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So gehen Österreichs Polizei, Justiz (und Politik sowieso) vor die Hunde

So gehen Österreichs Polizei, Justiz (und Politik sowieso) vor die Hunde

Nicht nur die Justiz, sondern auch die Polizei ist in Österreich offenbar zu einer Waffe der Regierung gegen alle Andersdenkenden und Kritiker geworden, wie gleich mehrere aktuelle Fälle zeigen. Damit folgt Österreich ganz dem schlechten Beispiel Deutschlands, wo neben der Politik auch diese beiden einst tragenden Institutionen ins Zwielicht geraten sind. Das beweist der jüngste "Verfassungsschutzbericht" des schwarzen Innenministeriums genauso wie ein Verfahren gegen zwei Journalisten, die schweren Sicherheitsmängeln im Verantwortungsbereich des roten Verkehrsministeriums nachgegangen sind, genauso wie das Verhalten des blauen Landeshauptmanns Kunasek aus der Steiermark.

 

  • Um beim relativ unbedeutendsten Fall zu beginnen: Kunasek hat den steirischen ORF-Stiftungsrat Thomas Prantner zum Rücktritt gezwungen, ohne dass klar wäre, was Prantner eigentlich genau angestellt hätte. Der Fall stinkt verdammt nach einer ganz ähnlichen linken Kampagne, die in den Tagen zuvor den ORF-Generaldirektor Weißmann ebenfalls mit mehr als dubiosen Vorwürfen der gleichen Bauart zum Rücktritt getrieben hat. Auch Prantner wurde von linker Seite "Sexismus" und "Machtmissbrauch" vorgeworfen. Und das so wie bei Weißmann wegen Vorfällen, die vier Jahre oder mehr zurückliegen.

"Sexismus" und "Machtmissbrauch" sind Vokabel, die aus der politischen und feministischen Polemik bekannt sind, aber nicht aus dem österreichischen Rechtssystem. Hat Prantner etwa gar einen Frauenwitz erzählt? Hat er einer Frau ein verbales Angebot gemacht? Hat er als früherer Verantwortlicher für den ORF-Online-Dienst etwa seine "Macht" gebraucht, um gegen die ganz überwiegend linksradikalen Redakteure etwas zu "machen"? Hat er sie etwa gar aufgefordert, endlich korrekten Journalismus zu betreiben (wie man ihn ja sogar eher im "Standard" als im ORF findet)?

Es spricht ganz und gar nicht für Kunasek, dass er vor dem linken Druck gegen Prantner in die Knie gegangen ist. "Sexismus" und "Machtmissbrauch" sind jedenfalls keine überzeugenden Vorwürfe. Und der Staatsanwalt ist jedenfalls, soviel man weiß, in der Causa keineswegs aktiv geworden. Wenn da etwas Übles konkret vorliegt, dann hätte der ORF schon damals etwas unternehmen müssen, insbesondere da Prantner damals ein sehr üppiges Gehalt aus ORF-Zwangsgebühren bezogen hat. Dort aber hat er die Anstellung vor vier Jahren verlassen. Wen erinnert das nicht an die Methoden, um Weißmann mit uralten Vorwürfen zu killen, die irgendwer eingekühlt hatte …

Hat sich da ausgerechnet ein FPÖ-Spitzenpolitiker zum Opfer der linken MeToo-Hysterie machen lassen, durch die es in den letzten Jahren genügt hat, wenn eine Frau einen Mann ohne Beweise beschuldigt (oder einige zusammengeschnittene "Beweise" wie im Fall Weißmann im Giftschatullchen sammelt, um sie dann auftragsgemäß nach vielen Jahren im richtigen Zeitpunkt hinauszuspielen), woraufhin der Mann erledigt war? Dabei zeigen einige aktuelle Berichte aus den USA, wo "MeToo" in der halbseidenen Schauspieler- und Künstlerszene angefangen hat, dass Richter neuerdings doch nicht mehr immer automatisch der Frau glauben.

  • Im Fall Prantner ist nur ein Politiker im Zwielicht, entweder zu spät oder falsch gehandelt zu haben. Ganz anders im Fall "Kurier", dem zweiten Skandal des Tages. Dort war eine überaus dubiose anonyme Anzeige, die mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer selbst in Probleme geratenen Stelle des Verkehrsministeriums stammt, imstande, sowohl den sogenannten Staatsschutz wie auch die Staatsanwaltschaft in aufgeregte Bewegung zu setzen. Diese gehen nun gegen zwei Journalisten des "Kurier" vor, nur weil sie ihre ganz normale Arbeit des Recherchierens gemacht haben. Aber offenbar bestand ihr Verbrechen in den Augen der roten Justiz darin, dass sie gegen eine Behörde des roten Verkehrsministeriums recherchiert haben.

Jetzt hält sie die Staatsanwaltschaft für verdächtig, als Anstifter jemanden aus jener Behörde dazu bewegt zu haben, die amtliche Geheimhaltungspflicht zu verletzen. Dieser Vorwurf ist nun wirklich ungeheuerlich. Denn im Grund machen das recherchierende Journalisten fast jeden Tag: Sie rufen Beamte an und wollen von denen etwas wissen – oder Beamte rufen von sich aus die Journalisten an und erzählen ihnen als "Whistleblower" etwas, was da in der Behörde falsch läuft.

Wenn daraus ein Strafverfahren etwa wegen Verrat des Amtsgeheimnisses entsteht, werden normalerweise die Journalisten maximal als Zeugen befragt. Diese berufen sich dann regelmäßig auf das verfassungsmäßig garantierte Redaktionsgeheimnis – und damit hat es sich. In diesem Fall wird jedoch von der Staatsanwaltschaft gegen die Journalisten selbst ein Strafverfahren als hochoffizielle Verdächtigte geführt. Das ist eine ganz üble neue Masche der roten Justiz.

Noch ungeheuerlicher ist, dass dahinter eine mehr als dubiose Anzeige bei der DSN steckt. Diese ist schon inhaltlich so absurd, dass sie eigentlich zur psychiatrischen Suche nach dem Verfasser wegen hochgradiger Paranoia führen müsste. Oder maximal zur Entsorgung im Papierkorb. Im Österreich des Jahres 2026 veranlassen hingegen Staatsschutz und Staatsanwaltschaft ein hochnotpeinliches Verfahren gegen die Journalisten.

In der Anzeige ist allen Ernstes die Rede davon, dass die beiden Journalisten Teil eines "staatsschädigenden Netzwerkes" sind, und dass sie die öffentliche Sicherheit und wirtschaftliche Stabilität der Republik Österreich gefährden. Endgültig als krank erweist sich das Schreiben, als es auch von der Möglichkeit "terroristischer Straftaten" durch die recherchierenden Journalisten spricht.

In Wahrheit geht es um das Gegenteil: Die Journalisten haben ein Verhalten jener Behörde untersucht, das selbst die öffentliche Sicherheit Österreichs gefährdet.

Konkret ging ihre Recherche um den sogenannten "Hagelflug" der AUA vor zwei Jahren, bei dem im Hagel die Schnauze der Maschine wegbrach, und um die Notlandung einer Swiss-Maschine in Graz. In beiden Fällen geriet nachher die "Sicherheitsuntersuchungsstelle" des Verkehrsministeriums, die solchen Fällen nachzugehen hätte, enorm unter Kritik, weil es seine Arbeit nicht ordentlich gemacht haben dürfte.

Aber statt dass die Mängel in der Arbeit dieser – politisch gut vernetzten – Stelle ordentlich untersucht würden, hat auf Anordnung der Staatsanwaltschaft bei einem ihrer Beamten sogar eine Hausdurchsuchung stattgefunden, weil der Verdacht bestanden hat, dass er die Journalisten über die Missstände in der Sicherheitsuntersuchungsstelle informiert hätte.

Damit haben Verkehrsministerium, Staatsschutz und Staatsanwaltschaft gleich gegen mehrere Grundsätze der Rechtsordnung verstoßen: vor allem gegen das Grundrecht auf Pressefreiheit, gegen das Redaktionsgeheimnis, gegen den zuletzt so lautstark von der Politik und speziell gegen den von der Justizministerin so laut betonten Schutz der Whistleblower. Überdies war die ganze Nation seit einiger Zeit in dem Glauben gewiegt worden, dass es kein Amtsgeheimnis mehr gäbe, sondern dass jetzt Informationsfreiheit herrsche. Aber offenbar ist das alles nicht in die drei Ministerien für Verkehr, Inneres und Justiz vorgedrungen.

  • Auch beim dritten Skandal dieser Tage spielt die "Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst" (DSN) eine ganz üble Rolle. Ganz offenbar hat die Umbenennung des früheren Verfassungsschutzes und der nie ganz aufgeklärte geheimnisvolle Wechsel an seiner Spitze zu einer massiven inneren Verschlechterung geführt, zu einer Angleichung an den deutschen Verfassungsschutz, der meistkritisierten Behörde Deutschlands, welche immer wieder versucht, die AfD im Interesse der Regierungsparteien in die Nähe des "Rechtsextremismus" zu rücken und so ihrer Rechte zu berauben.

Ganz Ähnliches versucht neuerdings in Österreich die DSN durch Vorlage des "Verfassungsschutzberichts 2025". Der Bericht behauptet ohne jede Vorlage von näheren Beweisen, dass es im Vorjahr nicht weniger als 1986 "Tathandlungen" durch "Rechtsextremismus" gegeben hätte. Das wären mehr als fünf pro Tag gewesen.

Das ist schlicht absurd. Denn in Wahrheit ist kein einziger diesbezüglicher Vorfall in Erinnerung außer hie und da ein skurriler Typ, der irgendwelche Erinnerungsstücke an Weltkrieg und NS-Zeit sammelt.

Dabei wäre wirklicher Rechtsextremismus zweifellos eine ernsthafte Gefahr, also Versuche, wieder einen Nazi-Staat zu errichten, oder einen gewaltsamen Umsturz vorzubereiten, oder den Holocaust zu leugnen, oder Hitler zu preisen oder die Verfassung außer Kraft zu setzen oder Anschläge – Gewaltakte – gegen Politiker oder Juden oder Moslems vorzubereiten.

Fünf solcher Fälle pro Tag können doch nicht geheimbleiben. Das nährt massiv den Verdacht, dass es die Fälle gar nicht gibt, dass aus irgendwelchen Mücken Elefanten gemacht werden. Dass die DSN zum agitatorischen Arm gegen die FPÖ geworden ist. Dass sie ihre Arbeit schlecht gemacht hat.

Denn dieser Staatsschutz hat in der gleichen Zeit nur 306 Fälle des Islamismus gefunden. Da aber sind etliche Fälle dabei, die durchaus bekannt geworden sind. Die Tathandlungen des Islamismus sind zweifellos jene Vorgänge, vor denen die Österreicher wirklich Angst haben – und nicht vor den geheimgeblieben Taten eines im Innenministerium imaginierten Rechtsextremismus.

In Wahrheit heißt das alles: Der Staatsschutz schützt uns nicht. Er schützt auch nicht den Staat, sondern die Regierungsparteien.

Wie die DSN auf diese irre Zahl von 1986 Rechtsextremismus-Fällen kommt, bleibt völlig unklar – sofern die schwarz-rote Ressortführung nicht überhaupt Phantasiezahlen angeordnet hat. Mehrere Aspekte machen jedenfalls diese Klassifizierung lächerlich und deuten auf ein politisches Auftragswerk:

  1. Das tut schon der Umstand, dass sowohl der ÖVP-Innenminister Karner wie auch der SPÖ-Staatssekretär Leichtfried gemeinsam mit der neuen Chefin der DSN die Präsentation dieses Verfassungsschutzberichtes vorgenommen haben. Was, bitte, haben die beiden Politiker dabei verloren, wenn sie nichts mit dem Inhalt zu tun haben?? Das ist im Grund so, wie wenn ein Justizminister ein Urteil eines Gerichtes der Öffentlichkeit präsentieren würde, oder wenn der Bundeskanzler eine neue Studie der Statistik Austria präsentieren würde …
  2. Zumindest in Deutschland gibt es handfeste Beweise, dass die Behörden ganz einfach ein Stricherl machen, wenn irgendwo ein Hakenkreuz gemalt worden ist. Da ist dann jedes einzelne eine "Tathandlung". Diese Hakenkreuze werden auch dann als rechtsextremistisch gewertet, wenn sie höchstwahrscheinlich von Linksextremisten auf einem Parteilokal der AfD angebracht worden sind, oder samt Israel-Beschimpfung von Islamisten an jüdischen Einrichtungen.
  3. Auch wird die leider international gebräuchliche Polizistenbeschimpfung "ACAB" (All Cops Are Bastards) zumindest in Deutschland – und daher wahrscheinlich auch in Österreich, wo man ja ständig beim großen Nachbarn abschreibt – automatisch als rechtsextrem gewertet. Dabei ist diese Beschimpfung auch bei Linksextremisten und bei Fußball-Ultras üblich.
  4. Es wird auch als "Rechtsextremismus" bezeichnet, wenn jemand vom "'Tiefen Staat" spricht. Dabei ist dieser Ausdruck vor vielen Jahren aals Kritik an den rechtsradikal-islamistischen Netzwerken in der Türkei das erste Mal verwendet worden. Dabei ist allein das heutige Zusammenwirken in Österreich von Justiz-, Innen- und Verkehrsministerium gegen recherchierende Journalisten im Falle "Kurier" ein starker Beweis, dass es einen solchen Tiefen Staat wirklich gibt, der hinter den Kulissen die Fäden zieht. Auch die vielen parteipolitischen Beamtenbesetzungen und Wohnungsvergaben an den offiziellen Strukturen vorbei beweisen seine Existenz. 
  5. SPÖ-Staatssekretär Leichtfried hat fomuliert, dass eine "neue Sprache, neue Codes und neue Begrifflichkeiten" der Rechtsextremisten enthüllt worden seien. Dies als Vorwurf zu formulieren, ist nichts anderes als die Einführung von Meinungsdelikten, die Einschränkung der Meinungsfreiheit, wenn man neue "Begrifflichkeiten" kriminalisiert. Man darf nur noch so denken, wie es die Behörde oder bestimmte Politiker wollen, die keine Ahnung von dem alten und einst ehernen Rechtsprinzip haben "Nullum crimen sine lege".
  6. Viele dieser Codes deuten aber vor allem auf eine Paranoia der Behörden hin. So haben es diese allen Ernstes als Fall des Rechtsextremismus bezeichnet, wenn jemand die Zahlen 18 oder 88 etwa in seinem Autokennzeichen stehen haben will (weil die Zahlen seinen Geburts- oder Ehedaten entsprechen oder weil die Autobesitzer ein Gewerbe, eine Ordination im Wiener Bezirk Währing ausüben).
  7. Die österreichischen Staatsschützer haben bei ihrem Alarm sogar zugegeben, dass sie die Verbreitung von Desinformation und Verschwörungstheorien als Rechtsextremismus bekämpfen wollen. Nicht dass es solche Theorienverbreiter nicht gäbe – ist doch schon das ganze marxistische Theorienkonstrukt eine klassische Verschwörungstheorie.  Aber sie als Rechtsextremismus einzuordnen und zu bekämpfen, das ist nichts anderes als die Erhebung eines totalitären Machtanspruchs durch die Führung des Innenministeriums. Denn wenn ein Staat von "Desinformation" zu sprechen beginnt, dann behauptet er ja automatisch, selbst die alleinige Wahrheit zu besitzen. Genau das haben auch die Herren Hitler, Castro, Mao und Stalin gemacht. Genau das machen auch die heutigen Diktatoren von Peking bis Teheran. Wer die absolute Wahrheit zu haben vorgibt, glaubt automatisch auch, das absolute Recht auf Durchsetzung dieser seiner Wahrheit zu haben.
  8. Und endgültig ad absurdum geführt hat Innenminister Karner selbst den von ihm geschlagenen Rechtsextremismus-Alarm. Er nannte als Hauptbeweis für das Anwachsen des angeblichen "Rechtsextremismus" die Verwendung des Ausdruckes "Remigration", der die gewaltsame Außerlandesbringung von illegal ins Land gekommenen Ausländern meint. Das ist in Wahrheit ungeheuerlich:
      • Genau denselben Trick hat die linke deutsche Agitationsgruppe "Correctiv" angewandt, die beim Belauschen eines "Geheimtreffens" in Potsdam den Ausdruck "Remigration" gehört hat, deswegen ebenfalls Rechtsextremismus-Alarm geschlagen und die ganze Linke zu Massendemonstrationen bewegt hat – bis "Correctiv" seine Berichte zurückziehen musste, weil unabhängige Gerichte in Urteilen festgehalten haben, dass Correctiv ein massives Problem mit der Wahrheit hat.
      • Eine eindeutige Form der Remigration ist die von der Regierung selbst zumindest im Vorjahr geplante Abschiebung illegaler Migranten in Aufnahmezentren in Drittstaaten.
      • Die Forderung einer "Remigration" ist im letzten Jahr von der FPÖ, angefangen von ihrem Parteichef, immer wieder ganz offiziell erhoben worden. Wenn Karner nun die Verwendung dieses Ausdrucks als Beweis für staatlich zu bekämpfenden Rechtsextremismus anführt, dann ist das nichts anderes als die Vorstufe zum Versuch, eine Oppositionspartei zu verbieten, so wie ja auch die Wiedergründung einer NSDAP verboten ist. Und da hört sich endgültig der Spaß auf. Die FPÖ ist gerade hier in diesem Tagebuch wegen ihrer gefährlichen Russland-Nähe und wegen ihrer verantwortungslosen Anti-Impf-Politik scharf kritisiert worden. Aber sie ist dennoch eine eindeutig demokratische Partei und die Tatsache, dass sie gerne wieder das Innenministerium führen würde, ist noch kein Verbrechen, ebensowenig wie die Forderung nach Remigration. Und sie hat deswegen so großen Erfolg, weil sie in den Augen der Wähler die einzige Alternative zur Regierung ist, weil sie das Thema Migration und Remigration stärker als alle anderen im Zentrum hat, und weil der für diese Aufgaben zuständige Minister, der zufällig auch Karner heißt, bisher keine Anstrengungen gezeigt hat, die endlich auch von der EU ausdrücklich erlaubten Abschiebezentren in Drittstaaten nun wirklich zu realisieren. Dabei brauchte Österreich diese dringend, da ja viele Drittweltstaaten ihre Bürger nicht zurücknehmen und linke Verfassungsrichter die Abschiebung in viele Staaten gar nicht erlauben.
      • Und genau die Forderung nach Massen-Remigration – wenn auch ohne Verwendung dieses Ausdrucks – ist ja auch im Zentrum der Bemühungen des ÖVP-Bundeskanzlers Sebastian Kurz gestanden. Dieser hat immer wieder die Realisierung des "australischen Beispiels" verlangt, was dort schon vor Jahren die Abschiebung aller illegalen Migranten auf zwei Inseln bedeutet hat, womit Australien die illegale Migration stoppen hat können. Aber zugegeben: Karner zählt wohl nicht zu jenen, die sich freuen würden, wenn Kurz zurückkäme und noch einmal den Bundeskanzler für die ÖVP erobern könnte. Denn dann wäre Karner seinen Posten los.