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Die armen Kinder und das Strafrecht

Die armen Kinder und das Strafrecht

Der Landesgerichtspräsident gab sich seiner radikalen Ideologie gemäß beim Fernsehinterview ganz empört: Man könne doch nicht "Kinder" einsperren. Wir sehen: Wieder einmal steht die Justiz ganz wo anders als die Mehrheit der Österreicher. Aber dieses "Volk" soll ja laut der Realverfassung der Richterrepublik ohnedies nichts zu reden haben.

Vielleicht bringt aber jemand einmal doch solchen Richtern und den ihnen nahestehenden Gesetzesmachern bei: Ein Zwölfjähriger, der imstande ist, bei vollem Bewusstsein dessen, was er tut, einen anderen zu berauben, niederzuschlagen oder abzustechen, ist auch reif dafür, Konsequenzen für seine Tat zu tragen. Und der Staat, die Justiz sollte diese Konsequenzen auch gegenüber Zwölfjährigen ziehen. Die Justiz ist nicht nur dazu da, um politische Gegner zu verfolgen, sollte man ihr einmal kräftig in Erinnerung rufen.

Angesichts der rasanten Zunahme schwerer Strafdelikte dieser Generation reicht es einfach nicht mehr, dass die Täter, wenn sie endlich einmal erwischt werden, von den Polizisten am Arm genommen, auf die Wachstube gebracht und dann – ohne weitere Konsequenzen den Eltern übergeben werden. Denn diese stehen den Taten ihrer Sprösslinge ja meist hilflos oder gar desinteressiert gegenüber. Manche tadeln den hoffnungsvollen Nachwuchs sogar mit den Worten: "Aber das nächste Mal lass dich nicht von der Polizei erwischen!"

Es ist nicht Kindesliebe, wenn man, wenn die Justiz, wenn der Staat nicht energischer auf solche Typen reagiert. Es ist das absolute Gegenteil. Gleich aus zwei Gründen:

  • Denn erstens brauchen Jugendliche, brauchen Kinder klar erkennbare Leitplanken, die ihnen kraftvoll signalisieren: "Stopp, nicht weiter so!" Wenn man diese Planken nicht setzt, fehlt den Jugendlichen die notwendige Orientierung im Leben. Dann ist der Weg in weitere Delinquenz geradezu vorgezeichnet.
  • Zweitens – und fast noch wichtiger: Die Opfer von Tätern im Kindesalter sind sehr oft ebenfalls Kinder! Und deren Schutz ist absolut oberste Pflicht der Gesellschaft. Wenn man die wenigen bösartigen Kinder einfach laufen lässt, dann lässt man die vielen gutartigen Kinder völlig ungeschützt. Dann lernen diese eine bittere Lektion: Der Staat steht auf Seite der Täter, die uns quälen, nicht auf unserer. Als Konsequenz verachten sie den Staat – oder beschließen gar, sich selbst auf die Seite der Bösen zu stellen.

Das, was die Linke und die Gemeinde Wien da jetzt unter großem Trommelwirbel als neue Konsequenz für solche Mehrfachtäter im Kindesalter entwickelt hat, das, was nun erstaunlicherweise auch Innenminister Karner begrüßt, hat sich schon vom ersten Tag an als lächerlich disqualifiziert: Denn wir erfahren, dass sie in einer "Auszeit-WG" nur zwischen 23 und 5 Uhr anwesend sein müssen. Zu allen anderen Stunden dürfen sie weiterhin ungestört ihren Gelüsten nachgehen, jedenfalls darf sie niemand hindern, das Haus zu verlassen. 

Das heißt im Grunde, dass sich alle anderen Jugendlichen zum Eigenschutz besser nur in jenen sechs nächtlichen Stunden ins Freie begeben sollten, wenn das Wiener Modell jetzt, wie Karner vorschlägt, zum Vorbild  für alle Bundesländer werden soll. Dabei hat sich bis vor kurzem auch die ÖVP so wie die FPÖ für die Senkung des Strafbarkeitsalters auf 12 Jahre ausgesprochen.

Einer Lösung der Probleme mit solchen Kindern kommen wir nur dann näher, wenn wir erkennen, dass heute Zwölfjährige einfach in mancherlei Hinsicht weiter entwickelt sind als früher – was zwar nicht intelligenter heißt, aber kräftiger, pubertär und hemmungsloser. Gewiss wäre es ein Wahnsinn, Zwölfjährige mit Erwachsenen oder auch mit Siebzehnjährigen zusammenzusperren. Da würden sie oft nur endgültig in Sachen Kriminalität ausgebildet.

Aber sehr notwendig wäre es, "kindliche" Straftäter in intensive Rund-um-die-Uhr-Spezialbetreuung und echten Gewahrsam zu nehmen, wo sich die Betreuer ernsthaft bemühen, den "Kindern" doch noch das an Erziehung und ernstzunehmenden Grenzen zu vermitteln, was die Eltern versäumt haben.

Keineswegs darf in diesem Zusammenhang aber auch die Tatsache ignoriert werden, dass ein erschreckend großer Teil der "kindlichen" Straftäter Migrationshintergrund hat. Der Großteil der Österreicher sieht absolut keinen Grund, warum diese bei ernsteren Delikten nicht samt der Familie umgehend wieder das Land verlassen müssen und jedes Bleiberecht verlieren. Es haben ja auch die Eltern ihre Asyl- und sonstigen Rechte verwirkt, die ihnen Ö zukommen hat lassen. Sie haben eindeutig und massiv ihre Aufgaben verletzt, haben sich nicht um die Integration der Kinder gekümmert, haben ihnen nicht die oft beschworenen österreichischen Werte vermittelt, deren wichtigster Inhalt, deren unterste Grenze ja zweifellos die Einhaltung der Strafgesetze wäre.

Diesen Migrationsaspekt samt allen notwendigen Konsequenzen zu beachten ist umso dringender, als viele der Migranten aus mit Europa völlig unvereinbaren Kulturen kommen, deren Ausbreitung absolut unerwünscht ist. Das sind Kulturen, wo das Faustrecht dominiert, wo Frauen und Mädchen willenlose Untergebene der Männer zu sein haben (oder sonst als "Hure" eingestuft werden), wo eine sogenannte Religion die Herrschaft über alle anderen "Ungläubigen" in Anspruch nimmt.   

Freilich: Mit solchen Richtern und einer solchen Justizministerin werden  wir dieses Problem ganz sicher nicht in den Griff bekommen.