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So gewöhnt man den Österreichern die Demokratie ab

So gewöhnt man den Österreichern die Demokratie ab

Gleich fünf verschiedene Volksbegehren mit zum Teil interessanten Anliegen lagen in den vergangenen Tagen zur Unterschrift auf – und zwar gleichzeitig, was für jedes einzelne Begehren die Chancen verbessert hat. Dennoch blieben alle weit unter der für eine parlamentarische Behandlung vorgesehenen 100.000er Schwelle. Der (Miss-)Erfolg jedes einzelnen Begehrens lag zwischen 27.071 und 59.971 Unterschriften. Dieses magere Ergebnis hat mehrere Ursachen, aber eine klare Konsequenz.

Die Konsequenz: Das in den 60er Jahren groß gefeierte Instrument zur Verbesserung des demokratischen Systems ist de facto tot. Dabei sind die eingereichten Begehren inhaltlich durchaus auf dem Niveau jener Dinge, über welche die Schweizer vier Mal im Jahr entscheiden dürfen.

Dabei hat einst das erste Volksbegehren auch inhaltlich große Wirkung erzielt. Es hat damals eine Gesamtreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erreicht, der dann einige Jahrzehnte auch wirklich seine Aufgaben gut erfüllt hat (bevor die Macht der Redaktionsräte den ORF wieder auf linken Gleichschritt gebracht hat). Warum ist das so?

Es ist vor allem absurd, dass die Begehren lediglich dazu führen, dass das Parlament sich mit ihnen einmal befassen muss, und auch das nur, wenn ein Begehren von mehr als 100.000 Staatsbürgern unterstützt worden ist. Diese Befassung hat aber praktisch immer mit einem stillen Tod geendet. Es ist seit dem Rundfunk-Volksbegehren jedenfalls sonst nie der Fall gewesen, dass ein Volksbegehren zu einem Erfolg geführt hätte, zu einem Gesetz, das den Willen der Unterschreibenden sofort und ganz umgesetzt hätte. Nach der ersten Euphorie, als beim ORF-Begehren der Wille des Volkes durch die ÖVP-Alleinregierung unter Josef Klaus noch ernstgenommen worden ist, haben die Österreicher inzwischen erfahren müssen, dass es eine völlig vergebliche Anstrengung geworden ist, in ein Amt zu gehen und ein Begehren zu unterschreiben. Auch die Möglichkeit einer elektronischen Unterstützung hat daran nichts geändert.

Umgebracht wurde das Instrument im Grund schon 1982, als Bruno Kreisky das in der gesamten Geschichte weitaus am meisten unterstützte Volksbegehren völlig ignorierte. Das waren die Unterschriften von 1,36 Millionen Österreichern gegen den Bau des Wiener Konferenzzentrums.

Man kann die Geschichte der österreichischen Volksbegehren auch als trickreichen Triumph der politischen Klasse ansehen. Sie hat zwar durch die Schaffung des Instruments Volksbegehren so getan, als ob sie das "Volk" ernst nehmen würde, von dem laut Verfassung ja das gesamte Recht ausgehen sollte. Aber im wirklichen Leben haben die (ebenfalls von Kreisky) von 165 auf 183 vermehrten Abgeordneten immer dafür gesorgt, dass ihnen das letzte Wort geblieben ist. Es ist eine absolute Schande, wie diese mit dem Volk umgegangen sind und umgehen.

Natürlich hat es eine Reihe skurriler Volksbegehren gegeben, wie "Pro Motorrad" oder "Tierschutz" oder "Bist Du gescheit" (das einen Wissenstest von jedem Minister bei Amtsantritt verlangt hat) oder "bedingungsloses Grundeinkommen".

Natürlich sind auch die aktuellen fünf Begehren höflich ausgedrückt zum Teil eher überraschend gewesen (Karfreitag – Feiertag für Alle; Polizei – kritischer Personalmangel; Wahlpflicht Nationalratswahl und Bundespräsidentenwahl; Gratisverhütung; Transparenz im Parlament).

 Natürlich sind viele Volksbegehren bloße Versuche einer Partei gewesen, auf diesem Weg ihre Propaganda gleichsam gratis ins Volk zu tragen, etwa das Anti-Gentechnik-Begehren der Grünen, das Begehren "Österreich zuerst" der Freiheitlichen, das 40-Wochenstunden-Begehren der SPÖ (das 1969 Auftakt der SPÖ-Wahlkampagne für den Wahlsieg 1970 gewesen ist) oder das Begehren etlicher ÖVP-Bundesländer gegen die Abfangjäger.

Aber seit der Jahrtausendwende gibt es kein einziges derartiges Partei-Begehren mehr. Offenbar hat man in den Parteizentralen erkannt, dass dieser Weg nichts bringt, den man noch dazu auch selber ganz einfach durch einen Initiativantrag im Parlament ersetzen könnte.

Seither sind es nur noch private Initiativen gewesen, die ihn noch versucht haben. Auch das Begehren zur Einführung des Karfreitags als Feiertag war ein Anliegen, das eine Forderung der evangelischen Kirche zwar aufgreift, aber von dieser dennoch nicht einmal offiziell unterstützt worden ist.

Relativ große Unterstützung in der Bevölkerung haben neben dem ORF-Begehren noch folgende Initiativen gefunden:

  • das Gentechnik-Begehren (das angesichts der diesbezüglichen EU-Kompetenz irrelevant geblieben ist);
  • das Begehren "Veto gegen Temelin" (das vor allem in Oberösterreich stark unterstützt worden ist, aber angesichts der Kompetenzlosigkeit Österreichs gegenüber einem tschechischen Kraftwerk völlig sinnlos gewesen ist);
  • und das Begehren "Schutz des menschlichen Lebens" (das der katholischen Kirche nahestand).

Der Frust der Bevölkerung ist vor allem dadurch entstanden, dass ein Volksbegehren in Österreich noch nie zu einer Volksabstimmung geführt hat. Das ist der entscheidende Unterschied zur Schweiz. Dort hat der Text eines – nach einem ausreichend unterstützten Begehren – mit der Mehrheit der Bürger und Kantone angenommenen Referendums sogar automatisch Verfassungscharakter. Er kann weder von den machtbewussten Abgeordneten noch den ebenso machtbewussten Verfassungsrichtern beeinflusst werden, die hingegen in Österreich immer das letzte und einzige Wort haben.

Das hat in der Schweiz automatisch zur Folge, dass dort im Unterschied zu Österreich alle Referenden sehr ernst genommen werden. Vier Mal im Jahr wird dort gebündelt alles zur Entscheidung vorgelegt, was auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene davor genügend Unterschriften bekommen hat. Die jeweiligen Themen werden den Bürgern mit einem objektiv gestalteten Abstimmungsbüchlein samt Empfehlung der Regierung sowie Pro- und Kontra-Argumenten vorgelegt. Vor allem sorgt die Verbindlichkeit der späteren Abstimmung für breite Diskussionen in der Öffentlichkeit und in den Medien schon vor der Abstimmung.

In Österreich hingegen gibt es keine solche automatische Referendumspflicht. Daher werden die Initiativen auch kaum mehr beachtet. Daher gibt es auch keine Mediendebatte. Daher wusste zuletzt auch kaum jemand, dass fünf Volksbegehren aufliegen (geschweige denn welche). Daher gehen auch immer weniger hin, um zu unterschreiben.

Neben dem Ignorieren des Instruments Volksbegehren durch die Parteien ist das Ignorieren der Volksbegehren durch die Medien genauso relevant. Diese haben im Gegensatz zur Schweiz keine Kultur entwickelt, sich mit dem Inhalt von Volksbegehren ordentlich zu befassen, jedem eine faire Chance zu geben. Sie sehen sich offensichtlich nur dazu da, um selbst der Politik täglich Ratschläge zu geben. Die Wünsche der Bürger und Leser sind ihnen hingegen wurscht.

Da tun einem die wenigen Bürger, die in Wirtshaus-Hinterzimmern immer wieder neue Anläufe Richtung Demokratie nehmen, ein wenig leid, auch wenn da bisweilen auch solche darunter sind, die man als Spinner bezeichnen könnte. Sie alle glauben jedenfalls noch immer, dass die Demokratie für alle da ist, und haben noch nicht begriffen, dass die Linke und damit der VfGH den zu verteidigenden Demokratiebegriff auf "unsere Demokratie", also die Herrschaft der Parteien und Höchstrichter, reduziert hat.

Noch mehr leid muss einem die Republik tun. Denn dieser geht es umso schlechter, je stärker sich die Bürger ihr entfremdet fühlen.