Wann arbeiten die Staatsanwälte?
Wenn in irgendeinem europäischen Unternehmen die Mitarbeiter keinerlei Aufzeichnungen über ihre Arbeitszeiten und den Ressourceneinsatz führen, dann verletzt dieses Unternehmen gleich mehrere Gesetze, dann arbeitet es unwirtschaftlich, dann ermutigt es seine Mitarbeiter geradezu zu Tricks und Unterschlupf, dann hat die Unternehmensleitung keine Ahnung von der Effizienz der einzelnen Mitarbeiter. Dann wird das Unternehmen im Wettbewerb meist rasch vom Markt verschwinden. Wenn solches jedoch im österreichischen Justizministerium aufgedeckt wird, dann ist die Reaktion gleich Null.
Bei einem österreichischen Staatsanwalt interessiert es hingegen niemanden, wie viel dieser arbeitet, ob er effizient oder ein Tagträumer ist. Denn so oder so: Der Staat zahlt sie ja alle, und das sogar besser als die Richter. Und besser, als viele Anwälte am Ende des Tages verdienen.
Diese erschütternden Zustände hat man vor einer vollen Woche in einem großen Bericht des Rechnungshofes über das "Management des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens" erfahren. Was aber noch viel mehr erschüttert, ist die Tatsache: Dieser Bericht ist seither völlig folgenlos und unbeachtet geblieben ist.
Besonders empörend ist, dass auch die "Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft" so gemütlich wie die Hofräte der Monarchie arbeitet. Sie soll den Zuständen in Wirtschafts-Unternehmen auf die Finger schauen – hat aber selbst offensichtlich keine Ahnung, wie modernes Management arbeitet. Noch schlimmer wäre es allerdings, wenn sie eine Ahnung davon hätte, diese Grundsätze der Effizienz und Kontrolle aber nicht auf sich selbst anwenden will.
Bei dieser WKStA fällt insbesondere auch die unglaubliche Dauer der Verfahren auf (besonders bekannt für ihre Länge sind die seit sechs Jahren anhängigen Verfahren gegen Sebastian Kurz, für deren Dauer außer politischer Rache und Versuch, ein Comeback von Kurz zu verhindern, keinerlei ausreichende Begründung zu erkennen ist).
Noch übler wird das Bild der WKStA, wenn man eine weitere Schlüsselzahl analysiert: nämlich das Verhältnis der angefallenen Verfahren zu jenen, die dann zumindest zu einer Anklage oder einem Strafantrag geführt haben. Das ist nur bei jedem achten Verfahren der WKStA der Fall! Alle anderen müssen eingestellt oder abgebrochen werden – offensichtlich hat es da gar kein strafbares Delikt gegeben.
Das heißt: In sieben von acht Fällen werden Bürger zu Unrecht jahrelang verfolgt, werden Ihnen gewaltige Kosten (ohne ausreichenden Ersatz) aufgezwungen, wird schwerer psychischer und familiärer Schaden angerichtet, werden Existenzen ohne jeden Grund vernichtet. Noch viel dramatischer würde dieser Skandal sichtbar werden, würde man nur jene Fälle zählen, die dann nach der Anklage auch zu einer rechtskräftigen Verurteilung geführt haben. Die hat der Rechnungshof allerdings nicht erhoben. Und das Justizministerium denkt nicht daran, das selber zu tun.
Für die Justizministerin ist ganz offensichtlich nur eines wichtig, dass ihre Staatsanwälte ideologisch und parteipolitisch richtig ticken. Es gibt keinen einzigen Hinweis, dass sie auch nur einmal das getan hätte, was jeder Chef immer wieder tun muss: nämlich Druck auf die ihr unterstehenden Staatsanwälte in Richtung eines zügigen Arbeitens auszuüben. Und jener Sektionschef, der das als einziger versucht hat, ist von den Staatsanwälten und dem Justizministerium willkürlich aus dem Amt gedrängt worden und dadurch letztlich zu Tode gekommen.
Auch die Abgeordneten üben ebenfalls kaum Kontrolle über die Justiz aus. Wohlweislich. Denn sie haben die Erfahrung gemacht, dass sich die Staatsanwälte sehr persönlich rächen können. So hat die Justizsprecherin der ÖVP einst ein Korruptionsverfahren an den Hals bekommen, als sie einmal eine kritische Anfrage gestellt hat. (Vorwand des Verfahrens war, dass sie – wie fast jeder Abgeordnete, der nicht wohlbestallter Beamter ist – auch noch einen Beruf hat, woraus die bei bürgerlichen Politikern bekannt phantasievollen Staatsanwälte eine Bestechung durch ihren Arbeitgeber ableiten wollten ...).
Freilich gibt es seit 40 Jahren auch keine qualifizierten Juristen im Parlament, die wie einst Michael Graff noch ein starkes Gegengewicht zur Justizkamarilla bilden könnten. Es gibt auch keine kritische Öffentlichkeit in Sachen Justiz und keine qualifizierte Wissenschaft, die das noch könnte.
Noch schlimmer werden die Dinge, werden die faulheitsfördernden Strukturen, sollten die Staatsanwälte nicht mehr einem politisch verantwortlichen Minister unterstehen, den wenigstens Parlament und Öffentlichkeit kritisch an den Ohren ziehen könnten, sondern wenn sie in einer "Bundesstaatsanwaltschaft" sich selber gehören sollten, wie sie das wünschen. Dann sind sie endgültig Staat im Staat, der jeder Kontrolle entzogen ist, der nur nach Lust und Laune arbeitet, der sich willkürlich jedem "widmen" kann, der es wagt, Kritik zu üben.
Hans Kelsen, der Schöpfer der österreichischen Verfassung, würde sich verzweifelt im Grab umdrehen, könnte er sehen, wie sich Teile dieses von ihm konzipierten Staates entwickelt haben, wie manche Behörden dem sorgfältig ausgedachten Konstrukt von Checks and Balances entkommen können.
Ich schreibe bisweilen Kolumnen auf der Nachrichten- und Meinungsplattform Exxpress.
