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Das zweierlei Maß dieser Justiz

Das zweierlei Maß dieser Justiz

Der ÖVP-Klubobmann August Wöginger ist nun (in erster Instanz) wegen Beihilfe im Linzer Amtsmissbrauch-Prozess verurteilt worden und daraufhin als Klubobmann zurückgetreten. Das ist ein extrem problematisches Urteil, weil es erstens dem einzigen Belastungszeugen glaubt, obwohl der im gleichen Prozess eindeutig eine Unwahrheit gesprochen hat; weil zweitens die Staatsanwaltschaft ignoriert, dass viele Abgeordnete dieser Republik seit Jahr und Tag schon Ähnliches getan haben; weil drittens in der Justiz das Prinzip "Im Zweifel für den Angeklagten" nicht mehr gilt; weil viertens in Linz ein krasser Unterschied zu einem vor wenigen Tagen in Wien abgeschlossenen anderen Verfahren sichtbar geworden ist; und weil fünftens das Ganze massiv parteipolitische Dimensionen hat.

Im Grund ging es im Linzer Prozess darum, mit welchen Worten Wöginger einst den Generalsekretär des Finanzministeriums, Thomas Schmid, angerufen hat. Hat Wöginger nur gesagt: "Da hat ein Bürgermeister bei mir wegen eines Finanzamt-Postens vorgesprochen. Bitte, schaut euch das an, ich schicke das weiter"? Oder hat er gesagt: "Bitte helft dem, damit er den Posten bekommt"?

Die eine Version stammt von Wöginger, die andere von Schmid. Es gibt keine objektiven Sachbeweise in der von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten SMS- oder WhatsApp-Kommunikation zu finden, um den Unterschied zu klären. Aber der Unterschied zwischen den beiden Versionen macht die Strafbarkeit aus, macht Wöginger zum Anstifter dessen, was Schmid dann als eindeutiger Haupttäter im Ministerium veranlasst hat.

Offenbar herrscht in den Augen vieler Richter und Staatsanwälte das Prinzip vor: "Verurteilt wird, auch wenn man nicht sicher sein kann. Verurteilt wird, auch wenn der einzige Zeuge zumindest in einem (wenn auch nicht zentralen) Aspekt die Unwahrheit gesagt hat. Verurteilt wird zumindest dann, wenn der Angeklagte ein Schwarzer oder Blauer ist."

Dabei ist für Beobachter der höchstwahrscheinlich wirkliche Sachverhalt eindeutig klar: Der überehrgeizige Tiroler Schmid – der viele an den Charakter seines Landsmanns Rene Benko erinnert – wollte mit allen Mitteln Karriere machen. Deshalb hatte er einst auf kriminelle und liebedienerische Art Meinungsumfragen produziert, um sich beim aufstrebenden Sebastian Kurz beliebt zu machen; deswegen hat er auf ebenfalls kriminelle und liebedienerische Art eine Postenbesetzung manipuliert, als der ÖVP-Klubobmann Wöginger Interesse für diese gezeigt hatte.

Was für eine Diskrepanz zu einem anderen prominenten Verfahren, das vor wenigen Tagen ganz ohne Prozess zu Ende gegangen ist. Da ist im strafrechtlichen Vorverfahren dem bei manchen beliebten Sänger Christopher Speer von der Staatsanwaltschaft Wien gleich vorweg eine Diversion genehmigt worden, womit Speer straffrei und unschuldig davongekommen ist. Obwohl ihn eine Frau wegen Gewalttätigkeit angezeigt hatte. Obwohl er selber zugegeben hat, dieser Frau gegen ihren Willen Kokain auf die Lippen geschmiert zu haben.

Das ist nach dem Willen der Staatsanwälte und der sich sonst so feministisch gebenden Justizministerin, sowie zum Jubel von Speer keinen Prozess, keine Strafe, sondern nur eine strafbefreiende Diversion wert. Hingegen hatten die Staatsanwälte im Linzer Wöginger-Prozess gegen die vom Gericht(!) selber ursprünglich ausgesprochene Diversion auf Weisung von oben sogar Rechtsmittel einlegen müssen und damit die Diversion verhindert, der sie ursprünglich noch zugestimmt hatten.

Wer über den Unterschied zwischen den beiden Verfahren und die jeweiligen Schuldvorwürfe nachdenkt und nachforscht, wird sehr bald auf ein bezeichnendes Faktum stoßen: Herr Speer und sein Partner Seiler waren immer wieder Stargäste beim (vom Steuerzahler finanzierten) Donauinselfest der Wiener SPÖ. Wöginger ist hingegen bei der ÖVP. Und der Einspruch gegen die ursprünglich von den gewiss nicht ÖVP-nahen WKStA-Staatsanwälten akzeptierte Diversion ist mit Zustimmung ­– oder gar auf Wunsch – des von einer linksaußen stehenden SPÖ-Politikerin geleiteten Justizministeriums erfolgt.

Und nach dem Nachdenken über dieses Fest und die Künstler der SPÖ wird der Österreicher über den Zustand der österreichischen Justiz und vor allem über ihre politisch besetzten und einer SPÖ-Ministerin unterstehenden Staatsanwälte nachdenken, die durch eine absurde Strafprozessreform de facto mehr Macht als die unabhängigen Gerichte haben. Und der wird auch darüber nachdenken, warum der eigentliche und eindeutige Haupttäter auf Willen der Staatsanwälte nie angeklagt worden ist, weil er den Staatsanwälten nach dem Munde redet und von diesen daher zum "Kronzeugen" gemacht worden ist ...