Die Justiz, Grasser und die Politkriminalität
Der Justizkrimi explodiert nun endgültig. Nur ist völlig unklar, wer da die Lunte gezündet hat und wen bei einer völligen Klärung der Fakten die Explosion am meisten treffen wird. Am wenigsten wahrscheinlich ist, dass ein Unterstandsloser ohne eigenen Computer der alleinige Täter ist, der durch Erfindungen Spitzen der Strafjustiz schwer belastet, der zuerst eine linke Richterin und dann eine Reihe rechter Rechtsanwälte in existenzielle Nöte gebracht hat. Auch wenn man uns das jetzt so glauben machen will.
Es steht stark zu befürchten, dass auch die jetzt geplatzte Affäre niemals ganz aufgedeckt werden wird. War der Unterstandslose ein von unbekannten Hintermännern eingesetzter Agent Provocateur oder hat er sich ganz aus eigenem eine wilde Geschichte ausgedacht und mit eigentlich völlig unzureichenden Mitteln zu beweisen versucht?
Die Tatsachen, die feststehen:
- Eine schon mehrfach aufgefallene Richterin hat auf Grund einer extrem dünnen Beweislage Karl Heinz Grasser im sogenannten Buwog-Prozess und zwei Mitangeklagte zu einer saftigen Haftstrafe verurteilt.
- Es gibt keinerlei Beweise, dass es Grasser war, der beim Verkauf des staatlichen Wohnbauunternehmens Buwog einer Bietergruppe den Preis mitgeteilt hat, dass er damals den Preis auch nur gewusst hat, den eine zweite Bietergruppe zu zahlen bereit gewesen ist.
- Viele Experten halten es bis heute für viel wahrscheinlicher, dass jemand aus dieser zweiten Gruppe – zweifellos gegen ein stattliches Bestechungshonorar – einem der sich damals vordrängenden Berater und Agenten das Gebot verraten hat.
- Ebenso ist eindeutig, dass vor allem die SPÖ – im Jahr 2000 noch mandatsstärkste Partei – die gesamte schwarz-blaue Regierung und insbesondere die vom damaligen Bundeskanzler Schüssel sowie seinem Finanzminister Grasser betriebene Privatisierungspolitik ("Mehr privat – weniger Staat") aus ideologischen Gründen abgrundtief gehasst hat.
- Grasser als wählerattraktiver Sunny Boy dieser Regierung und als Wunschnachfolger Schüssels war eindeutig das am meisten im Visier stehende Objekt dieses Hasses.
- Tatsache ist, dass dieselbe Richterin schon davor einen anderen (FPÖ-)Politiker aus dem Kreis der schwarz-blauen Koalition Schüssel unter mehr als zweifelhaften Umständen wegen seiner Tätigkeit als späterer Fußballfunktionär verurteilt hat und dennoch auch diesen Prozess zu führen bekommen hat.
- Weiters ist Tatsache, dass der Ehemann dieser Richterin Grasser schon vor dem Prozess in einem total einseitigen Posting die Verurteilung gewünscht hat.
- Juristisch ist daher auch die Bestellung dieser Richterin heftig, wenn auch erfolglos angefochten worden – obwohl diese Fakten dem Ansehen der Justiz schwer geschadet haben.
- Noch mehr hat diesem Ansehen die Tatsache geschadet, dass diese Richterin dann bald nach dem Prozess seltsamerweise auf die Seite der Staatsanwaltschaft gewechselt und ausgerechnet bei der WKStA gelandet ist, die all die Prozesse gegen ÖVP- und FPÖ-Politiker mit einer Energie betreibt, die einer besseren Sache wert wäre.
- Aber auch drei prominenten Strafverteidigern, den Herrn Wess, Ainedter und Böhmdorfer, hat die Sache schwer geschadet: Denn sie haben sich offenbar von einem obdachlosen Betrüger hineinlegen lassen.
- Sie haben nicht erkannt, dass die angeblichen Chats der Richterin plumpe Fälschungen waren, und haben, statt den Betrug aufzudecken, eine (von der Justiz streng vertraulich behandelte) Anzeige gegen diese eingebracht.
- Überdies haben sie dem Mann auch noch ein freilich nicht allzu hohes Honorar, vulgo "Spesenersatz", von weniger als 23.000 Euro bezahlt, dessen rechtliche Qualifizierung wohl noch ein Nachspiel haben dürfte.
All diese Fakten helfen freilich nicht, die wesentlichste Frage endgültig zu beantworten:
- Hat der Betrüger in irgendjemandes Auftrag gehandelt und damit die Opferrolle der Richterin einzementiert sowie prominente bürgerliche Anwälte schwer demoliert (weshalb er sich auch bei den Anwälten mit einem so geringen Honorar begnügt hat, weil er sein eigentliches Honorar ja von jemand anderem bekommt)?
- Oder hat er sich die Sache ganz aus eigenem ausgedacht, im Glauben, dass Grasser und die prominente Familie der Frau von Grasser genügend Geld in der Hinterhand haben, um ihn, wie es geheißen hat, bis an sein Lebensende zu versorgen, und hat sich dann aber doch aus unklaren Gründen mit den 23.000 zufrieden gegeben?
Das ist jetzt zweifellos die spannendste Frage. Aber wir werden wohl nie eine ehrliche Antwort bekommen. Zumindest nicht von dieser Justiz.
