen Kurz aus (der etwa auch durch eine Anti-Kurz-Karikatur auf einer Amtstür der WKStA sichtbar wird).

Diese Kritik an der WKStA wird aber durch die lange Liste ihrer Opfer bewiesen, denen sie allen schweren Schaden zugefügt hat, ohne dass es jemals eine rechtskräftige Verurteilung gegeben hätte. Ohne hier jeden Fall schildern zu können und ohne Anspruch auf Vollständigkeit seien zumindest einige Namen dieser Opfer neben Kurz aufgelistet: Blümel, Graf, Strache, Sidlo, Löger, (Josef) Pröll, Hofer, Kunasek, Steinacker, Rothensteiner, Brandstetter, Sobotka, zwei namentlich ungenannte Kurz-Mitarbeiter (Schredder-"Affäre") und zumindest vorerst Wöginger (dessen von der WKStA behauptetes Delikt zweifellos auch von vielen anderen Politikern begangen worden ist, wo es aber bezeichnenderweise nicht untersucht wird).

Das Verhalten der WKStA zeigt eine tiefe einseitige Aversion gegen ÖVP und FPÖ, wie auch eine Klassenkampfhaltung gegen Unternehmer. Es erinnert an den früheren Lucona-Skandal, wo Staatsanwälte und Justizministerium jahrelang einen Fünffachmörder gedeckt haben, der ohne die heldenhaften Alleingänge zweier Richter nie verurteilt worden wäre. Ebenso beweist das einstige Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen zwei frühere SPÖ-Spitzenpolitiker (Olah und Androsch), dass sie auch schon früher schwer politisiert gewesen ist: Denn beide sind eindeutig nur deshalb verfolgt worden, weil sie mit dem jeweiligen SPÖ-Vorsitzenden in Konflikt geraten sind.

Ein noch stärkerer Beweis für die demokratiegefährdende Einseitigkeit der WKStA ist die Tatsache, dass sie den größten Korruptionsskandal der letzten Jahrzehnte, die einseitige Vergabe von Inseraten aus dem Imperium des SPÖ-kontrollierten Wiener Rathauses an willfährige Medien, nie vor einen unabhängigen Richter gebracht hat.

  1. Die abfälligen Töne von Kurz über Vorgänger Mitterlehner. Aus rechtswidrig ans Licht der Öffentlichkeit gebrachten privaten Internet-Unterhaltungen zwischen Kurz und dem sich an ihn heranmachenden Thomas Schmid lässt sich zwar keine einzige Rechtswidrigkeit von Kurz beweisen, aber letztlich kann ihm die WKStA mit dem Öffentlichmachen der Chats innerparteilich das politische Genick brechen. Denn in einem der Chats hat Kurz seinen Vorgänger als "Arsch" bezeichnet.

Nach den Aufregungen über die von der WKStA geschickt inszenierten strafprozessualen Vorgänge und Hausdurchsuchungen ist etlichen Spitzenfunktionären der Volkspartei in den Bundesländern unter Druck der empörten Regionalmedien gerade diese Äußerung, aber auch das nun bekannt gewordene – von Schmid betriebene, aber von Kurz nicht gestoppte – einstige Intrigenspiel gegen Mitterlehner dann intern endgültig zu viel.

10. Der WKStA gelingt es, Thomas Schmid umzudrehen. Der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium,wird unter dem Versprechen, dafür als "Kronzeuge" straffrei davonzugehen, zum lange ersehnten Belastungszeugen der WKStA gegen Kurz, der nun all das sagt, was die WKStA in ihren Verschwörungstheorien vermutet hat. Dabei ist absurderweise Schmid der einzige, dem ein konkretes Delikt nachgewiesen werden kann (Falschabrechnung im Finanzministerium der von Schmid einst im Namen des Ministeriums in Auftrag gegebenen Umfragen, mit denen er sich die Gunst von Kurz erkaufen wollte), 

  1. Die Zweiteilung des Vorgehens der WKStA gegen Kurz. Die WKStA zerlegt ihr Vorgehen gegen Kurz polit-taktisch geschickt, aber ohne Zwang in zwei Teile. Beim ersten Verfahren hat sie inzwischen durch ein rechtskräftiges Urteil der zweiten Instanz einen totalen Schiffbruch erlitten. Dabei handelt es sich um die von Neos-Abgeordneten zur Anzeige gebrachte angebliche Falschaussage des damaligen Bundeskanzlers vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss.

Dabei ist diese Anklage der WKStA gegen Kurz von Anfang an rechtlich nicht schlüssig, wie das Oberlandesgericht später rechtskräftig feststellt. Sie hätte daher gar nie eingebracht werden dürfen. Das ist ein schwerer Kunstfehler. Er bleibt aber für die betroffenen Staatsanwälte folgenlos, was ein eigener Unterskandal des gesamten WKStA-Skandals ist.

Der wahre, aber von den WKStA-Staatsanwälten ignorierte Sachverhalt war jedenfalls von Anfang an auch für Außenstehende schon beim Blick in das Protokoll des Untersuchungsausschusses eindeutig: Die Kurz befragende Neos-Abgeordnete hat nämlich zwei unterschiedliche Fragen in einem gestellt, sodass die Antwort des Ex-Bundeskanzlers nicht mehr eindeutig zuordenbar gewesen ist. Dennoch hat weder einer der befragenden Abgeordneten noch der Verfahrensrichter nachgefragt, wie die Antwort genau zu verstehen sei. Dennoch hat die WKStA daraus Kurz einen Strick zu drehen versucht.

12. Der Skandal der Richterbesetzung im Wiener Straflandesgericht. In dem Urteil der ersten Instanz ist Kurz noch verurteilt worden. Aber auch schon die Bestellung des Richters in dieser ersten Instanz wirft ein übles Licht auf die Justiz: Dieser Richter ist zuvor Staatsanwalt gewesen; obwohl er als solcher in einem Disziplinarverfahren rechtskräftig verurteilt worden ist, wird er dennoch als Richter übernommen.

Schon allein diese Tatsache ist mehr als bedenklich. Noch viel mehr ist das der Umstand, dass der spätere Kurz-Richter dieses Disziplinarvergehen ausgerechnet zum Nachteil eines anderen ÖVP-Politikers begangen hatte. Dennoch wird er – angeblich zufällig – mit dem Verfahren gegen den ÖVP-Obmann betraut. Weder er noch der Präsident des Wiener Straflandesgerichts sahen darin ein Problem für den gesetzlich eigentlich verlangten Anschein der Objektivität der Justiz.

  1. Das zweite WKStA-Verfahren gegen Kurz. Dieses ist rechtlich und von der Beweislage noch viel aussichtsloser als das erste, aber politisch noch effektiver. Denn durch die Zweiteilung des Verfahrens gegen Kurz hat sich die WKStA die Möglichkeit geschaffen, das Feuer unter dem ÖVP-Politiker möglichst lang in Gang zu halten und so seine Rückkehr in die Politik zu verhindern.

Sie versucht die lange Dauer damit zu entschuldigen, dass der in die Vorwürfe verwickelte Boulevard-Verlag oe24/Österreich seine Buchhaltungsunterlagen erst nach einem Verfahren hergegeben hat (was mehr als verständlich ist, zählen doch aus Konkurrenzgründen die wirklichen Zahlungsflüsse für ein Inserat zu den bestgehüteten Geheimnissen der Branche). Im konkreten Zusammenhang geht es aber nur um Inseratenzahlungen des Finanzministeriums an den Verlag. Und die Belege dafür hätte sich die Staatsanwaltschaft ja wohl schon auf kurzem Weg aus dem Finanzministerium holen können, wo man sie ja wohl finden wird.

Das Verlangen nach den Unterlagen des Verlages hat daher keinerlei zusätzliche Relevanz, außer dass das Verfahren dadurch jahrelang verzögert worden ist. Diese bei dem Verlag gefundenen Unterlagen waren nicht nur überflüssig. Sie haben jedenfalls auch nichts mit den Dingen zu tun, die man Kurz selbst vorwirft. Diese Vorwürfe bestehen ja einzig aus der Theorie, dass er als Außenminister – der ja auch selbst Umfragen in Auftrag geben kann – den damaligen Generalsekretär des Finanzministeriums Thomas Schmid angestiftet haben soll, an eine Meinungsumfrage seines Ministeriums auch Fragen über Kurz anzuhängen, die Schmid aber nicht dem Ministerium verrechnen hätte dürfen; außerdem habe dieser ebenfalls nach Anstiftung durch Kurz jenem Verlag Finanzministeriums-Inserate bezahlt, damit er die Meinungsumfrage über Kurz veröffentlicht. Auch diese Kausalität ist absurd. Hätte doch mit absoluter Sicherheit auch jede andere Redaktion eine Umfrage prominent veröffentlicht, die ihr exklusiv zugegangen ist.

Jedenfalls betreffen die Insertenunterlagen nur Taten der Person Schmid - dieser aber ist gar nicht Gegenstand eines Verfahrens, weil er ja "Kronzeuge" ist. Trotzdem wurde das Verfahren gegen Kurz unter dieser Begründung hinausgezögert.

Überdies gibt es für die Anstiftung durch Kurz keinerlei Beweise, obwohl die Staatsanwaltschaft sämtliche Chats zwischen Schmid und Kurz durchwühlt hat. Lediglich mündlich behauptet das Schmid – aber auch das nur, seit er nach Verleihung des Kronzeugenstatus der WKStA komplett nach dem Munde redet. Schmid und Staatsanwälte müssen daher damit rechnen, dass die problematische Glaubwürdigkeit der plötzlich total geänderten Aussagen Schmids von den Kurz-Anwälten kräftig zerlegt werden. Zweifellos schiebt man den Prozess auch aus Angst davor möglichst lange hinaus.

Ebenso steht die Theorie der WKStA, Kurz habe die Schmid-Umfragen für seinen Weg an die Parteispitze gebraucht, auf extrem dünnen Beinen. Auch zahlreiche andere Umfragen haben damals gezeigt, dass Kurz weit bessere Chancen als der amtierende ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner hätte. Und schon im März 2014(!), als Kurz gerade ein Jahr Außenminister gewesen ist, schreibt der Kurier, dass Kurz der beste ÖVP-Spitzenkandidat sein dürfte, also mehr als drei Jahre, bevor dieser es dann wirklich geworden ist.

Es ist daher lediglich eine absurde Verschwörungstheorie, dass Außenminister Kurz eine kriminelle Aktion eines anderen Ministeriums initiiert hätte, um ein gutes Umfrageergebnis zu erhalten und über eine Boulevard-Zeitung zu verbreiten. Schmid hat sich in Wahrheit auf eigene Faust bei Kurz beliebt machen wollen, nachdem er so wie die ganze politische Szene (mit Ausnahme Mitterlehners) längst gewusst hat, dass Kurz der kommende Mann ist.

Das heißt zusammengefasst: In Wahrheit müsste das Verfahren längst eingestellt werden, weil Kurz mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit aus Beweisgründen freigesprochen werden wird. Die WKStA hätte gemäß StPO sogar die gesetzliche Pflicht, sofort das Verfahren zu beenden, da die Chancen auf eine Verurteilung weit unter 50 Prozent liegen. Das Verfahren wird ganz offensichtlich nur deshalb hinausgezögert, um Kurz politisch möglichst lang zu schaden.

Zusätzliches Problem für die WKStA: Inzwischen ist gegen ihren "Kronzeugen" Schmid ein Verfahren wegen falscher Zeugenaussage in Gang, das er im Verfahren gegen ÖVP-Klubobmann Wöginger gemacht hat. Dieses hängt zwar nicht mit Kurz zusammen, ist aber ebenfalls nur durch Behauptungen Schmids in Gang gekommen. 

Das auch für das Kurz-Verfahren Spannende: Wenn Schmid wegen Falschaussage verurteilt wird, dann drohen nicht nur ihm gleich mehrere Verfahren, dann droht auch der Status des "Kronzeugen" kaputt zu gehen, und damit die Glaubwürdigkeit seiner Behauptung über eine angebliche Anstiftung durch Kurz. 

Die wichtigsten Tage rund um den Sturz von Sebastian Kurz

In kalendarischer Abfolge:

Juli 2017: Wenige Wochen vor der Nationalratswahl im Juli 2017 unternimmt ein Privatdetektiv in einer Villa auf Ibiza einen heimlichen Lausch- und Videoangriff gegen den schwer alkoholisierten FPÖ-Chef Strache und den FPÖ-Abgeordneten Gudenus. Dabei werden politisch skandalöse Äußerungen der beiden aufgenommen. Die Ergebnisse werden jedoch nicht im Wahlkampf verwertet, da die SPÖ gleichzeitig auch durch die Affäre Silberstein als Schmutzkübelproduzent ins Zwielicht geraten ist.

Juli 2017 bis Mai 2019: Das Video wird mehreren Medien aus der linken Szene angeboten, die aber im letzten Moment vor einer Veröffentlichung zurückschrecken.

17. Mai 2019: Die Online-Ausgaben der deutschen Medien "Süddeutsche.de" und "Spiegel.de" veröffentlichen dann knapp vor der EU-Wahl Strache und Gudenus in ein übles Licht rückende Ausschnitte der Video-Aufzeichnung. Das schlägt wie eine Bombe ein.

18. Mai 2019: Strache und Gudenus treten von allen Ämtern in Regierung beziehungsweise Parlament und Partei zurück. Stunden danach fordert Kurz auch den Rücktritt von Innenminister Kickl als Bedingung, um die Koalition fortzusetzen. Das wird von den übrigen FPÖ-Ministern abgelehnt. Kurz kündigt nach Rücksprachen mit ÖVP-Landeshauptmännern das Ende der Koalition an.

22. Mai 2019: Kurz schlägt dem Bundespräsidenten eine Übergangsregierung bis zu Neuwahlen vor, in der die FPÖ-Minister durch Experten ersetzt werden.

27. Mai 2019: Einen Tag nach der EU-Wahl wird die ÖVP+Experten-Regierung Kurz durch das erste gegen eine gesamte Regierung gerichtete Misstrauensvotum von den übrigen Parteien gestürzt.

28. Mai 2019: Kurz wird vom Bundespräsidenten formell seines Amtes enthoben. Die parteilose, aber mit Kurz gut harmonierende Brigitte Bierlein wird in der Folge Chefin eines mit allen Parteien abgesprochenen Expertenkabinetts.

29. September 2019: Bei den vorgezogenen Nationalratswahlen erreicht die ÖVP mit 37,5 Prozent das beste Ergebnis seit 2002, und die FPÖ wird ganz im Gegensatz zur EU-Wahl mit 16,2 Prozent nur Dritte hinter der SPÖ.

7. Jänner 2020: Nachdem alle anderen Parteien die Gespräche mit Kurz abgebrochen haben, wird eine Regierung Kurz aus ÖVP und Grünen angelobt.

16. April 2020: Im Zuge seiner energischen Anti-Corona-Politik erreicht Kurz mit 46,3 Prozent das beste Umfrage-Ergebnis der ÖVP seit einem halben Jahrhundert, das zwar in der Folge wieder bröckelt, aber bis Oktober 2021 immer deutlich über 30 Prozent bleibt.

12. Mai 2021: Die WKStA gibt bekannt, dass sie nach einer Anzeige der Neos gegen Kurz Ermittlungen wegen angeblicher Falschaussage im parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss aufgenommen hat.

3. September 2021: Kurz wird das erste Mal einvernommen.

6. Oktober 2021: Im Kanzleramt, in der ÖVP-Zentrale und im Finanzministerium finden spektakuläre Hausdurchsuchungen durch die WKStA statt, die ein Richter des Wiener Straflandesgerichts genehmigt hat.

8. Oktober 2021: Der Agentur APA wird wahrscheinlich (wenn auch nicht beweisbar) aus Kreisen der WKStA ein Akt der Staatsanwaltschaft zugespielt, der zeigt, dass Kurz in einem Internet-Chat an Schmid den damaligen ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner als "Arsch" bezeichnet hat. Das löst in den ÖVP-Bundesländern Kritik aus, die schon seit Beginn der WKStA-Aktionen schrittweise auf vorsichtige Distanz gegangen sind.

9. Oktober 2021: In der Folge der Ereignisse der Vortage und vor allem auf Verlangen des grünen Koalitionspartners tritt Kurz als Bundeskanzler zurück, bleibt aber Parteiobmann und wird wieder Abgeordneter und Klubobmann.

18. November 2021: Im Parlament wird die Immunität von Kurz aufgehoben.

8. Dezember 2021: Kurz scheidet aus dem Parlament aus.

Oktober 2022: Schmid wird von der WKStA unter Druck gesetzt, umgedreht und belastet plötzlich Kurz.

18. Oktober 2023 bis 23. Februar 2024: Erstinstanzliches Verfahren gegen Kurz wegen der angeblichen Falschaussage im Parlament. Kurz wird zu 8 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

26. Mai 2025: Dieses Urteil wird rechtskräftig aufgehoben und Kurz freigesprochen.

Das zweite Verfahren gegen Kurz durch die WKStA läuft mit ungewissem Zeitplan weiter.

Dieser Text ist in weitgehend ähnlicher Form im Österreichischen Jahrbuch für Politik 2025 erschienen.