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Die untätigen Staatsanwälte, der untätige Minister

Die untätigen Staatsanwälte, der untätige Minister

Und wieder bleibt die Staatsanwaltschaft desinteressiert und inaktiv. Was sie ja immer bei politischen Delikten tut, wenn diese nicht einem ÖVP- oder FPÖ-Politiker vorgeworfen werden können. Man stelle sich vor, wie die roten Staatsanwälte rotieren würden, würde auf einer ganz offiziellen Homepage einer Organisation dieser beiden Parteien oder der antiislamistisch kämpfenden Identitären ein Aufruf zum Gesetzesbruch stehen. Noch dazu, wenn dabei Kinder in einen Gesetzesbruch und Konflikt mit ihrer Schule gehetzt werden!

Dann wäre es wohl noch vor einem Strafverfahren das Mindeste, sofortige Maßnahmen gegen diese Internet-Seite in die Wege zu leiten. Aber freilich: Wenn es um die offizielle Seite der Islamischen Glaubensgemeinschaft geht und wenn gleichzeitig auch rote und grüne Jugendorganisationen zu diesem Gesetzesbruch aufrufen, dann spürt man geradezu die Sympathie der gesamten Linken für die Gesetzesbrecher. Dann vergisst man all die mächtigen Instrumente, die vor allem die EU im Kampf gegen digitalen Extremismus geschaffen hat – die werden nur gegen angeblichen (von der SPÖ ja hinter jedem zweiten Busch gesehenen) oder wirklichen Rechtsextremismus angewendet.

Daran ändert auch der Umstand wenig, dass es "nur" um eine verwaltungsrechtliche Vorschrift geht, deren Verletzung den Kindern empfohlen wird. Der linke Rechtsstaat würde mit gewaltiger Kraft dreinschlagen, würde etwa auf der offiziellen Webseite der Jungen ÖVP Wien oder des Seniorenbundes  direkt zu kollektivem Schwarzfahren in den Wiener Straßenbahnen aufgerufen, weil die Fahrscheinkosten von den Preistreibern im Rathaus in inakzeptable Höhen getrieben worden sind. Auch dabei geht es ja"nur" um eine verwaltungsrechtliche Vorschrift. 

Genauso steht die Behauptung der IGGIÖ in eklatantem Widerspruch zur geltenden Rechtslage: "Ohne Beisein deiner Eltern darf die Schule nicht mit dir über dein Kopftuch sprechen." Selbstverständlich darf sie das.

Es ist ein unglaublicher Skandal, dass die von der Republik indirekt auf mehreren Wegen geförderte islamische Glaubensgemeinschaft diesen Satz auf einer offiziellen Seite schreibt. Ein genauso großer Skandal ist es aber, dass zumindest bisher der eigentlich für die Schulen zuständige Bildungsminister Wiederkehr nicht sofort mit vollem Galopp zur Verteidigung der Lehrer und vor allem Lehrerinnen ausreitet, die das Verbot nun an der Front durchfechten müssen. In diesem Fall ist es ausnahmsweise auch notwendig, extra auf die Lehrerinnen hinzuweisen, stehen doch in den Pflichtschulen vor allem Frauen an der Front. Und werden doch vor allem die weiblichen Lehrer von Moslems, von Schülern wie Vätern, ob ihres Geschlechts geringgeschätzt und missachtet.

Ebensowenig wie den pinken Bildungsminister interessiert die rote Justizministerin die islamische Provokation. Fast scheint es so, als ob Rot und Pink das Kopftuchverbot als Privatangelegenheit der ÖVP und ihrer tapfer, aber einsam kämpfenden Integrationsministerin betrachten, und als ob sie sich insgeheim freuen würden, wenn der auf vielen Kanälen kursierende islamische Boykottaufruf Erfolg haben sollte.

Dabei ist das Kopftuchverbot für Pflichtschülerinnen eine ohnedies völlig unzureichende Maßnahme. Ein solches Verbot gehört jedenfalls auf alle Altersstufen an Schulen und Universitäten wie auch auf alle Beamtinnen ausgedehnt. Beispielsweise in der Türkei hat das Kopftuchverbot für diese Gruppen viele Generationen lang ohne Probleme gegolten, und ohne dass irgend jemand auf die Idee gekommen wäre, deswegen im Ausland wegen religiöser Verfolgung um Asyl anzusuchen. Die türkische Regierung hat nach dem großen Reformer Atatürk genau gewusst, dass das Kopftuch ein Signal des politischen Triumphs des Islams über Freiheit und Rechtsstaat wie auch ein Zeichen der erfolgreichen Unterdrückung der Frauen ist.

Erst als dort eine radikal-islamistische Partei mit totaler Nähe zu den Muslimbrüdern an die Macht gekommen ist, wurde das Kopftuchverbot aufgehoben. Und wenn sich die IGGIÖ in Österreich so vehement gegen das Kopftuchverbot wehrt, dann zeigt das erstens, dass auch sie dem Gedankengut der Muslimbrüder sehr nahesteht (das darin besteht, ohne Gewalt durch juristische, demographische – also möglichst viele Kinder in die Welt setzende – und demokratische Methoden ein Land komplett zu islamisieren). Und dann zeigt das zweitens, dass die IGGIÖ hinter allem irreführenden Gutmensch-Geschwafel ein Teil des Problems und nicht der Lösung ist.

Gewiss kann man nicht ausschließen, dass die Linksaußenrichter des österreichischen Verfassungsgerichtshofs eines Tages das Kopftuchverbot wieder aufheben. Denen ist derzeit alles zuzutrauen. Daher wäre es gut, solche Regeln in den Verfassungsrang zu heben, damit sich der VfGH nicht daran vergreifen und den Abwehrkampf der großen bürgerlichen Mehrheit gegen die Islamisierung Österreichs nicht mehr sabotieren kann. Würden die drei Regierungsparteien wirklich alle hinter diesem Gesetz stehen (was sie ja nach außen zu tun vorgeben), dann müsste es ein Leichtes sein, mit Hilfe der FPÖ (sofern diese nicht von allen guten Geistern verlassen und vom Prinzip eines ständigen Oppositions-Njets total vergiftet ist) das Kopftuchverbot in den Verfassungsrang zu heben.

PS: Sollten die Staatsanwälte weiter untätig bleiben, wäre das ein weiterer Beweis für die Absurdität einer eigenen Bundesstaatsanwaltschaft, in der die Staatsanwälte endgültig unter sich bleiben und als Staat im Staat tun können, was sie wollen, und verfolgen können, wen sie wollen. So wie es die WKStA tut. Einen Justizminister kann der demokratische Souverän, also das Volk, wenigstens abwählen – was nach allen Anzeichen auch bei der nächsten Wahl passieren wird. Bundesstaatsanwälte nicht.

Ich schreibe bisweilen Kolumnen auf der Nachrichten- und Meinungsplattform Exxpress.