EU-Richter im Machtrausch: Anstiftung zum Verstümmeln
Das wohlweislich erst nach der ungarischen Wahl veröffentlichte Urteil des EU-Gerichtshofs gegen Ungarn enthält beklemmende Begründungen. Diese stellen im Grund einen entscheidenden Schritt zu einer totalitären Diktatur durch die jenseits aller demokratischen Kontrolle agierenden EuGH-Richter dar. Das Urteil, das die ungarischen LGBTQ- und Jugendschutz-Gesetze aufhebt, ist nämlich nicht nur in der konkreten Sache – es öffnet die Tür für die immer mehr als schädlich erkannte Trans-Indoktrination Jugendlicher – eine Katastrophe, sondern auch grundsätzlich durch die Unterminierung eines der wichtigsten rechtsstaatlichen Grundprinzipien, das bisher in allen Rechtsstaaten gegolten hat: Nichts kann ein Delikt sein ohne vorheriges Gesetz eines demokratisch gewählten Gesetzgebers, das genau definiert, worin das Delikt und das Recht besteht.
"Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet."
Der EuGH hat aus dieser Formulierung, die eigentlich eindeutig das vorvertragliche Fundament der EU beschreibt ("auf die sich die EU gründet"!), eine selbstständige Norm gemacht. Das Fundament wurde damit, so Riedl, zu einer Norm, "deren Maßstab er (= der Gerichtshof) selbst bestimmt, und deren Anwendungsbereich er selbst zieht".
Dazu kommt, dass sich mit den in diesem Artikel vorkommenden allgemein-schwammigen Ausdrücken wirklich alles und jedes begründen lässt.
Damit hat sich die Union in Wahrheit eindeutig zu einer Richterdiktatur entwickelt. Denn wenn das Recht der EU nicht mehr vom demokratisch legitimierten Gesetzgeber ausgeht, sondern von einer kleinen, sich über den Gesetzgeber erhaben fühlenden Gruppe, die nicht einmal irgendwie demokratisch legitimiert ist, dann ist die EU, dann sind auch die Mitgliedsländer der EU keine demokratischen Rechtsstaaten mehr.
Damit degradiert der EuGH auch gleich alle nationalen Verfassungen zur überflüssigen Zweitrangigkeit, obwohl deren Schutz im Artikel 4 des gleichen EU-Vertrags steht: "Alle der Union nicht in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten verbleiben bei den Mitgliedstaaten". Nirgendwo ist die Kompetenz für Jugendschutz- oder LGBTQ-Gesetze der EU übertragen worden, dennoch zieht sie der EuGH an sich.
Nationale Verfassungen sind diesem EuGH-Urteil zufolge nur noch dann relevant, wenn sie den europäischen "Werten" entsprechen – wobei aber der EuGH selbst interpretiert, was er unter diesen "Werten" verstanden haben will! Oder in der Juristensprache Riedls: "Die Verfassungsidentität der Mitgliedsstaaten ist damit keine selbständige Größe mehr neben den Unionswerten. Sie ist eine Funktion von ihnen."
Um es anders zu formulieren: Damit ist die Stellung der bisher souveränen Mitgliedsstaaten der EU gegenüber noch schlechter geworden als die Stellung der Bundesländer gegenüber der Republik Österreich, gegenüber deren Verfassung und dem österreichischen Verfassungsgerichtshof.
In Riedls Worten: "Ein Gerichtshof, der Werte durchsetzt wie Gesetze, die er selbst erlässt, ist kein Gericht mehr. Er ist Gesetzgeber ohne Wähler."
Das Raffinierte an diesem Urteil: Der EuGH hat diese Macht-Eroberung genau im Falle Ungarns vorgenommen, dessen Verhalten in letzter Zeit von allen anderen Mitgliedsstaaten als überaus störend empfunden worden ist. Daher denkt keiner der anderen Staaten daran, Kritik am Ungarn-Urteil zu üben, über dessen Ergebnis sie sich ja alle freuen. Auch scheint kaum wo die Dimension des Urteils wirklich begriffen worden zu sein.
Dabei haben sich die ungarischen Bürger eigentlich in einer demokratischen Wahl selber für Europa und gegen den Sonderweg Viktor Orbáns entschieden, haben also gar keinen EuGH gebraucht, um sich des Russlandfreundes zu entledigen. Das und nur das ist der einzig saubere demokratische Vorgang.
Dabei hätte es durchaus Gründe gegeben, aus denen Ungarn auch ohne Rechtsbeugung verurteilt hätte werden können: Das ist insbesondere die nach vielen Indizien in Ungarn sehr virulent gewordene Korruption einer Mannschaft, der 16 Jahre der ununterbrochenen Machtausübung zweifellos in den Kopf gestiegen sind, und die dabei auch EU-Gelder missbräuchlich verwendet hat.
Ein solches Vorgehen gegen Ungarn wäre umso richtiger gewesen, als es ja auch anderswo dringend nötig wäre. Etwa in Hinblick auf die seit dem Krieg andauernde SPÖ-Herrschaft im Bundesland Wien, die zum größten österreichischen Korruptionsskandal geführt hat, nämlich zur gigantischen Inseratenkorruption und parteipolitischen Subventionierung durch das reiche Imperium der Gemeinde Wien.
Dieses EuGH-Urteil hat aber auch noch eine zweite katastrophale Seite, nämlich die inhaltliche. Denn es richtet sich statt gegen die Korruption gegen das LGBTQ-Gesetz Ungarns. Denn es hebelt den durchaus lobenswerten Schutz Ungarns für Jugendliche auf, mit der Trans-Propaganda konfrontiert zu werden, die viele in pubertären Schwierigkeiten steckende Jugendliche zu geschlechtsumwandelnden Operationen motiviert hat, welche lebenslang ganz schlimme Folgen für sie haben.
Die Fakten zum Trans-Irrweg
Gerade in letzter Zeit beweisen gleich mehrere Studien und Rechtsverfahren, wie schlimm und falsch diese Verstümmelungs-Operationen sind.
In den USA haben bereits 30 Personen Zivilklagen gegen Ärzte eingebracht, die irreversible Eingriffe vorgenommen haben. Eine erste Klage hat bereits zu Schadenersatz in Millionenhöhe geführt.
Dabei geht es nicht nur um jene Ärzte, die chirurgisch oder durch Gabe von pubertäts- oder geschlechtsverändernden Hormonen tätig geworden sind, sondern auch um die Psychiater, die zu solchen Umwandlungen geraten haben, wenn Jugendliche in den Entwicklungsjahren mit ihrem Geschlecht unzufrieden geworden sind und deswegen hysterisch mit Selbstmord gedroht haben. Letztlich geht es auch um jene Eltern, die zu schwach waren, den Kindern ein klares "Nein" entgegenzusetzen, und statt dessen solchen Operationen zugestimmt haben.
Aber es geht auch um jene kriminellen Gesetzgeber, die das Geschlecht juristisch zu einer täglich wechselbaren Variable gemacht haben.
Inzwischen gibt es auch eine seriöse, über 23 Jahre gehende Langzeitstudie aus Finnland, welche die langfristigen Folgen solcher Eingriffe untersucht hat. Über diese Studie ist bezeichnenderweise von den linksgewendeten österreichischen Medien bisher nicht berichtet worden.
Die NZZ aus Zürich hingegen widmet ihr eine ganze Seite unter dem Titel "Eine Geschlechtsänderung macht Transjugendliche nicht glücklicher". Über inzwischen viele Jahre wurden in Finnland junge Menschen beobachtet, die ihr Geschlecht umwandeln wollten. Das Ergebnis: "Hormone und Operationen scheinen ihnen eher zu schaden."
Die deutsche Publizistin Birgit Kelle fasst die Studie so zusammen: "Trans-Behandlungen verhindern keine Suizide – sie steigern die Probleme". Sie verurteilt die emotionale Erpressung: "Wollen Sie ein Transkind oder ein totes Kind?", die zwei Jahrzehnte lang durch Ärzte und Beratungsstellen gegenüber Eltern praktiziert worden ist. Ebenso tadelt sie den "gesellschaftlichen und medialen Hype zum Thema Trans" vor allem in den Jahren nach 2011 und seine Folgen. Und noch stärker kritisiert sie die Gesetze in manchen Ländern, denen zufolge Jugendliche nur noch "affirmativ" beraten und behandelt werden dürfen, also ihre fixen Ideen noch verstärkend, während hinterfragende Therapien rechtlich durch linke Regierungen verboten worden sind.
Zu ganz ähnlichen Konklusionen wie die christlich orientierte Kelle kommt auch die feministisch-lesbisch orientierte Zeitschrift "Emma". Diese beschreibt eine mächtige "Bewegung" derjenigen in den USA, "die ihre Transition bereuen und jetzt dafür kämpfen, dass der Wahnsinn gestoppt wird". Auch in Europa entwickeln sich langsam ähnliche Gruppen, die dort freilich auf das Problem kurzer Verjährungsfristen (meist drei Jahre) stoßen, während die wirklichen Folgen von Geschlechtsumwandlungen oft erst langfristig eintreten.
Die finnische Studie beweist nun, dass bei Jugendlichen, die sich einer medizinischen Geschlechtsumwandlung unterzogen haben, die Häufigkeit psychiatrischer Erkrankungen nachher deutlich angestiegen ist. Bei männlichen Patienten haben sich solche Probleme versechsfacht, bei weiblichen fast verdreifacht. Es gibt hingegen keine Beweise, dass sich die Probleme eines Patienten reduziert hätten.
Diese Anfang April veröffentlichte Studie ist die weitaus umfangreichste. Sie wurde durch die umfassende Erfassung aller Patienten dank des finnischen Gesundheitsregisters möglich. Dort sind Meldungen von Erkrankungen und von Geschlechtsumwandlungen obligatorisch. Damit hat man über zweitausend Patienten mit sogenannter Geschlechtsdysphorie erfassen können, die bei der Überweisung an Spezialkliniken unter 23 Jahre alt waren.
Das eindeutige Ergebnis: Das Problem dieser Patienten war nicht das falsche Geschlecht, sondern eine andere bereits vorliegende psychische Erkrankung, die dann natürlich auch durch einen sogenannten Geschlechterwechsel nicht verbessert, sondern nur verschlimmert werden kann. Die Dysphorie ist nicht die Ursache, sondern die Folge anderer Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen.
Zu ähnlichen Ergebnissen war auch schon davor eine Studie des britischen "National Health Service" gekommen, die dort zum Verbot der Behandlung mit Pubertätsblockern geführt hat.
Nimmt man all diese Studien, Entwicklungen und Erfahrungen zusammen, so kann man es nur als verbrecherisch bezeichnen, wenn der EuGH jetzt ein Land zur Aufhebung eines Gesetzes zwingt, das zumindest versucht hat, Jugendliche vor der Transpropaganda zu schützen.
Ganz abgesehen von dem anfangs kritisierten Aspekt, dass das ein Thema ist, das in keiner Weise in die Kompetenz der EU fällt. Der Gerichtshof schadet mit solchen Entscheidungen dem europäischen Gedanken mehr, als es je ein Politiker mit seinen Entscheidungen getan hat.
