Österreicher und Ausländer oder: Die Gleichen und die Ungleichen
"Verfassungsfeinde" fliegen aus dem öffentlichen Dienst, auch wenn sie sonst kein Delikt begangen haben. So hat gerade wieder ein deutsches Höchstgericht geurteilt. Linke Politiker und Medien versuchen das auch in Österreich genauso durchzusetzen. Jedenfalls werden rechte "Verfassungsfeinde" regelmäßig als Extremisten denunziert und jeder Kontakt mit ihnen als Kapitaldelikt behandelt. Diese Diskussion könnte und sollte aber auch in die andere Richtung geführt werden. Denn Verfassungsfeindschaft ist nämlich hierzulande auch einem roten Ex-Bundespräsidenten, einem schwarzen Ex-Minister und einem katholischen Bischof vorzuwerfen.
All diese Vorstöße hat der österreichische Verfassungsgerichtshof bisher immer klar abgeschmettert. Das ist bei aller sonstigen Linkstendenz dieses VfGH lobenswert und erfreulich. Man kann nur hoffen, dass es dabei bleibt. Aber dazu ist die Rechtslage eigentlich zu eindeutig.
Denn dabei geht es um ein absolutes Grundprinzip der Verfassung. Es geht um die wichtigste Dimension der Demokratie. Es geht darum, wer das "Volk" ist, von dem laut Verfassung das gesamte Recht der Republik ausgeht. Und das Volk kann eben nur bei Wahlen oder Volksabstimmungen wirklich sprechen. Alle anderen Dinge – wie Petitionen, Volksbegehren, Versammlungen, Demonstrationen (etwa die von vielen deutschen Studenten durchsetzten Mehr-Geld-her-Aufmärsche), Schreiben an Politiker, Leserbriefe und Postings – sind nicht mehr als ein Placebo. Sie sind bloß nette Simulationen von Demokratie, um die Menschen zu beruhigen, aber letztlich irrelevant.
Der wichtigste Eckstein der Verfassung und der Demokratie ist eindeutig das Wahlrecht. Und das ändern zu wollen, ist schon ein starkes Stück, auch wenn man den drei genannten Herren gewiss nicht vorwerfen kann, das durch einen Putsch erreichen zu wollen. Aber alle drei sind durch ihre aktuellen oder früheren Positionen eigentlich ganz besonders in der moralischen Pflicht, die geltende Verfassung zu respektieren, und ganz besonders ihr allerwichtigstes Fundament, ihren allerersten Artikel.
Gewiss kann man auch die Verfassung ändern. Was man leider schon aus Lächerlichkeiten gemacht hat, etwa um Interessen der Taxler zu fördern. Aber zum Glück bräuchte es für eine so fundamentale Änderung des Staatsbürgerschaftsbegriffs, also des Volks, eine Zweidrittelmehrheit und ob der fundamentalen Bedeutung des "Volkes" in der österreichischen Verfassung zweifellos auch eine Volksabstimmung. Alles andere wäre wirklich ein Putsch.
Natürlich steht dahinter das Interesse von Rot und Grün, die eigenen Wählermassen durch die in Millionenzahl gekommenen Migranten zu ersetzen, ja dadurch die eigene Wählerzahl auszubauen.
Übrigens stehen sie damit ganz im Gegensatz zu ihren Vorvätern im ersten Nachkriegsjahrzehnt. Denn damals haben gerade die Sozialisten jeden als Nazi beschimpft, der mehr Rechte für Ausländer auch nur angedacht hat. Denn damals waren die Deutschen, die man gerne als "Reichsdeutsche" titulierte, die einzig relevante Ausländergruppe. Die wollten die Genossen natürlich nicht.
Nach 1956, als hunderttausende Ungarn vor den Kommunisten nach Österreich geflüchtet waren, haben dann die Sozialisten noch viel weniger an eine raschere Verleihung der Staatsbürgerschaft gedacht. Hätte doch von Ungarn-Flüchtlingen kaum einer links gestimmt. Sind doch damals wegen der Niederschlagung der ungarischen Freiheitsbemühungen durch die Sowjets in Österreich sogar die Kommunisten aus dem Parlament geflogen.
Hinter diesem zentralen Argument steht eine ganze Reihe von Fragen. Man denke etwa an die Riesenprobleme, die Doppel- oder Dreifachstaatsbürgerschaften bedeuten, wenn deren Besitzer sogar offiziell zwischen den Nationalitäten wechseln können. Man denke an die im Strafrecht stehenden Loyalitätspflichten. Man denke an die Probleme mit ausländischen Doppelstaatsbürgern im Bundesheer oder als Beamte. Man denke an die Frage, ob dann die Menschen frei zwischen den sozialen Benefizien wechseln können, die ihnen dann je nach Staatsbürgerschaft zur Auswahl stehen.
Aber noch auf einer anderen Ebene wird der Fischer-Fischler-Vorstoß spannend. Im Grund ist ihr Verlangen das Gleiche – nur mit einem total anderen Vorzeichen –, was die Rufe nach Remigration bedeuten. Überall wollen Politiker (und im Fall der Remigration wohl auch die Mehrheit der Bevölkerung) die Grenzen jener Menschenzahl anders ziehen, die das Volk sind, die zu Teilen dieses Staatsvolkes werden können, die im Land dieses Staatsvolkes leben dürfen.
Der große Unterschied: Ein Heinz Fischer, der langjährige Freund zahlloser linker Diktaturen, sogar der allerbrutalsten, der in Nordkorea, wird von linken Medien und dem ORF weiterhin zur Ehre der Altäre erhoben, die Identitären hingegen und all jene Freiheitlichen, die für die Remigration eintreten, werden als Verbrecher und Extremisten dargestellt.
Eine faire – ein demokratische – Diskussion sollte wenigstens so ehrlich sein zu akzeptieren, dass man, wenn man das eine fordert, auch zulassen muss, dass auf der gleichen Ebene andere Österreicher das andere fordern.
